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Bayern: Physiotherapeuten dürfen wieder
uneingeschränkt arbeiten

Die Bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung am 28. April unter anderem beschlossen, dass Physiotherapeuten ab dem 4. Mai 2020 wieder uneingeschränkt tätig werden dürfen.

Bislang durften Physiotherapeuten in Bayern ihre Praxis in der Corona-Pandemie weiterhin betreiben, soweit dies medizinisch dringend erforderlich gewesen ist (z.B. zur Abwendung von lebensbedrohlichen Gefahren für die körperliche oder seelische Unversehrtheit, Linderung von Schmerzzuständen und Maßnahmen die der Aufrechterhaltung elementarer Lebensfunktionen dienen und keinen Aufschub erlauben).
Ab dem 4. Mai 2020 dürfen Physiotherapeuten auch dann wieder tätig werden, wenn diese medizinische Notwendigkeit nicht besteht, teilt die Pressestelle des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit unserer Redaktion auf Nachfrage mit.
Wichtig: Für die Berufsgruppe gilt die Maskenpflicht. (dad)