Mitarbeiter in Physiotherapiepraxen unterliegen in der Pandemie einem hohem Infektionsrisiko. Daher gelten Hygienemaßnahmen nicht nur als Schutz für Patienten und zur Vermeidung der Verbreitung von Infektionen, sondern auch als Eigenschutz. Folgende Instrumente stehen zum Schutz der Mitarbeiter zur Verfügung:
Der Arbeitsschutzstandard der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet einen rechtssicheren Leitfaden für Hygienemaßnahmen in der Pandemie. Kostenfreie präventive Testungen des Praxispersonals vermeiden die Verbreitung einer Covid-19 Infektion und schützen Kollegen und Patienten. Sollte es dennoch zu einer Erkrankung kommen, besteht die Möglichkeit den Infektionsfall der BGW zu melden, um eine Anerkennung einer Berufskrankheit abzuklären.
- Arbeitsschutzstandard für Physiotherapiepraxen
Als Richtschnur für Hygienemaßnahmen gilt der Arbeitsschutzstandard für Physiotherapiepraxen von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Alle Infos hier: Pandemie-Arbeitsschutzstandard fuer Physiotherapeuten
- Präventive Reihentestung für Physiotherapiepraxen
Möchten sie ihre Mitarbeiter präventiv regelmäßig auf Covid-19 testen lassen? Die Testungen sind kostenfrei, wenn sie in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis durchgeführt werden.
Alle Infos im Detail hier: Corona-Testung Physiotherapiepraxen
- Berufskrankheit Covid-19
Sollte ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin im Zusammenhang mit der physiotherapeutischen Tätigkeit an Covid-19 erkrankt sein, kann die Erkrankung die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit erfüllen.
Infos hier: Berufskrankheit Covid-19