Autor: Thomas Wein

Der Schiedsspruch – die Physiotherapieverbände informieren live.

Online Veranstaltung Was ändert sich bei der Vergütung? Wann kommen die neuen Preislisten? Gibt es weitere Neuerungen? Im Live-Gespräch informieren VPT, IFK und VDB über die mit dem Schiedsspruch vom 13.12.22 beschlossene Vergütungserhöhung. Eine Infoveranstaltung für die ganze Branche Über den erfreulichen Schiedsspruch haben wir bereits berichtet. Jetzt folgt mit dem Live-Talk ein Infoabend, an dem wir alle Physiotherapeut*innen mit Hintergrundinformationen versorgen und die wichtigsten Entscheidungen des Schiedsverfahrens noch einmal kompakt aufbereiten wollen. Termin: Mittwoch, den 19.12. / 19.00 Uhr Ort: Facebook Live-Video Teilnehmer: Dr. Björn Pfadenhauer (Geschäftsführer IFK) Marcus Troidl (Bundesvorsitzender VDB) Hans Ortmann (Bundesvorsitzender VPT) Moderation:     Thomas Ramm (Bundesgeschäftsführer VPT) Schalten Sie auf jeden Fall ein, wenn Sie sich rundum zum Thema informieren möchten. Die Veranstaltung richtet sich an alle Physiotherapeut*innen und ist selbstverständlich kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie!

Autor: Thomas Wein

Vergütungserhöhung

Schiedsstelle beschließt deutliche Vergütungserhöhung ab 1. Januar 2023 Gute Nachrichten für alle Physiotherapeuten: Für das Jahr 2023 wird die Vergütung für physiotherapeutische Leistungen im GKV-Bereich um 8,47 Prozent steigen – im Januar und Februar sogar temporär um 11,05 Prozent. Das hat die Schiedsstelle mit ihrem Schiedsspruch vom 13. Dezember 2022 verfügt. Die temporäre Erhöhung setzt sich aus der festgesetzten Erhöhung um 8,47 Prozent zuzüglich eines sogenannten Zahlbetrags in Höhe von 2,58 Prozent zusammen. Physiotherapeuten erhalten den Zahlbetrag, weil die Schiedsstelle die neuen Preise eigentlich bereits zum 1. November 2022 hätte festsetzen müssen. Um diese beiden „verlorenen“ Monate zu kompensieren, gibt es im Januar und Februar einen Zuschlag. Über alle weiteren Inhalte des Schiedsspruchs werden die maßgeblichen Verbände ihre Gremien und Mitglieder detailliert informieren, sobald die schriftliche Schiedsbegründung vorliegt. Die derzeit geltende Vergütungsvereinbarungen hatten die vier beteiligten Physiotherapieverbände IFK – Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, PHYSIO-DEUTSCHLAND – Deutscher Verband für Physiotherapie, VPT – Verband für Physiotherapie und der VDB-Physiotherapieverband zum 31. Juli 2022 gekündigt, um mit dem GKV-Spitzenverband unter anderem über Preiserhöhungen verhandeln zu können. Auf dem Verhandlungsweg …

Autor: Thomas Wein

Pflicht Arbeitszeiterfassung

Nachdem das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, dass Arbeitgeber bereits nach geltendem Recht verpflichtet sind, ein Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen, liegen nun die Entscheidungsgründe für den Beschluss vor. Die wesentlichsten Punkte sind: 1. Die tatsächliche Arbeitszeit ist zu erfassen Arbeitgeber müssen Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit erfassen – einschließlich Überstunden und Pausenzeiten. Folglich besteht die Zeiterfassungspflicht für die tatsächliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Ein Schicht- oder Dienstplan wird zukünftig nicht mehr ausreichend sein. Arbeitgeber müssen auch stichprobenartig prüfen, ob die Arbeitnehmer das System der Arbeitszeiterfassung nutzen und ihre Arbeitszeiten erfassen. Zudem stellt das BAG fest, dass es möglich ist, die Aufzeichnung der Arbeitszeiten an die Arbeitnehmer zu delegieren. In der Unternehmenspraxis bietet sich hierfür eine entsprechende Richtlinie sowie – in den mitbestimmten Unternehmen – eine Betriebsvereinbarung an, in denen das Verfahren zur Zeiterfassung verbindlich geregelt ist und die Arbeitnehmer zur ordnungsgemäßen Nutzung des Zeiterfassungssystems verpflichtet. 2. Form der Arbeitszeiterfassung bisher nicht vorgegeben Solange der Gesetzgeber keine konkretisierende Regelung getroffen hat, kann unter anderem die Form des Systems frei festgelegt werden. Die Zeiterfassung muss daher nicht zwingend elektronisch erfolgen, sondern …

