Autor: VDB Physiotherapieverband

Viel zu tun in Sachen Digitalisierung und Ausbildungsreform.

Austausch des VDB-Physiotherapieverbands Niedersachsen-Bremen mit Bundespolitikerin Svenja Stadler offenbart Herausforderungen der Branche Die Digitalisierung im Gesundheitswesen geht mit großen Schritten voran, Begriffe wie E-Rezept, E-Verordnung und elektronische Patientenakte prägen den allgemeinen Diskurs. Häufig liegt der Fokus dabei auf Arztpraxen und Apotheken – doch wie ergeht es Heilmittelerbringern wie den Physiotherapeuten Edgar Lerch und Jessey-Lee Chessa, die eine Praxis in Gildehaus betreiben? Um diesen Aspekt näher zu beleuchten, hat der VDB-Physiotherapieverband Niedersachsen-Bremen zu einem Austausch mit der Bundestagsabgeordneten Svenja Stadler eingeladen: Das Treffen, dem auch Vertreter der Gesundheitsregion Euregio und weitere Fachleute beiwohnten, fand jüngst im Hotel Nickisch in Schüttorf statt. Edgar Lerch Vorsitzender des Landes-Verbands und zugleich Vorstandsmitglied der Gesundheitsregion. Direkt zu Beginn der Veranstaltung betonte er unter anderem mit Blick auf elektronische Verordnungen: „Heilmittelerbringer sind gezwungen, sich zu digitalisieren.“ Gleichwohl seien aber viele Praxen noch nicht auf dem Level. Erklärtes Ziel sei es insofern, die Physiotherapie in die sogenannte Telematik-Infrastruktur zu integrieren. „Der VDB-Physiotherapieverband Niedersachsen-Bremen ist deshalb an der Entwicklung der Digitalisierung in allen Bereichen beteiligt“, betont Edgar Lerch. Dass elektronische Verfahren gerade bei …

Autor: VDB Physiotherapieverband

Energiekostendämpfungsprogramm

Liebe KollegInnen, wir dürfen Sie darüber informieren, dass der Antragsweg zum Energiekostendämpfungsprogramm des Bundes eröffnet wurde. Unternehmen, die besonders von den gestiegenen Erdgas- und Strompreisen betroffen sind, werden von der Bundesregierung unterstützt. Das Hilfspaket des Bundes enthält auch ein Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP), das für die Monate Februar bis September 2022 entsprechend betroffenen Unternehmen einen Kostenzuschuss gewährt. Dieser Zuschuss kann seit dem 15. Juli 2022 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Auf den Seiten des BAFA stehen auch für den Antrag erforderliche Rechtsquellen, Checklisten und Formulare zur Verfügung. Der Antrag selbst ist online zu stellen. Gestaffelter Zuschuss Die Bundesregierung bezuschusst mit diesem Programm in den Monaten Februar bis September 2022 einen Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Der Anteil berechnet sich folgendermaßen: 30 Prozent bzw. ab Juli 20 Prozent der Preisdifferenz (Fördersatz) und bis zu zwei Millionen Euro erhalten Unternehmen, die einer in den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU (KUEBLL) aufgeführten energie- und handelsintensiven Branche angehören und mindestens drei Prozent …

Autor: VDB Physiotherapieverband

Online-Seminar „Sektoraler Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie“

Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen, der Landesverband Bayern freut sich, Ihnen am 20.07.2022 ab 19.00 Uhr das Praxisseminar „Sektoraler Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie – Welche Möglichkeiten und Pflichten habe ich als sektoraler Heilpraktiker und wie setze ich diese um?“ anbieten zu können. Kurzinhalte in der Übersicht: Praxiseröffnung Versicherung räuml. Voraussetzungen Liquidation Dokumentation Steuerliche Begebenheiten Allg. Rechtsvorschriften Das Online-Seminar soll Sie bei Ihrer Tätigkeit als sektoraler Heilpraktiker unterstützen. Bitte beachten Sie, dass sich das Angebot ausschließlich an Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie richtet. Der Landesverband Bayern erhebt für die Teilnahme eine Kostenpauschale: v · 50,-€ für VDB-Mitglieder · 100,-€ für Nicht-Mitglieder Anmeldung:: Kevin Helmberger / Leiter der Geschäftsstelle VDB-Physiotherapieverband Länderverbund Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg & Mecklenburg-Vorpommern Tel.: 0941-63084334 oder

Autor: VDB Physiotherapieverband

EU Richtlinie zu neuen Arbeitsverträgen

Die EU Richtlinie zu neuen Arbeitsverträgen bringt erst einmal einen erheblichen Mehraufwand für die Überprüfung und Ergänzung der bestehenden Arbeitsverträge. Zukünftig führt sie bei den Neuverträgen fortlaufend zu noch mehr Aufwand. Für den Arbeitnehmer ist aber kein Nutzen erkennbar. Der Arbeitgeber muss für Altverträge, Verträge vor dem 01.08.2022, einiges beachten. Wenn der Arbeitnehmer es verlangt muss der Arbeitgeber innerhalb von 7 Tagen für besonders wichtige Angaben einen neuen Vertrag oder eine Ergänzung über die wesentlichen Bedingungen seines Arbeitsverhältnisses aushändigen. Wichtige Angaben: Name und Anschrift der Vertragsparteien, Der Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen die Dauer und das Enddatum, der Arbeitsort, die Beschreibung der Tätigkeit, die Dauer der Probezeit, die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts, die Arbeitszeit, gegebenenfalls Regelungen für Arbeit auf Abruf sowie die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden. Wieder einmal ein EU-Papier bei dem der Nutzen nicht klar zu erkennen ist. Weniger Bürokratie?  

