Autor: VDB Physiotherapieverband

Aus für
Videobehandlungen im Therapiebereich?

Die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband kündigen ein Auslaufen der Videobehandlung zum 30.06.2020 an. Die Krankenkassenverbände und der GKV Spitzenverband informierten heute über eine erneute Anpassung der Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 ab dem 1. Juli 2020.   Zur Mitteilung geht es hier: 20200612_Aktualisierung_Empfehlungen_Sars_gültig ab 01.07.2020 In einer begleitenden Information kündigen die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV Spitzenverband ein Auslaufen der Videotherapie zum 30.06.2020 an. Der Gesetzgeber habe zum Ausgleich COVID-19-bedingter finanzieller Belastungen der Heilmittelerbringer Ausgleichszahlungen vorgesehen, welche von Seiten der Kassen schnell ausgezahlt wurden. Damit seien die eingeräumten und zeitlich befristeten Möglichkeiten zur Videobehandlung oder telefonischen Beratung, die insbesondere zur Abfederung von Umsatzeinbrüchen der Heilmittelerbringer eingeführt wurden, aus Sicht der Kassenverbände auf Bundesebene und des GKV-Spitzenverbands mit Blick auf die eingeleiteten Lockerungsmaßnahmen nicht mehr sachgerecht, lautet die Begründung. Weitere befristete Sonderregelungen – auch für die Heilmittel-Richtlinien – werde der G-BA ebenfalls voraussichtlich zum 01.07.2020 aufheben. Es werde geplant, zukünftig auf regional begrenzte dramatische Entwicklungen des Infektionsgeschehens zielgenau und schnell in Abstimmung mit den örtlichen Verantwortungsträgern zu reagieren und …

Zwei Frauen und ein Mann sitzen lachend beisammen

Autor: VDB Physiotherapieverband

Stammtisch für
Physiotherapeuten und Masseure in
Berlin-Brandenburg

Der VDB-Physiotherapieverband LV Berlin-Brandenburg lädt am 23. Juni  2020 zum Stammtisch für Physiotherapeuten und Masseure in die VDB-Bundesgeschäftsstelle in Steglitz-Zehlendorf ein. Bei schönem Wetter treffen wir uns im Garten der Bundesgeschäftsstelle. Auch Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen. Selbstverständlich halten wir uns an die aktuellen Hygieneauflagen. Stammtisch LV BB Wann: 23. Juni 20.00 Uhr Wo: Bundesgeschäftsstelle 12207 Berlin, Marienstraße 27 Achtung: Aufgrund der aktuellen Hygienebestimmungen sind wir verpflichtet alle Teilnehmer namentlich zu erfassen. Wir bitten daher um eine schriftliche Anmeldung per Mail: Foto: iStock.com/william87

Autor: VDB Physiotherapieverband

G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen

Befristete Corona-Sonderregelungen vom G-BA zum großen Teil verlängert Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen großen Teil seiner befristeten Corona-Sonderregelungen zur Verordnung von Arzneimitteln und ambulanten Leistungen – wie beispielsweise Heilmittel, Hilfsmittel und häusliche Krankenpflege – bis zum 30. Juni 2020 verlängert und angepasst. Für einige weitere Ausnahmeregelungen in diesem Bereich stellte der G-BA klar, dass die Geltungsdauer mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages zur Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und der damit verbundenen Regelungskompetenz des Bundesministeriums für Gesundheit verknüpft ist. Die weiterhin befristet geltenden Sonderregelungen oder deren Aufhebung betreffen folgende Richtlinien bzw. Regelungen im Heilmittelbereich: Verordnung von ambulanten Leistungen durch Krankenhäuser Krankenhausärztinnen und -ärzte können im Rahmen des sogenannten Entlassmanagements weiterhin nicht nur für eine Dauer von bis zu 7 Tagen, sondern bis zu 14 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus häusliche Krankenpflege, Spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie, Heil- und Hilfsmittel verordnen sowie eine Arbeitsunfähigkeit feststellen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das zusätzliche Aufsuchen einer Arztpraxis vermieden werden soll und solange die epidemische Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag festgestellt ist. …

Roter Schriftzug GKV Spitzenverband

Autor: VDB Physiotherapieverband

Krankenkassen verlängern die Empfehlungen für den Heilmittelbereich

Die Krankenkassenverbände und der GKV-Spitzenverbandes haben die Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 bis zum 30.06.2020 verlängert. Sie ersetzen die Empfehlungen vom 05.05.2020. Die Ausnahmen gelten auch für die Angabe von Hausbesuchen.   Alle Infos hier: 20200525_Aktualisierung_Empfehlungen_COVID-19_Stand_25.05.2020_16.00 Uhr