Autor: Thomas Wein

Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Bayern wird aufgehoben

Die Bayerische Staatsregierung hat im Ministerrat am 06. Dezember 2022 beschlossen, die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Bayern ab dem 10. Dezember 2022 aufzuheben. Dazu wird die 17. BayIfSMV geändert und im Übrigen bis zum 20. Januar 2023 verlängert. Sobald der rechtsverbindliche Text der Änderungsverordnung feststeht, stellen wir den neuen Inhalt im vorliegenden Artikel dar. Nach Aussage von Gesundheitsminister Klaus Holetschek wird sich außer der Abschaffung der Maskenpflicht im ÖPNV einstweilen nichts ändern. Die landesspezifischen Corona-Schutzmaßnahmen werden in der sogenannten 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) geregelt. Sie konkretisiert die bundeseinheitlichen Maßnahmen und trifft eigenständige Maßnahmen aufgrund der bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz. Den offiziellen Wortlaut der 17. BayIfSMV finden Sie hier verlinkt. Man muss sie im Zusammenspiel mit dem neuen § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) lesen . Im Folgenden geben wir einen Überblick über die Regelungen der 17. BayIfSMV. Empfehlung zu Mindestabstand und Maskentragen in Innenräumen § 1: Die Verordnung empfiehlt, freiwillig allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere ein Personenmindestabstand von 1,5 m, ausreichende Belüftung und das Tragen von Masken in Innenräumen. Betriebe, Einrichtungen und …

Autor: Thomas Wein

Mitgliederversammlung LV Hessen

Im November fand unsere diesjährige Mitgliederversammlung des VDB Hessen in Alsfeld statt. Am Vormittag konnte der Vorsitzender Frank Börner 25 Teilnehmer zu einer Fortbildung „Digitalisierung und Telematikinfrastruktur in der Physiotherapie“ begrüßen. Unter der bewährten Leitung des erfahrenen Dozenten des Abrechnungszentrum OPTICA, Herrn Jens Danzeisen, wurden die Teilnehmer in Themen der digitalen Abrechnung, Videobehandlung, E-Rezept und zukünftigen Praxis- und Heilmittelausweis, eingeführt. Der Nachmittag stand nach einem gemeinsamen Mittagessen ganz im Zeichen der Mitgliederversammlung unseres hessischen Verbandes. Als besonderen Ehrengast konnte Frank Börner neben unseren Landes- Ehrenvorsitzenden Karl Heinz Engel auch den Bundesvorsitzenden des VDB Marcus Troidl aus Berlin begrüßen. In seinem Grußwort und Vortrag ging Marcus Troidl insbesondere auf die bevorstehende gesetzliche Novellierung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung in den Berufen der Physiotherapie ein. Der Bundesvorsitzende betonte ausführlich die Präferenzen.

Autor: Thomas Wein

Corona-Isolationspflicht soll entfallen.

Corona-Isolationspflicht soll in mehreren Bundesländern zum 16. November 2022 entfallen. Die Isolationspflicht bei Corona-Infektion soll für Bayern ab dem 16. November 2022 aufgehoben werden. Auf die Aufhebung haben sich die Gesundheitsminister mehrerer Bundesländer geeinigt: Außer in Bayern soll die Isolationspflicht auch in Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein aufgehoben werden. Maskenpflicht für Infizierte Im Detail soll die Neuregelung vorsehen, dass sich positiv Getestete zwar nicht mehr häuslich isolieren, aber außerhalb der eigenen Wohnung für einige Zeit lang eine Maske tragen müssen. Wir berichten über weitere Details der Regelung, sobald diese rechtsverbindlich feststehen. Rechtsgrundlage Quarantäne- und Isolationspflichten (Absonderungspflichten) werden in Bayern in der sogenannten Allgemeinverfügung Isolation (AV Isolation) geregelt. Die AV Isolation finden Sie hier auf der Website des Bayerischen Ministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) veröffentlicht (Hinweis: Mit Stand 11. November 2022 enthält die dort veröffentlichte Version die geplante Neuregelung noch nicht). Die AV Isolation kann vom StMGP selbst geändert werden. Bundesgesetzlich bestehen keine Vorgaben, die eine Aufhebung der allgemeinen Absonderungspflicht verhindern würden. Über die bis dato geltenden Regelungen berichten wir im hier verlinkten Artikel. Implikationen für …

Autor: Thomas Wein

Forderungskatalog eingereicht.

