Corona

Antworten zum
Rettungsschirm

Der GKV Spitzenverband hat die Durchführungsbestimmungen und den Antrag für die Einmalzahlung zum Ausgleich von Einnahmeverlusten in der Corona-Krise für Heilmittelerbringer nach § 2 Absatz 3 Satz 4 und Absatz 4 Satz 7 COVID-19-VSt-Schutz erstellt.
Um Fragen zum Antragsverfahren vorab zu klären, einigten sich die Kassenarten auf einen Fragen-Antworten-Katalog. Die Durchführungsbestimmungen des GKV Spitzenverbandes und den Fragen-Antworten-Katalog findet ihr auf den Internetseiten der Arbeitsgemeinschaften sowie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes.

Die Anträge können ab dem 20. Mai 2020 bei den zuständigen ARGEn gestellt werden.

Alle Infos hier:
https://www.zulassung-heilmittel.de/rettungsschirm.html