Autor: Wein Thomas

VDB-Gewinnspiel FIBO

Machen Sie mit bei unserem VDB-Gewinnspiel “FIBO” und ergattern Sie begehrte Eintrittskarten zur FIBO 2024 vom 11. bis 14. April. Kommen Sie zur FIBO, derweltweit größten Messe für Fitness, Wellness und Gesundheit in Köln. Um noch mehr Menschen von einem aktiven Leben zu überzeugen, zeigt sie sich in 2024 noch größer, gesünder und stärker. Wir, der VDB-Physiotherapieverband ist auch dabei – Halle 8, Reihe A, Nummer 56 Beantworten Sie uns folgende Fragen: Seit wann besteht der VDB? Wie heißt unser Bundesschatzmeister? Antworten bitte an: Die ersten drei richtigen Einsendungen erhalten jeweils zwei Eintritts-Karten zur FIBO 2024. Viel Erfolg.   Teilnahmebedingungen: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Minderjährige, Angestellte und Kooperationspartner sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Autor: Wein Thomas

Klageverfahren: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vertagt Entscheidung

Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am 12. Januar 2024 ist das Gericht noch nicht zu einem Ergebnis gekommen. Vielmehr sehen die zuständigen Richter noch Diskussionsbedarf. Die Verbände wurden daher im Nachgang zu dem Termin aufgefordert, zu rechtlichen Aspekten des Verfahrens ergänzend Stellung zu nehmen. Hierfür wurde eine Frist von drei Wochen anberaumt. Im Anschluss wird das Gericht erneut beraten. Es kann jedoch nicht vorhergesehen werden, wie lange dies dauern wird und wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Mit ihren Klagen gegen die Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel wollen die Verbände eine angemessene Vergütung für die Physiotherapie erreichen. In dem Verfahren geht es vorranging um die von der Schiedsstelle genutzte Berechnungsgrundlage. Diese halten die Verbände teilweise für nicht sachgerecht. Die Verbände werden ihre Mitglieder selbstverständlich informieren, sobald weitere Informationen vorliegen.

Autor: Wein Thomas

Verhandlung vor dem Landessozialgericht

Erster Verhandlungstermin vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Nach über zwei Jahren Wartezeit findet heute, am 12. Januar 2024 der erste Verhandlungstermin zu den Klagen der maßgeblichen Physiotherapieverbände gegen die Schiedssprüche vom 8. März 2021 und 21. Juli 2021 vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg statt. Auch eine Klage des GKV-Spitzenverbands wird in diesem Verfahren verhandelt. Da die drei Klagen inhaltlich teilweise das gleiche Thema behandeln, hatte sich das Gericht entschlossen, diese zu einem Verfahren zusammenzulegen. Mit einem abschließenden Ergebnis ist bei diesem ersten Verhandlungstermin vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg nicht zu rechnen. Gleichwohl werden Mitglieder so bald wie möglich über den Ausgang des Klageverfahrens informiert.  

Autor: Wein Thomas

Neuerungen in 2024

Das neue Jahr ist noch jung – mit ihm kommen eine Menge Änderungen. Ein paar sind davon wichtige Gesetze. Wir haben für Sie als Unternehmer mal die wichtigsten rausgefiltert: Arbeitsunfälle Ab 1. Januar 2024 können Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten nicht mehr nur per analog durch die Post, sondern auch digital an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übermittelt werden. Z.B. über das Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung (dguv.de). Energiepreisbremsen Seit Redaktionssschluss von unserer letzten Ausgabe der T+P in 2023 hat sich die Aussage hierzu erneut verändert: Die Preisbremsen sind zum 31. Dezember 2023 jetzt doch ausgelaufen. Darauf hat sich die Bundesregierung in ihrem Vorschlag zum Haushalt 2024 verständigt. Die derzeit angebotenen Preise für Strom und Gas liegen in der Regel ohnehin unter dem Preisniveau, das durch die Energiepreisbremsen garantiert wurde. Wer derzeit Versorgerverträge hat, bei denen die Preise oberhalb davon liegen, sollte einen Tarif- oder Anbieterwechsel in Erwägung ziehen. Fachkräfteeinwanderung Ganz Deutschland – aber vor allem auch das Handwerk – braucht mehr Fachkräfte. Darum wurden im November 2023 die ersten Maßnahmen des Gesetzes zur Fachkräfteeinwanderung in Kraft gesetzt. Seitdem …