Die Physiotherapieverbände haben einen Forderungskatalog zum Schiedsverfahren der Vergütungsverhandlungen eingereicht. Am 14. September 2022 haben die maßgeblichen Physiotherapieverbände die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband für gescheitert erklärt und darüber die Schiedsstelle informiert. Nach der formalen Einleitung des Schiedsverfahrens haben IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und VPT nun ihre Forderungen dezidiert schriftlich gegenüber der Schiedsstelle begründet. Dazu haben die Verbände die Punkte und Sachverhalte zusammengefasst, bei denen es während der Verhandlungen zu keiner Einigung gekommen ist. Der GKV-Spitzenverband hat nun vier Wochen Zeit, zu den Forderungen der Verbände Stellung zu nehmen und seine eigenen Forderungen inhaltlich zu begründen. Im Anschluss werden die Vertreter der maßgeblichen Verbände und des GKV-SV sowie der Schiedsstelle zu Verhandlungen zusammenkommen, in der die jeweiligen Forderungen erörtert und die Schiedspersonen ihre Entscheidungen treffen werden. Über den weiteren Verlauf des Schiedsverfahrens halten wir Sie regelmäßig auf dem Laufenden.

Vergütungsverhandlung gescheitert

Autor: Thomas Wein

Vergütungsverhandlungen gescheitert – Schiedsverfahren eingeleitet

Am 14. September 2022 haben die maßgeblichen Physiotherapieverbände die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband für gescheitert erklärt. Nun wurde auch die Schiedsstelle über die strittigen Punkte informiert und das Schiedsverfahren formal eingeleitet. Hintergrund: Was wollen die Verbände erreichen? Wie bereits vermeldet, geht es für die Physiotherapieverbände im Wesentlichen um zwei Punkte bei den Verhandlungen: Zum einen ging es um dringend notwendige Korrekturen an den von der Schiedsstelle festgesetzten Kriterien für die Ermittlung der Höhe der angemessenen Vergütung. Zum anderen um den Ausgleich der seit dem 01. April 2021 gestiegenen Personal-, Sach- und Raumkosten. Denn: Es ist gesetzlich geregelt, dass die Höhe der Vergütung für Leistungserbringer von Heilmitteln nicht prospektiv, wie beispielsweise bei Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, d. h. mit Blick in die Zukunft gerichtet, verhandelt wird. Stattdessen werden sie retrospektiv, also mit Blick zurück zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des letzten Vergütungsabschlusses, geführt. Der Gesetzgeber hat im Terminservice- und Versorgungsgesetz eine wirtschaftliche und leistungsgerechte Vergütung für die Physiotherapie gefordert. Denn nur Praxen, deren laufende Raum-, Sach- und Hygienekosten gegenfinanziert sind und die in Zeiten eines sich …

Autor: Thomas Wein

Viel zu tun in Sachen Digitalisierung und Ausbildungsreform.

Austausch des VDB-Physiotherapieverbands Niedersachsen-Bremen mit Bundespolitikerin Svenja Stadler offenbart Herausforderungen der Branche Die Digitalisierung im Gesundheitswesen geht mit großen Schritten voran, Begriffe wie E-Rezept, E-Verordnung und elektronische Patientenakte prägen den allgemeinen Diskurs. Häufig liegt der Fokus dabei auf Arztpraxen und Apotheken – doch wie ergeht es Heilmittelerbringern wie den Physiotherapeuten Edgar Lerch und Jessey-Lee Chessa, die eine Praxis in Gildehaus betreiben? Um diesen Aspekt näher zu beleuchten, hat der VDB-Physiotherapieverband Niedersachsen-Bremen zu einem Austausch mit der Bundestagsabgeordneten Svenja Stadler eingeladen: Das Treffen, dem auch Vertreter der Gesundheitsregion Euregio und weitere Fachleute beiwohnten, fand jüngst im Hotel Nickisch in Schüttorf statt. Edgar Lerch Vorsitzender des Landes-Verbands und zugleich Vorstandsmitglied der Gesundheitsregion. Direkt zu Beginn der Veranstaltung betonte er unter anderem mit Blick auf elektronische Verordnungen: „Heilmittelerbringer sind gezwungen, sich zu digitalisieren.“ Gleichwohl seien aber viele Praxen noch nicht auf dem Level. Erklärtes Ziel sei es insofern, die Physiotherapie in die sogenannte Telematik-Infrastruktur zu integrieren. „Der VDB-Physiotherapieverband Niedersachsen-Bremen ist deshalb an der Entwicklung der Digitalisierung in allen Bereichen beteiligt“, betont Edgar Lerch. Dass elektronische Verfahren gerade bei …