Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat gestern zwei Gesetzesentwürfe zur Unterstützung des Gesundheitswesens in der Pandemie auf den Weg gebracht. Kurz vorab: Heilmittelerbringer erfahren hier keine Unterstützung.
Es sei denn, sie haben Kinder. Dann erhalten sie zukünftig eine Entschädigung, sollten sie keinen Kinderbetreuungsplatz erhalten haben. Das wird im “Gesetzesentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ festgelegt. Bisher mussten Eltern unbezahlt Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen. Nun gleicht der Staat die Kosten aus.
Der Staat schafft damit eine Entschädigungsregel für Eltern, deren Kindern, der Besuch einer Betreuungseinrichtung durch entsprechende behördliche Schließungen nicht mehr möglich ist. Sie erhalten bis zu sechs Wochen 67 Prozent ihres Verdienstausfalls bis maximal 2016 Euro.
Das Gesetz soll noch diese Woche abschließend von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden. (dad)
Veröffentlicht am 24. März 2020