ein weißes und ein rotes Puzzleteil greifen ineinander

Autor: Thomas Wein

Infos zur Umstellung auf die neue Heilmittel-Richtlinie

Opta data bietet in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Verbänden Unterstützung in der Umsetzung der neuen Heilmittel-Richtlinie. Eigentlich hätte das neue Verordnungsmuster bereits ab 1. Oktober 2020 für Heilmittelerbringer gelten sollen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Eintritt der neuen Heilmittel-Richtlinie und damit ebenfalls das neue, für alle Berufsgruppen übergreifende Verordnungsmuster allerdings auf den 01. Januar 2021 verschoben. Da sich mit der zeitlichen Verzögerung nun vermehrt Fragen ergeben und viele Heilmittelerbringer zunehmend verunsichert sind, stellt opta data kontinuierlich und so früh wie möglich alle wichtigen Informationen für die Umsetzung der neuen Heilmittel- Richtlinie unter www.thevea.de bereit, informiert das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Auf thevea.de können sich Interessierte für einen kostenlosen Update-Service anmelden. Dieser versorge sowohl Kunden als auch Interessenten automatisch mit den relevanten News. Zudem kündigt opta data ein kostenloses Software-Tool an, welches Heilmittelerbringer mit Inkrafttreten der neuen Verordnung zeitlich spürbar entlasten soll. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit einer umfassenden Auswahl der maßgeblichen Verbände aus allen Berufsgruppen, bietet opta data  Sicherheit für alle TherapeutenInnen im täglichen Umgang mit den neuen Verordnungen an. Weitere Informationen unter www.thevea.de. …

Autor: Thomas Wein

Adventskalender motiviert zur Bewegung

BZgA bietet digitalen Adventskalender für ältere Menschen an Einfache und zugleich effektive Bewegungsübungen, leckere Rezepte und weihnachtliche Gedichte: Der Online-Adventskalender auf der Kampagnenwebseite „Gesund und aktiv älter werden“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bringt Abwechslung in die Adventszeit. Vom 01. bis 24. Dezember 2020 öffnet sich auf www.gesund-aktiv-aelter-werden.de/service/adventskalender jeden Tag ein Türchen mit gesundheitsförderlichen Tipps und Anregungen. Bedingt durch die Coronavirus-Pandemie sind in diesem Jahr liebgewonnene Rituale wie der Besuch von Weihnachtsmärkten und Adventsfeiern aufgrund des Infektionsgeschehens nicht möglich. Um die Vorweihnachtszeit dennoch aktiv zu gestalten, sind regelmäßige Bewegung an der frischen Luft und auch das Aufrechterhalten sozialer Kontakte wie z.B. der Austausch mit Familie, Nachbarn und Freunden per Telefon oder Video wichtig und förderlich für das eigene Wohlbefinden. Der Online-Adventskalender der BZgA unterstützt dabei mit Bewegungsangeboten und weiteren Ideen, Türchen für Türchen bis Heiligabend. Für die Trainingstipps sind keine Vorkenntnisse nötig, jede Einheit kann ohne Aufwand zu Hause oder auch im Freien umgesetzt werden. Die Übungen stammen aus dem AlltagsTrainingsProgramm (ATP) des BZgA-Präventionsprogramms „Älter werden in Balance“, das durch den Verband der Privaten …

Abbildung einer elektronischen Patientenakte

Autor: Thomas Wein

Drittes Gesetz zur
Digitalisierung im
Gesundheitswesen auf dem Weg

Leistungserbringer werden sukzessive und verpflichtend an die Telematikinfrastruktur angeschlossen, das E-Rezept kommt auch für Heilmittelleistungen und Videotherapie gilt langfristig nicht mehr nur im Ausnahmefall. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Referentenentwurf „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (GDMVP) veröffentlicht. Gesundheitsminister Jens Spahn bringt damit das dritte Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen auf den Weg. Kurz zusammengefasst: Das Gesetz hat es in sich. Alle Leistungserbringer werden sukzessive und verpflichtend an die Telematikinfrastruktur angeschlossen, das E-Rezept kommt auch für Heilmittelleistungen und Videotherapie gilt langfristig nicht mehr nur im Ausnahmefall. Das Gesetz beinhaltet also wichtige Änderungen und plant die konkrete Umsetzung digitaler Versorgungsanwendungen. Positiv ist: Zukünftig werden Leistungen von Therapeuten, die im Zusammenhang mit digitalen Gesundheitsanwendungen erbracht werden, vergütet, so steht es im Entwurf. Videosprechstunden sollen Heilmittelerbringern ermöglicht und bis zum 30. September 2021 die für den jeweiligen Heilmittelbereich geeigneten ergänzenden Leistungen, die als Videobehandlung erbracht werden können, festgelegt und dazu erforderlichen technischen Verfahren vereinbart werden. Darüber hinaus plant das BMG eine verpflichtende Verordnung von Heilmitteln in elektronischer Form ab Juli 2026. Damit dieses Vorhaben …

