Autor: Thomas Wein
Arbeitsschutzstandard für
Therapiepraxen
überarbeitet
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat den SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen ein weiteres Mal überarbeitet und der Neufassung der Arbeitsschutzverordnung angepasst. Um Mitarbeiter in der Pandemie vor einer Infektion zu schützen, bedarf es besonderer Schutzmaßnahmen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gibt aus diesem Grund eine Handlungsanweisung – den sogenannten Arbeitsschutzstandard – für ihre Mitglieder heraus. Der Arbeitsschutzstandard dient als branchenspezifische Hilfestellung für UnternehmerInnen zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten. Am 22.07. 2021 veröffentlichte die BGW nun eine neue Version. Der Standard für Therapiepraxen wurde den neuen Richtlinien der Arbeitsschutzverordnung angepasst und mit den Standards für Podologie sowie für Hebammen zusammengelegt. Was steht drin? Es besteht weiterhin eine Verpflichtung zur Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und des betrieblichen Hygienekonzepts. Alle Maßnahmen zur Kontaktreduzierung, und alle Arbeitsschutzmaßnahmen bleiben bestehen. Auch die Testangebotspflicht und AHA-L-Regeln bleiben aktuell. Die Vorgabe zur Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Person ist aufgehoben. Die Abstandsregel ist auch in Sanitär- und Pausenräumen zu gewährleisten. Kann der Abstand von 1,50 Metern nicht gewährleistet werden, besteht ein Verpflichtung zum Tragen mindestens einer MNS Maske. …