Autor: Wein Thomas

Frohe Weihnachten

… und ein gesundes neues Jahr voller Erfolg, Glück und Zusammenhalt! Liebes VDB-Mitglied, lieber Partner, lieber Interessent, als Selbständige wissen wir, dass unsere Arbeit immer Höhen und Tiefen hat. Aber mag die Fahrt in 2024 noch so wild sein, gemeinsam mit ihnen werden wir jede Herausforderung meistern und erfolgreich ins Ziel gelangen. Alles Gute Ihnen. Mit herzlichen Grüßen Ihr Vorstand des Bundesverbandes VDB-Physiotherapieverband e.V.  

Autor: Wein Thomas

Physiotherapie: Vergütung steigt um rund 6,5 Prozent

Physiotherapie: Vergütung steigt um rund 6,5 Prozent Physiotherapeutinnen und –therapeuten erhalten im kommenden Jahr mehr Geld: Ihre Leistungen werden ab 1. Januar 2024 um 6,44 Prozent höher vergütet als bisher. Darauf haben sich die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie – IFK, Physio-Deutschland, VDB und VPT – mit dem GKV-Spitzenverband einvernehmlich geeinigt. Neue Vergütung gilt ab 1. Januar 2024 Die Vertragspartner konnten bereits nach einem Sondierungsgespräch und zwei Verhandlungen zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Daher kann die neue Vergütung physiotherapeutischer Leistungen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Sie gilt bis zum 31.12. 2024. Im Ergebnis sind unter anderem die aus vergangenen Berechnungen bekannten, von der Schiedsstelle festgelegten Parameter eingeflossen: die Entwicklungen der Sach-, Personal- und Raumkosten im Jahr 2023 sowie die Prognose der Kostensteigerung für 2024. Unabhängig vom aktuellen Verhandlungsergebnis laufen derzeit noch gerichtliche Überprüfungen vergangener Schiedssprüche der Schiedsstelle Heilmittel. Vorbehaltlich der Ergebnisse bildet die nun vorliegende Einigung auch eine Grundlage für die weiteren Vergütungsverhandlungen in den kommenden Jahren. Die neue Preisliste, also die Anlage 2 zum Vertrag, ist hier veröffentlicht. Bildquelle: www.istockphoto.com/Lemon_tm

Autor: Wein Thomas

Neue Preise bei der DGUV/SVLFG

Neue Preise bei der DGUV/SVLFG ab Januar 2024 Zum 1. Januar 2024 steigen die Preise für Behandlungen gesetzlich unfallversicherter Patienten. Dies ergaben die Verhandlungen der maßgeblichen Verbände der Physiotherapie (IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB und VPT) sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Im gewichteten Durchschnitt werden die Preise ab Januar 2024 um rund 4,9 Prozent angehoben. Zudem wurde vereinbart, dass die Preise in der gesetzlichen Unfallversicherung künftig automatisch angepasst werden, wenn es in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Preissteigerungen gibt. Diese Regelung wird voraussichtlich bereits zum 01.02.2024 zu einer weiteren, zusätzlichen Erhöhung der Vergütung in der gesetzlichen Unfallversicherung führen. Über die weiteren Details der Verhandlungsergebnisse in der DGUV wird der VDB mit einem Mitgliederanschreiben informieren. Bei Fragen können sich VDB-Mitglieder gerne an den Bundesverband wenden: Tel. 030.36 70 000 Mail.      