Rueckengymnastik online

Autor: Thomas Wein

Zertifiziertes Videotherapie-Tool für Physiotherapeuten

Die Sonderregelungen für ab 02.11.2020 verordnete Leistungen rücken Videobehandlungen als Therapieunterstützung wieder in den Fokus. Bis 31.01.2021 können Videobehandlungen für verordnete Therapiemaßnahmen eingesetzt und abgerechnet werden.  Die NOVENTI Videosprechstunde ist ein zertifizierter Videodienst und bietet Physiotherapeuten ein Tool für Videobehandlungen. Videobehandlungen können aktuell über die gesetzlichen Kostenträger abgerechnet werden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich ist und die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertrags(zahn)ärztinnen und -ärzten verordnet werden können. Die NOVENTI Videosprechstunde ist zertifiziert (Gütesiegelstandard ips®) und offiziell von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) als Videodienstanbieter gelistet. Das Tool ist auf allen Endgeräten, vom Smartphone bis Laptop, nutzbar. 3 Monate kostenfrei testen unter: https://videosprechstunde.noventi.healthcare/. So einfach geht´s: https://youtu.be/xlID9UMfKqE

Hände auf einem Laptop

Autor: Thomas Wein

BMG arbeitet mit Google zusammen

Damit Gesundheitsinfos leichter gefunden werden, arbeitet das Bundesministerium für Gesundheit mit Google zusammen. Die Zusammenarbeit wird von Verlegern kritisiert. Wer im Internet nach verlässlichen Informationen zu Gesundheitsthemen wie Grippe, Migräne oder Allergien sucht, wird künftig leichter fündig, teilt die Pressestelle des BMG in einer Meldung mit. Das Bundesgesundheitsministerium arbeite nun mit Google zusammen. Bei einer medizinischen Stichwortsuche präsentiere die Suchmaschine künftig die Antworten des Nationalen Gesundheitsportals gesund.bund.de in einem prominent hervorgehobenen Info-Kasten. Diese Info-Kästen – sogenannte Knowledge Panels für Gesundheitsthemen – stehen bereits für mehr als 160 Krankheiten zur Verfügung. Durch einen Link innerhalb der Knowledge Panels gelangen Nutzerinnen und Nutzer direkt zum jeweiligen Artikel im Nationalen Gesundheitsportal. Auf dem Nationalen Gesundheitsportal können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über die häufigsten Krankheitsbilder (u.a. Krebserkrankungen, Herzkreislauferkrankungen oder Infektionserkrankungen) informieren. Außerdem werden zahlreiche Beiträge zu verbrauchernahen Themen wie Pflege, Prävention und Digitalisierung angeboten. Weitere Themenschwerpunkte sollen Schritt für Schritt hinzugefügt und das Spektrum an Angeboten kontinuierlich weiterentwickelt werden. Dass Gesundheitsinformationen bei Nutzern besonders gefragt sind, zeigten aktuelle Google Trends aus Deutschland: So ist das Interesse an Gesundheitsthemen …

Nahaufnahme von Waage und Holzhammer

Autor: Thomas Wein

News zum
Schiedsverfahren

Bundesrahmenvertrag: Physiotherapeutische Verbände reichen Begründungen bei der Heilmittel-Schiedsstelle ein   Am 09. November 2020 haben die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, VDB-Physiotherapieverband, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND ihre Forderungen zum neuen Bundesrahmenvertrag gegenüber der Heilmittel-Schiedsstelle ausführlich schriftlich begründet. Dabei schildern die Physiotherapie-Verbände gemeinsam die Forderungen aus den Verhandlungen gegenüber der Heilmittel-Schiedsstelle, bei denen es während der Verhandlungen zu keiner Einigung gekommen ist. Im nächsten Schritt hat der GKV-Spitzenverband ebenfalls vier Wochen Zeit, auf die begründeten Forderungen der Verbände gegenüber der Heilmittel-Schiedsstelle zu reagieren. Über das Schiedsverfahren Das Schiedsverfahren ist formal eine Art Gerichtsverfahren, dessen Hauptteil die Darlegung der jeweiligen Forderungen und die mündliche Verhandlung sein wird. Die Schiedspersonen werden aufgrund dieser Verhandlung im Anschluss ihre Entscheidungen treffen. Über die nächsten Schritte und den weiteren Zeitplan werden die Verbände weiter informieren. Verhandlungen im Oktober gescheitert Zur Erinnerung: Die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie haben die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband am 9. Oktober für gescheitert erklärt. Daher ist nun die unabhängige Schiedsstelle am Zug, bei den noch offenen Punkten eine Entscheidung zu treffen. Dabei geht es unter anderem um das Hauptthema …

