Bild von der TheraPro 2019

Autor: VDB Physiotherapieverband

TheraPro Essen auf 2021 verschoben

Eigentlich sollte die TheraPro Essen in diesem Jahr vom 2. bis zum 3. Oktober stattfinden. Aufgrund der Corona-Krise teilt die Messeleitung nun in einer Pressemitteilung eine Verschiebung der Fachmesse für professionelle Therapie auf 2021 mit. Terminkollision zwischen TheraPro und FIBO Infolge der Corona-Pandemie seien zahlreiche Messen abgesagt worden. Unter anderem auch die internationale Leitmesse für Fitness, Wellness & Gesundheit „FIBO“, die von ihrem ursprünglichen Termin Anfang April ins zweite Halbjahr 2020 verlegt wurde. Sie findet nun vom 1. bis 4. Oktober 2020 statt. „Aufgrund dieser Terminkollision ist eine TheraPro Essen nach Abwägung aller Parameter und mit Blick auf den Messekalender nicht wünschenswert. Daher haben wir uns dazu entschieden, die diesjährige Messeausgabe auf 2021 zu verschieben“, so Andreas Wiesinger, Mitglied der Geschäftsleitung der Messe Stuttgart. Dennoch sei die weitere Zusammenarbeit zwischen TheraPro und FIBO durch die Terminkollision keineswegs betroffen und werde von beiden Seiten weiter fortgeführt. Die TheraPro Essen bietet die ganze Bandbreite für professionelle Therapie und richtet sich an Physiotherapeuten, Ergotherapeuten sowie Logopäden. Die nächste Veranstaltung findet vom 1. bis 2. Oktober 2021 auf der …

Autor: VDB Physiotherapieverband

Fitnessstudios in NRW
öffnen ab 11. Mai

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat einen stufenweisen Plan zur Rückkehr in das normale öffentliche Leben beschlossen – unter Vorbehalt der Entwicklung des Infektionsgeschehens. Folgende Öffnungen könnten interessant für euch sein: Ab 10. Mai: • Besuche in Seniorenheimen unter strengen Hygienevorgaben wieder möglich Ab 11. Mai: • Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen Ab Pfingsten (30. Mai 2020): • Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen dürfen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder öffnen • Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen dürfen wieder stattfinden • Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen dürfen wieder stattfinden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern • Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und sonstigen öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen sind wieder zulässig Die allgemeinen Abstandsregeln von 1,5 Metern gelten weiterhin, auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Bereichen. Alle Regelungen im Detail findet ihr hier: Stufenplan-NRW

Autor: VDB Physiotherapieverband

Jens Spahn betont
Bedeutung der
Therapeuten in der Corona-Pandemie

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wendet sich mit einem persönlichen Schreiben in Bezug auf die jüngst in Kraft getretene COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung an die zugelassenen Heilmittelerbringer in Deutschland. Der Gesundheitsminister betont die erhebliche Bedeutung der Versorgung mit Heilmitteln für die Verhütung und Behandlung von Krankheiten auch während der COVID-19-Epidemie und erläutert die für die Heilmittelerbringer festgelegten Hilfsmaßnahmen. Es sei ihm ein wichtiges Anliegen, die Praxen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen.   Den Wortlaut des Briefes findet ihr hier: Schreiben BM Spahn zur COVID-19-VSt-SchutzV COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung Foto: BMG/Xander Heinl (photothek.net)

Heilmittelrezept

Autor: VDB Physiotherapieverband

Umgang mit
Verordnungen

Der GKV-Spitzenverband hat die Empfehlungen zum Umgang mit Verordnungen im Rahmen der Corona-Krise aktualisiert. Ziel der Empfehlungen ist es, die Verfahrensregeln in der Pandemie zu erleichtern und die Versorgung aufrecht zu halten. Folgende Punkte wurden geändert, bzw. neu gefasst: • Der Punkt 5 wurde ergänzt, dass Teilabrechnungen nur noch bis zum 31.05.2020 (Rechnungseingang bei der Krankenkasse) möglich sind. • Im Punkt 7 wurde klargestellt, dass bei nicht richtlinienkonform ausgestellten Heilmittelverordnungen ab dem 18.02.2020 (Verordnungsdatum) Leistungserbringer notwendige Änderungen selbst vornehmen können. • Neu hinzugefügt wurde der Punkt 10 mit ersten Anleitungen zur Abrechnung der neuen Position Alle Infos im Detail hier: 20200505_Aktualisierung_Empfehlungen_COVID-19_Stand_05.05.2020_11.00

Autor: VDB Physiotherapieverband

Rettungsschirm: Wo wird der Antrag gestellt?

Die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung tritt in Kraft. Wo und wann werden die Anträge gestellt? Anträge für eine einmalige Ausgleichszahlung können im Zeitraum vom 20. Mai bis 30. Juni 2020 bei den Argen gestellt werden. Bis zum 15. Mai erarbeitet der Spitzenverband Bund der Krankenkassen alle Details zum Antragsverfahren und zur Anweisung der Ausgleichszahlung. Alle jetzt schon bekannten Infos findet ihr hier: Antworten zum Antragsverfahren  

