Die Krankenkassenverbände und der GKV-Spitzenverband veröffentlichen Empfehlungen zur bürokratischen Entlastung im Heilmittelbereich. Anlass ist die Verschiebung der Heilmittel-Richtlinie, die zur Entlastung des Verwaltungsaufwandes im Heilmittelbereich beitragen sollte. Zum Ausgleich geben die Krankenkassen nun aktualisierte Empfehlungen bekannt, die den bürokratischen Aufwand der Therapeuten in der Übergangszeit erleichtern. Damit werden die bisherigen Empfehlungen mit Stand vom 02.07.2020 ersetzt.
Die wichtigsten Maßnahmen kurz und knapp:
- Die Hygienepauschale wird verlängert bis zum 31.12.2020.
- Die geregelte Unterbrechungsfrist von 14 Tagen wird für alle Verordnungen, die bis zum 31.12.2020 abgerechnet werden, nicht geprüft.
- Änderungen an nicht richtlinienkonform ausgestellten Verordnungen können die Therapeuten bis zum 31.12 2020 selbständig vornehmen.
- Der Genehmigungsverzicht wird bereits für alle ab 01.10.2020 ausgestellten Verordnungen empfohlen.
Damit setzen die Krankenkassen einen Teil, der von den maßgeblichen Verbänden in einer Videokonferenz geforderten Maßnahmen zum Bürokratieabbau, nach Verschieben der Heilmittel-Richtlinie, um.
Die Empfehlungen im Wortlaut hier:
20200929_Aktualisierung_Empfehlungen_Verschiebung HeilM-RL.