Autor: Wein Thomas

DGUV hat Übergangsfristen verlängert

Die DGUV hat die Übergangsfrist für die neuen Verordnungsvordrucke bis zum Jahresende verlängert. Im Zuge des am 1. April 2023 in Kraft getretenden Rahmenvertrag mit der DGUV wurden mit den neuen Regelungen auch der entsprechende Verordnungsvordruckes von der DGUV überarbeitet. Seit dem 1. April 2023 sollte dieser von allen Durchgangsärzten genutzt werden. Um nun die Umsetzung dieser Änderungen für alle Beteiligten auch organisatorisch umsetzen zu können, wurde den D-Ärzten seinerzeit eine Übergangsfrist bis zum 31. Oktober 2023 eingeräumt – die alten Verordnungsvordrucke durften also noch weiter benutzt werden. Nun hat die DGUV mitgeteilt, dass die Übergangsfrist noch einmal bis zum 31. Dezember 2023 verlängert wurde – die alten Verordnungsvordrucke dürfen also bis gegen Ende des Jahres weiterhin verwendet werden. Ab dem 1. Januar 2024 können die EAP sowie physio- und ergotherapeutische Leistungen nur noch auf den neuen Vordrucken verordnet werden. Etwaige aufkommende „Informationen“, dass hinsichtlich der alten Verordnungen eine Regelung besteht, dass diese nur bis zum Ablauf des 31.12.2023 Gültigkeit besitzen, sind falsch. Lediglich die Ärzte sind angehalten, die neuen Verordnungen ab dem 01.01.2024 zu …

Vertragsausschuss gebildet

Autor: Wein Thomas

Vertragsausschuss zum Bundesrahmenvertrag gebildet

Gemäß dem Bundesrahmenvertrag für die Physiotherapie haben die Vertragspartner – GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Verbände – einen Vertragsausschuss gebildet. Mit Verabschiedung der Geschäftsordnung liegt nun der wechselnde Vorsitz bei den Physiotherapieverbänden, zunächst beim VPT und wird dort durch den stellvertretenden Bundesvorsitzenden Tobias Niklas vertreten. Im kommenden Jahr übernimmt dann der GKV-Spitzenverband den Vorsitz. Im Gegensatz zur Schiedsstelle ist der Vertragsausschuss kein Entscheidungsgremium, sondern trägt mit seinen Empfehlungen dazu bei, dass Fragen, die sich aus dem Rahmenvertrag ergeben, zeitnah und einvernehmlich geklärt werden können. „Durch die Entscheidungen im Vertragsausschuss gelangen wir zu gemeinsamen Lösungen und stabilisieren so den Vertrag. Darüber hinaus hilft die Arbeit des Ausschusses dabei, potentielle Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien im Vorfeld zu vermeiden“, erklärt Tobias Niklas, stellvertretender Bundesvorsitzender des VPT. Was ist der Vertragsausschuss? Kommt es mit Bezug auf die Vertragsinhalte bzw. deren Auslegung zu Uneinigkeiten zwischen den Vertragspartnern, haben diese die Möglichkeit, per Antrag den Vertragsausschuss einzuberufen. Dessen Aufgabe ist die Klärung von Meinungsverschiedenheiten und sonstigen Zweifelsfragen hinsichtlich des Vertrags. Die vom Ausschuss getroffenen Entscheidungen haben für die Vertragspartner, d. h. für die …

verguetungsvereinbarung-mit-dem-gkv-spitzenverband-gekuendigt

Autor: Wein Thomas

Vergütungsvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband gekündigt

Die maßgeblichen Physiotherapieverbände haben fristgerecht zum Jahresende 2023 die Vergütungsvereinbarung gekündigt. Damit nehmen sie ihr Recht zur Anpassung der Vergütung wahr, das im Rahmenvertrag festgeschrieben ist. Die Forderungen werden momentan unter den Verbänden abgestimmt, sodass zeitnah erneut Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband stattfinden können. Die zentrale Forderung der Berufsverbände wird dabei der finanzielle Ausgleich der teils immensen Kostensteigerungen der Praxen bei den Personal-, Raum- und Sachkosten sein. Die entsprechenden Verhandlungen sind bereits terminiert. Am 12. Oktober 2023 findet ein erstes Sondierungsgespräch zu den Forderungen der Berufsverbände statt. Über die Ergebnisse der Verhandlungen werden die Physiotherapieverbände über die bekannten Informationskanäle berichten.