Autor: VDB Physiotherapieverband

Rettungsschirm
Therapeuten:
COVID-19-Schutzverordnung
veröffentlicht

Schutzverordnung für Therapeuten tritt am 5. Mai in Kraft. Anträge müssen zwischen dem 20. Mai bis 30. Juni gestellt werden. Nun ist es amtlich. Therapeuten erhalten Ausgleichszahlungen für pandemiebedingte Einnahmeausfälle. Die Veröffentlichung der entsprechenden Regelungen, die COVID 19 Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung, erfolgte im Bundesanzeiger. Die Verordnung tritt am 05. Mai in Kraft. Zugelassene Leistungserbringer erhalten für Einnahmeausfälle im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni eine Einmalzahlung in Höhe von 40 Prozent der mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechneten Vergütungen aus dem vierten Quartal 2019, einschließlich der von den Versicherten geleisteten Zuzahlung. Leistungen aus dem PKV Bereich finden keine Berücksichtigung. Wichtig: Der Einmalzuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Bei der Höhe der Ausgleichszahlung berücksichtigte das Bundesgesundheitsministerium, dass Heilmittelerbringer weitere Hilfsmaßnahmen wie das Kurzarbeitergeld und die Corona-Soforthilfen zur Minimierung der Personal- und Sachkosten in Anspruch nehmen. Zugelassene Leistungserbringer stellen den Antrag auf Ausgleichszahlung bei der für sie zuständigen Arbeitsgemeinschaft. Zur erfolgreichen Antragsgewährung muss der Antrag im Zeitraum zwischen dem 20. Mai bis 30. Juni 2020 gestellt werden. Alle Infos zum Antragsverfahren regelt der Spitzenverbund Bund der Krankenkassen bis zum …

Autor: VDB Physiotherapieverband

Bayern: Physiotherapeuten dürfen wieder
uneingeschränkt arbeiten

Die Bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung am 28. April unter anderem beschlossen, dass Physiotherapeuten ab dem 4. Mai 2020 wieder uneingeschränkt tätig werden dürfen. Bislang durften Physiotherapeuten in Bayern ihre Praxis in der Corona-Pandemie weiterhin betreiben, soweit dies medizinisch dringend erforderlich gewesen ist (z.B. zur Abwendung von lebensbedrohlichen Gefahren für die körperliche oder seelische Unversehrtheit, Linderung von Schmerzzuständen und Maßnahmen die der Aufrechterhaltung elementarer Lebensfunktionen dienen und keinen Aufschub erlauben). Ab dem 4. Mai 2020 dürfen Physiotherapeuten auch dann wieder tätig werden, wenn diese medizinische Notwendigkeit nicht besteht, teilt die Pressestelle des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit unserer Redaktion auf Nachfrage mit. Wichtig: Für die Berufsgruppe gilt die Maskenpflicht. (dad)

Autor: VDB Physiotherapieverband

Kurzarbeitergeld soll
steigen und
Arbeitslosengeld
verlängert werden

Um die wirtschaftlichen Folgen der Covid19 Pandemie abzufedern, hat die Bundesregierung weitere Hilfsmaßnahmen beschlossen. Wir haben relevante Ergebnisse für die Heilmittelbranche zusammengefasst:   Kurzarbeitergeld (KUG) Wie zu erwarten war, wird das KUG voraussichtlich angehoben. Für alle Arbeitnehmer, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll ab dem 4. Monat des Bezuges auf 70 Prozent (77 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern) und ab dem 7. Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern) des pauschalisierten Netto-Entgelts erhöht werden. Die Regelung gilt dann bis zum 31.12.2020. Hinzuverdienstmöglichkeit KUG Für Arbeitnehmer in Kurzarbeitergeld besteht eine Hinzuverdienstmöglichkeit bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens. Die Regel soll für alle Berufe und ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Arbeitslosengeld soll verlängert werden Wer derzeit arbeitssuchend ist, hat in der Pandemie geringere Aussicht auf eine neue Beschäftigung. Daher plant die Bundesregierung den Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III um drei Monate zu verlängern. Die Regelung soll für alle Arbeitssuchenden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember enden …

gestapelte Euromünzen.

Autor: VDB Physiotherapieverband

DGUV-Vergütungen für Physiotherapie steigen

Physiotherapeutische Leistungen werden ab dem 01.05.2020 von der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) besser bezahlt. Die Berufsverbände der Physiotherapeuten und die DGUV haben folgende Gebührenanpassungen vereinbart: • Krankengymnastische Behandlung (KG) und Manuelle Therapie (MT) werden um 5 % erhöht • KG auf neurophysiologischer Grundlage bei erworbenen traumatischen, zentralen und peripheren Bewegungsstörungen beim Erwachsenen und Kindern werden um 10 % erhöht • Manuelle Lymphdrainage als Ganzbehandlung (40 Minuten) wird um 10 % erhöht • Kompression wird auf 16,32 € angehoben • KG in der Gruppe wird auf 4,73 € pro Intervall angehoben. • Alle übrigen Positionen werden um 3,66 % erhöht Die Vergütungsvereinbarung gilt bis zum 31.12.2020. Das Leistungs- und Gebührenverzeichnis erhalten sie von ihrem VDB-Landesverband.

Rueckengymnastik online

Autor: VDB Physiotherapieverband

Praeventionskurse jetzt auch online

Präventionskurse können ab sofort digital fort- und durchgeführt werden. Trotz Corona-Pandemie zu Rückenschule und Ernährungscoaching: Die an der Zentralen Prüfstelle Prävention beteiligten gesetzlichen Krankenkassen ermöglichen es Anbietern von Präventionskursen ab sofort, ihre Angebote auch digital durchzuführen, zum Beispiel im Live-Stream. Bereits begonnene oder im Zeitraum der Kontaktbegrenzungen geplante Kurse können online fortgeführt werden. Die Möglichkeit besteht bis zum 30. September 2020. Alle Infos im Detail hier:  Pressemitteilung Praeventionskurse online