Autor: Wein Thomas

DGUV hat Übergangsfristen verlängert

Die DGUV hat die Übergangsfrist für die neuen Verordnungsvordrucke bis zum Jahresende verlängert. Im Zuge des am 1. April 2023 in Kraft getretenden Rahmenvertrag mit der DGUV wurden mit den neuen Regelungen auch der entsprechende Verordnungsvordruckes von der DGUV überarbeitet. Seit dem 1. April 2023 sollte dieser von allen Durchgangsärzten genutzt werden. Um nun die Umsetzung dieser Änderungen für alle Beteiligten auch organisatorisch umsetzen zu können, wurde den D-Ärzten seinerzeit eine Übergangsfrist bis zum 31. Oktober 2023 eingeräumt – die alten Verordnungsvordrucke durften also noch weiter benutzt werden. Nun hat die DGUV mitgeteilt, dass die Übergangsfrist noch einmal bis zum 31. Dezember 2023 verlängert wurde – die alten Verordnungsvordrucke dürfen also bis gegen Ende des Jahres weiterhin verwendet werden. Ab dem 1. Januar 2024 können die EAP sowie physio- und ergotherapeutische Leistungen nur noch auf den neuen Vordrucken verordnet werden. Etwaige aufkommende „Informationen“, dass hinsichtlich der alten Verordnungen eine Regelung besteht, dass diese nur bis zum Ablauf des 31.12.2023 Gültigkeit besitzen, sind falsch. Lediglich die Ärzte sind angehalten, die neuen Verordnungen ab dem 01.01.2024 zu …

Vertragsausschuss gebildet

Autor: Wein Thomas

Vertragsausschuss zum Bundesrahmenvertrag gebildet

Gemäß dem Bundesrahmenvertrag für die Physiotherapie haben die Vertragspartner – GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Verbände – einen Vertragsausschuss gebildet. Mit Verabschiedung der Geschäftsordnung liegt nun der wechselnde Vorsitz bei den Physiotherapieverbänden, zunächst beim VPT und wird dort durch den stellvertretenden Bundesvorsitzenden Tobias Niklas vertreten. Im kommenden Jahr übernimmt dann der GKV-Spitzenverband den Vorsitz. Im Gegensatz zur Schiedsstelle ist der Vertragsausschuss kein Entscheidungsgremium, sondern trägt mit seinen Empfehlungen dazu bei, dass Fragen, die sich aus dem Rahmenvertrag ergeben, zeitnah und einvernehmlich geklärt werden können. „Durch die Entscheidungen im Vertragsausschuss gelangen wir zu gemeinsamen Lösungen und stabilisieren so den Vertrag. Darüber hinaus hilft die Arbeit des Ausschusses dabei, potentielle Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien im Vorfeld zu vermeiden“, erklärt Tobias Niklas, stellvertretender Bundesvorsitzender des VPT. Was ist der Vertragsausschuss? Kommt es mit Bezug auf die Vertragsinhalte bzw. deren Auslegung zu Uneinigkeiten zwischen den Vertragspartnern, haben diese die Möglichkeit, per Antrag den Vertragsausschuss einzuberufen. Dessen Aufgabe ist die Klärung von Meinungsverschiedenheiten und sonstigen Zweifelsfragen hinsichtlich des Vertrags. Die vom Ausschuss getroffenen Entscheidungen haben für die Vertragspartner, d. h. für die …

verguetungsvereinbarung-mit-dem-gkv-spitzenverband-gekuendigt

Autor: Wein Thomas

Vergütungsvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband gekündigt

Die maßgeblichen Physiotherapieverbände haben fristgerecht zum Jahresende 2023 die Vergütungsvereinbarung gekündigt. Damit nehmen sie ihr Recht zur Anpassung der Vergütung wahr, das im Rahmenvertrag festgeschrieben ist. Die Forderungen werden momentan unter den Verbänden abgestimmt, sodass zeitnah erneut Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband stattfinden können. Die zentrale Forderung der Berufsverbände wird dabei der finanzielle Ausgleich der teils immensen Kostensteigerungen der Praxen bei den Personal-, Raum- und Sachkosten sein. Die entsprechenden Verhandlungen sind bereits terminiert. Am 12. Oktober 2023 findet ein erstes Sondierungsgespräch zu den Forderungen der Berufsverbände statt. Über die Ergebnisse der Verhandlungen werden die Physiotherapieverbände über die bekannten Informationskanäle berichten.

Autor: Wein Thomas

Unser Positionspapier

Der VDB Physiotherapieverband hat ein Konzept zur Strukturreform des Ausbildungssystems und der Berufe in der Physiotherapie beim BMG eingereicht. Unsere Schwerpunkte sind – Ausbildung modernisieren – Perspektiven eröffnen – Zukunft sichern Zusammenfassung: Eine Trennung der Physiotherapie (Berufsfachschule, Hochschule) anhand ihrer Tätigkeiten und der abzugebenden Leistungen ist aufgrund der Therapieprozesse und zum Erhalt der flächendeckenden Patientinnen- und Patientenversorgung nicht zielführend. Die Qualitätssicherung der Behandlung in Zukunft gelingt nur mit der Modernisierung der Inhalte, der Umstellung aller Ausbildungen auf Lernfeldorientierung sowie einer moderaten Akademisierung. Die Akademisierung des Berufsfeldes und der Fachkräftemangel machen eine ausreichend hohe Durchlässigkeit u.a. durch eine Modularisierung und pauschale Anerkennung notwendig. Nur so können ausreichend Fachkräfte ausgebildet und gleichzeitig die höchsten Qualifikationsniveaus erreicht werden. Zertifikatspositionen müssen in die Ausbildung integriert werden. Damit wird ein schneller Einstieg in die Versorgung ermöglicht und die Kosten für die Berufsangehörigen entfallen. Dem Fachkräftemangel kann auch durch ein ausreichendes Angebot an Studienplätzen in der Fläche, sowie dem Erhalt und der Weiterentwicklung der Berufsfachschulen, der Abschaffung des Schulgelds und eine adäquate Ausbildungsvergütung (sowohl für die berufsfach- als auch die hochschulische …

