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Verordnung von
Heilmitteln durch
Zahnärzte

Anpassung an gesetzliche Änderungen zum 1. Oktober 2020.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anpassung der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte an das im Mai 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Zu den wichtigsten Änderungen zählt die Einführung einer orientierenden Behandlungsmenge – und damit verbunden die Abschaffung des Genehmigungsverfahrens bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls. Zudem wurden die ersten Voraussetzungen zur Umsetzung einer sogenannten Blankoverordnung geschaffen. Neben gesetzlich notwendigen Anpassungen beschloss der G-BA unter anderem, die Gültigkeit von Heilmittelverordnungen von 14 auf 28 Tage zu verlängern.
Die Änderungen werden nach Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Zeitgleich wird auch die bereits angepasste Heilmittelrichtlinie für die vertragsärztliche Versorgung in Kraft treten. (red)

Foto: @ G-BA