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Drittes
Digitalisierungsgesetz
Bundestag beschließt Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG). Digitale Helfer für die Pflege, mehr Telemedizin und eine moderne Vernetzung im Gesundheitswesen – das sind Ziele des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), teilt das Bundesministerium für Gesundheit in einer Meldung mit. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz gestern beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium informiert über die Regelungen im Überblick: Neue digitale Anwendungen auch in der Pflege Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) auf mobilen Endgeräten oder als browserbasierte Webanwendung können von Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen zu stabilisieren oder zu verbessern (z.B. Sturzrisikoprävention, personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz, Versorgung von Menschen mit Dekubitus). Sie können auch die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachkräften verbessern. Es wird ein neues Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen und zur Aufnahme in ein entsprechendes Verzeichnis beim BfArM geschaffen. Auch die Pflegeberatung wird um digitale Elemente erweitert. Die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) wird weiterentwickelt Versicherte bekommen die Möglichkeit, Daten aus DiGAs komfortabel in ihre elektronische Patientenakte einzustellen. Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen, die …