Autor: Wein Thomas

„For a strong and healthy society“

Die FIBO startet vom 13. bis 16. April in Köln. Unter dem Motto „for a strong and healthy society“ erweitert die FIBO in diesem Jahr ihr Angebot für medizinische Berufsgruppen und Institutionen wie Ärzte, Kliniken und Physiotherapeuten. Wir als VDB sind als Kooperationspartner daher selbstverständlich dabei. Sie finden unseren Messestand in Halle 8 B53 . Die FIBO bietet ihren Besuchern unterschiedliche Möglichkeiten sich zu informieren, wie zum Beispiel: „Exercise is Medicine“, EuropeActive und dem European Health & Fitness Foren. Auch wir als VDB Physiotherapieverband beteiligen uns nicht nur mit einem Messestand, sondern geben unsere Fach-Expertise bei einem Vortrag am Donnerstag den 13.04.23 um 11.30 Uhr in Halle 8. In diesem Vortrag zeigt Referent André Laufer die Möglichkeiten der Videobehandlung auf. Diese ist Bestandteil der Telemedizin und somit ein Teilbereich der Telematik im Gesundheitswesen. Die Telemedizin umfasst die Diagnostik und die Therapie unter der Überbrückung einer räumlichen oder auch zeitlichen Distanz zwischen TherapeutenInnen und PatientenInnen. Hierbei kann der Leistungserbringer die allgemeine Krankengymnastik bis zur Hälfte der verordneten Behandlungsmenge als telemedizinische Leistung erbringen. Spannend bei dem Physio-Training …

Autor: Wein Thomas

Physiotherapie trifft Politik

Am 13. März trafen sich, auf Einladung des VDB-Physiotherapieverbandes, des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes und des Verbandes Deutscher Privatschulverbände, 115 Teilnehmer*innen in Präsenz und 480 als digitale Teilnehmer*innen zu einer Konferenz zum Thema „Physiotherapie trifft Politik – Gesundheitsversorgung sichern, Zukunft der Ausbildung stärken“. Die Resonanz war also riesig und zeigt, wie sehr das Thema Fachkräftegewinnung, Ausbildung und Akademisierung die Therapieszene bewegt. Folgende Referenten bzw. Teilnehmer*innen, eines hochkarätig besetzten Podiums, durften wir begrüßen: Markus Algermissen, Unterabteilungsleiter Medizin- und Beruferecht im Bundesgesundheitsministerium Prof. Dr. Thomas Bals als Berufspädagoge von der Universität Osnabrück Wolfgang Oster, stellvertretender Bundesvorsitzender des VDB-Physiotherapieverbandes, Christiane Möller, Justitiarin des DBSV, Prof. Dr. Christoph Egner von der Diploma Hochschule Nordhessen Petra Witt, Leiterin Gesundheitsschulen im VDP Elke Maßing vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung Bettina Müller (MdB) / SPD-Bundestagsfraktion Peter Aumer (MdB) / CDU-Bundestagsfraktion. Es waren also alle vertreten. Das zuständige Bundesministerium, die Politik, die Physiotherapie, ein Hochschulvertreter, die Krankenkasse, der größte die Schulen vertretende Verband sowie der Verband, der sich für die Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen einsetzt. Für das BMG betonte Herr Algermissen die …

Autor: Wein Thomas

Testungen nach Testverordnung

Nur noch bis 28. Februar 2023 Ab 1. März 2023 übernimmt der Bund für sämtliche präventive Coronatests nicht mehr die Kosten. Mit dem Auslaufen der Testverordnung am 28. Februar werden neben der Bürgertestung beispielsweise auch PoC-Antigentests von Personal in Gesundheitseinrichtungen oder Tests vor Aufnahme in eine Gesundheitseinrichtung oder vor einer ambulanten Operation nicht mehr vom Bund finanziert. Präventive Tests, die Praxen und Teststellen ab dem 1. März 2023 durchführen, können dann nicht mehr über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet werden. Die große Menge an PCR-Tests und Antigentests erfolgt nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundesministeriums für Gesundheit. Diese Tests werden komplett durch die Finanzmittel des Bundes im Rahmen der Pandemiebekämpfung beglichen. Der Anspruch gilt für alle Bürger – unabhängig von der Krankenversicherung. Der Anspruch umfasst den Abstrich, das Gespräch mit der zu testenden Person, die Diagnostik und die Ausstellung eines Zeugnisses über das Ergebnis einschließlich der Ausstellung eines COVID-19-Genesenenzertifikats oder eines COVID-19-Testzertifikats Die Ausstellung eines COVID-19-Genesenenzertifikats erfolgt bei Vorliegen eines positiven Nukleinsäurenachweises als Nachweis einer vorherigen Infektion mit SARS-CoV-2 Die Beauftragung des Labors erfolgt auf Formular OEGD (stellt …