Rettungsschirm

Autor: VDB Physiotherapieverband

Rettungsschirm für
Physiotherapeuten:
Anträge online

Die Anträge für die Einmalzahlung zum Ausgleich von Einnahmeverlusten in der Corona-Krise können bis zum 30. Juni 2020 bei den zuständigen ARGEn gestellt werden. Bitte beachten sie bei der Antragstellung: Keine eigenen Anträge konstruieren. Diese werden abgelehnt, da bei den ARGEn vollautomatische Prozesse hinterlegt sind. Bitte stellen sie die Anträge direkt bei der zuständigen ARGE per Email. Sie finden alle wichtigen Infos auf der Homepage der ARGE. Den Link finden sie hier: Hier können Sie den Antrag stellen

Autor: VDB Physiotherapieverband

Zweites Sozialschutzpaket passiert Bundesrat

Um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern, hat der Bundestag das Sozialschutzpaket II beschlossen. Am 15. Mai passierte das Gesetz den Bundesrat.   Die Höhe des Kurzarbeitergelds soll unter anderem nach längerer Bezugsdauer erhöht werden. Außerdem wird die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes für diejenigen einmalig um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde. Die Änderungen im Kurzarbeitergeld im Detail: Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31. Dezember 2020. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens bis zum 31. Dezember 2020 verlängert und für alle Berufe geöffnet.

Autor: VDB Physiotherapieverband

Verordnung von
Heilmitteln durch
Zahnärzte

Anpassung an gesetzliche Änderungen zum 1. Oktober 2020. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anpassung der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte an das im Mai 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Zu den wichtigsten Änderungen zählt die Einführung einer orientierenden Behandlungsmenge – und damit verbunden die Abschaffung des Genehmigungsverfahrens bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls. Zudem wurden die ersten Voraussetzungen zur Umsetzung einer sogenannten Blankoverordnung geschaffen. Neben gesetzlich notwendigen Anpassungen beschloss der G-BA unter anderem, die Gültigkeit von Heilmittelverordnungen von 14 auf 28 Tage zu verlängern. Die Änderungen werden nach Nichtbeanstandung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Zeitgleich wird auch die bereits angepasste Heilmittelrichtlinie für die vertragsärztliche Versorgung in Kraft treten. (red) Foto: @ G-BA

Autor: VDB Physiotherapieverband

Antworten zum
Rettungsschirm

Der GKV Spitzenverband hat die Durchführungsbestimmungen und den Antrag für die Einmalzahlung zum Ausgleich von Einnahmeverlusten in der Corona-Krise für Heilmittelerbringer nach § 2 Absatz 3 Satz 4 und Absatz 4 Satz 7 COVID-19-VSt-Schutz erstellt. Um Fragen zum Antragsverfahren vorab zu klären, einigten sich die Kassenarten auf einen Fragen-Antworten-Katalog. Die Durchführungsbestimmungen des GKV Spitzenverbandes und den Fragen-Antworten-Katalog findet ihr auf den Internetseiten der Arbeitsgemeinschaften sowie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes. Die Anträge können ab dem 20. Mai 2020 bei den zuständigen ARGEn gestellt werden. Alle Infos hier: https://www.zulassung-heilmittel.de/rettungsschirm.html

Roter Schriftzug GKV Spitzenverband

Autor: VDB Physiotherapieverband

Verhandlungen zum
Bundesrahmenvertrag
gehen weiter

Am Freitag (15.Mai 2020) nehmen die maßgeblichen Berufsverbände in der Physiotherapie und der GKV Spitzenverband die Verhandlungen zum neuen Bundesrahmenvertrag in Form einer Videokonferenz wieder auf. Aufgrund der Corona-Krise wurden die geplanten Termine geändert. Mit dem Gesetz zur Unterstützung des Gesundheitswesens bei der Bewältigung der Corona-Epidemie wurde die Frist zur Erstellung des Rahmenvertrages nach Paragraph 125 vom 01.07.2020 auf den 01.10.2020 verschoben. Der Vertrag nach Paragraph 125a muss nun neu am 15.03.2021 fertig gestellt sein. Themenschwerpunkt ist der Allgemeine Teil des Bundesrahmenvertrages mit Regelungen zum Ruhen der Zulassung, zur Durchführung von Hausbesuchen, zu Behandlungsunterbrechungen und zum Verfahren bei Praxisübergaben/-verkäufen.

Autor: VDB Physiotherapieverband

Bundestag beschließt Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Nach dem ersten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Ende März verabschiedete der Bundestag in einem zweiten Gesetz Ergänzungen. Im Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sind umfassende Meldepflichten für Labore und Gesundheitsämter festgelegt, SARS-CoV-2 Infizierte sollen schneller gefunden, getestet und versorgt, Pflegekräfte einen Bonus erhalten und pflegende Angehörige besser unterstützt werden. Unter anderem regelt das BMG auch vorübergehende Flexibilisierung in den Ausbildungen zu den Gesundheitsberufen, zum Beispiel der Dauer der Ausbildung, der Nutzung von digitalen Unterrichtsformen oder der Durchführung von Prüfungen. Alle Infos hier: https://bit.ly/35YSJIe