Hilfen für Unternehmer in der Corona-Krise

Soforthilfen für
Kleinunternehmer

Das Bundeskabinett hat umfassende Hilfsmaßnahmen gegen die Auswirkungen der Corona-Krise beschlossen. Soloselbständige und kleine Unternehmen erhalten eine finanzielle Soforthilfe.

Um die Folgen der Corona-Krise in Deutschland abzumildern, hat das Bundeskabinett einen umfassenden Schutzschirm beschlossen. Solo-Selbständige, Kleinunternehmer und Angehörige der Freien Berufe erhalten eine finanzielle Soforthilfe. Dafür stellt der Bund 50 Milliarden bereit.

Voraussetzung für die Antragstellung ist der Nachweis einer Existenzbedrohung oder eines Liquiditätsengpasses infolge der Corona-Pandemie. Kleine Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten eine Soforthilfe in einer Einmalzahlung von bis zu 9000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmern bis zu zehn Mitarbeitern steigt der Betrag auf maximal 15.000 Euro. Das Geld soll helfen, trotz massiven Einnahmeverlusten Betriebs, Miet- und Pachtkosten zu leisten.

Auch die Insolvenzregeln werden geändert. Wer in der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss zunächst keine Insolvenz anmelden.

Zudem enthält das geplante Schutzprogramm weitere Maßnahmen. So soll unter anderem die Anzahl der Intensivbetten verdoppelt, Mieter unter einen Kündigungsschutz bei Mietschulden gestellt werden. Kurzarbeitergeld, Liquiditätshilfen und ein unbürokratischer Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Menschen mit Einkommenseinbußen sind weitere vom Kabinett beschlossenen Hilfen, um die Auswirkungen der Krise abzufedern. (dad)

Alle Infos zum Milliarden-Hilfsprogramm hier: Hilfs-und Schutzfonds

Alle Infos für die Antragstellung von Soforthilfen finden sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-13-Milliarden-Schutzschild-fuer-Deutschland.html