Autor: VDB Physiotherapieverband

Neue Vergütungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband gestalten sich zäh.

Die zum 01. August 2021 in Kraft getretene „Vergütungsvereinbarung“ zum Bundesrahmenvertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Juli 2022. Rein formal könnte damit ab dem 01. August 2022 eine neue Vergütungsvereinbarung für die Physiotherapie im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft treten. Mit dieser Meldung informieren die Physiotherapieverbände gemeinsam über den aktuellen Stand. Fristgerecht gekündigt, zu konstruktiven Verhandlungen bereit, steiniger Weg Die Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB und VPT haben die Schwerpunkte in den Verhandlungen klar definiert. Für die Physiotherapieverbände geht es im Wesentlichen um zwei Punkte bei den Verhandlungen: Zum einen soll besprochen werden, ob die Krankenkassen bereit sind, auf dem Verhandlungsweg Korrekturen an den von der Schiedsstelle festgesetzten Kriterien für die Ermittlung der Vergütungserhöhungen vorzunehmen. Zum anderen geht es um den Ausgleich der gestiegenen Personal-, Sach- und Raumkosten für den Zeitraum vom 01. August 2021 bis 31. Juli 2022. Denn: Es ist gesetzlich geregelt, dass die Vergütung nicht wie beispielsweise bei Verhandlungen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände für die Zukunft, sondern rückwirkend für die Vergangenheit verhandelt wird. Am 21. Juni 2022 fand der erste offizielle …

Autor: VDB Physiotherapieverband

Neuer Bundesvorstand 2022 gewählt.

Die Jahres-Bundesmitgliederversammlung hat am 21.05.2022 den neuen Bundesvorstand gewählt. Wir gratulieren Marcus Troidl erneut zum Vorstandsvorsitzenden, Bernd Liebenow zum stellv. Vorsitzenden, Wolfgang Oster zum Stellvertreter, Stefan Kraus und René Portwich zu den Rechnungsprüfern. Glückwunsch auch den Neuen im Team mit André Laufer als Schatzmeister und Jessey-Lee Chessa als Schriftführerin. Vielen herzlichen Dank an den vorherigen Bundesvorstand für die gute Arbeit.

Autor: VDB Physiotherapieverband

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ausgelaufen.

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des BMAS ist zum 25.5.2022 ausgelaufen. Gleichzeitig hat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ihre Gültigkeit verloren. Die BGW hat sich daher entschieden, die branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards aktuell zurück zu ziehen. Die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen haben dennoch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung weiterhin erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen. In dieser müssen eigenverantwortlich vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin Maßnahmen zum Schutz vor SARS-CoV-2-Infektionen festgelegt und fortgeschrieben werden. Aus Sicht der BGW besteht für die Beschäftigten weiterhin eine erhöhte Gefährdung an Covid-19 zu erkranken, wenn sich mehrere Personen gemeinsam in Innenräumen aufhalten oder bei gesichtsnahen Tätigkeiten (Abstand unter 1,5 Metern). Die Wahrscheinlichkeit einer SARS-CoV-2-Infektion erhöht sich bei räumlicher Enge und schlechter Belüftung. Die BGW empfiehlt daher grundsätzlich weiterhin die Einhaltung der bereits bestehenden Basisschutzmaßnahmen (AHA+L) im Betrieb. Je nach Gefährdungslage z.B. durch regional hohe Inzidenzen (hot-spots), Ausbruchsgeschehen im Betrieb oder durch das Auftreten von kritischen Varianten des SARS-CoV-2 und abhängig von dem Infektionsrisiko bei der jeweiligen Tätigkeit, können weitergehende Maßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden. Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege / Hamburg …

Schnelltest

Autor: VDB Physiotherapieverband

Coronavirus-Testverordnung-TestV verlängert

Abrechnung von Mitarbeitertestungen bis 30. Juni möglich. Der Gesetzgeber hat die Coronatestverordnung (Coronavirus-Testverordnung-TestV) jüngst geändert und die Abrechnung und Kostenerstattung von Mitarbeitertestungen verlängert. Aktuell besteht für selbständige Physiotherapeuten weiterhin die Möglichkeit zehn Tests pro Mitarbeiter im Monat bei der Kassenärztlichen Vereinigung einzureichen und eine Erstattung zu erhalten. Die Regel gilt bis zum 30.06.2022. (dad)