Autor: Thomas Wein

Videotherapie – Patienten flexibel und individuell
betreuen

Die opta data stellt bis Ende des Jahres kostenlos einen KBV-zertifizierten Videosprechstunden-Dienst für alle Leistungserbringer bereit, informiert das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Um die Heilmittelversorgung aufrechtzuerhalten, können Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen und Hebammen unkompliziert auf den digitalen Videodienst sprechstunde-online zugreifen. Die opta data bietet zusammen mit ihrem Kooperationspartner Deutsche Arzt AG die KBV-zertifizierte Videosprechstunde kostenlos bis zum 31. Dezember 2020 an. Der große Vorteil der Videosprechstunde ist die flexible, ortsunabhängige Betreuung von Patienten. Vor allem in unterversorgten Gebieten können somit die Befundung und Therapie gewährleistet werden. Sowohl für die therapierenden Heilmittelerbringer als auch die Patienten zahlt sich der Entfall der Fahrtwege und Reisekosten sowie der verminderte Aufwand zur Einhaltung der Hygiene-Vorschriften positiv aus. Mit der Videosprechstunde steht Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen und Hebammen eine speziell für medizinische und therapeutische Zwecke zertifizierte Technologie zur Verfügung, die sicher dabei unterstützt Versorgungslücken zu schließen. Der Videodienst kann ganz einfach auf handelsüblichen Computern, Laptops, Tablets oder Smartphones genutzt werden. Das Installieren einer Software, um von der Videosprechstunde profitieren zu können, ist somit nicht notwendig. Mit dem Gerätetest der Videosprechstunde …

Ein aus einem 500 Euroschein gefaltetes Boot

Autor: Thomas Wein

Außerordentliche
Wirtschaftshilfe: Details stehen fest

Wer seinen Betrieb auf staatliche Anordnung im November einstellen musste, erhält eine außerordentliche Wirtschaftshilfe, teilten das Wirtschafts- und Finanzministerium nach Bekanntgabe des zweiten Lockdowns mit. Jetzt veröffentlichten beide Ministerien in einer gemeinsamen Pressemitteilung die Details der finanziellen Hilfen. „Die Bedingungen für die Beantragung der Hilfen haben wir jetzt geklärt, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. „Abschlagszahlungen sollen so schnell wie möglich erfolgen, möglichst bis Ende November 2020.“ Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betrieb, Selbständige, Vereine und Einrichtungen. Zu den direkt betroffenen Unternehmen zählen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Indirekt betroffen sind alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen. Verbundene Unternehmen – also Unternehmen mit mehreren Tochterunternehmen oder Betriebstätten – sind dann antragsberechtigt, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. Erstattet werden bis zu 75 Prozent des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen. Dies betrifft etwa eine …

Mann mit Taschentuch vor der Nase

Autor: Thomas Wein

Erkältungssymptome
abklären!

„Bei Erkältungssymptomen gilt: Zu Hause bleiben und telefonisch medizinischen Rat einholen! “ Angesichts der seit Montag geltenden neuen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens zur Eindämmung des Coronavirus betont die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Prof. Dr. Claudia Schmidtke die Notwendigkeit, die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, und ruft dazu auf, Erkältungssymptome nicht zu ignorieren: „In den vergangenen Jahren ist es gerade in der Herbstzeit fast schon zur Normalität geworden, Erkältungssymptome wie Schnupfen oder Halsschmerzen nicht zu beachten und z. B. weiter zur Arbeit zu gehen. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens ist die Empfehlung des Robert Koch-Institutes jedoch ganz klar: Wer Erkältungssymptome hat, sollte soziale Kontakte vermeiden und sich zu Hause auskurieren. Da die Symptome bei Patienten individuell sehr unterschiedlich sein können, ist es kaum möglich, allein anhand dieser zu unterscheiden, ob es sich um Covid-19 oder eine Erkältung handelt.“ Betroffene sollten daher schnellstmöglich ihre Hausärztin bzw. ihren Hausarzt anrufen, um sich medizinische Rat einzuholen. Eine Ärztin oder ein Arzt kann die Schwere der Erkrankung beurteilen und wird entscheiden, ob ein Test auf das Coronavirus erforderlich …

Geld und Taschenrechner

Autor: Thomas Wein

Außerordentliche
Wirtschaftshilfe

Eine außerordentliche Wirtschaftshilfe soll helfen Einnahmeneinbußen infolge des erneuten Lockdowns abzumildern. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird oder schon aufgrund bestehender Anordnung untersagt ist. Der Staat zahlt eine Unterstützungsleistung in der Höhe von 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats. Die Leistung gilt für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern. Unternehmen, die nach dem 30. November 2019 gegründet worden sind, ist der Bezugsrahmen der Vormonat Oktober 2020. Soloselbständige können für den Bezugsrahmen wahlweise auch den Durchschnittsumsatz von 2019 zu Grunde legen. Die Leistung wird für jede angeordnete Lockdown-Woche gezahlt. Eine anderweitige beantragte oder gewährte staatliche Unterstützung für den gleichen Zeitraum (Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe) wird vom Erstattungsbetrag abgezogen. Der Betrag wird auch auf eventuell spätere Leistungen für den Zeitraum angerechnet.   Weitere Infos hier: Bundesfinanzministerium – Ausserordentliche Wirtschaftshilfe Die Auszahlung soll über die Plattform der Überbrückungshilfe erfolgen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de   KfW-Schnellkredit Der KfW- Schnellkredit kann nun auch von Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern beantragt werden. Die maximale Antragshöhe beträgt 300.000 Euro und ist abhängig von dem Umsatz …