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Test-und Dokumentationspflicht

Selbsttest vor grünem Hintergrund

Der Bundestag hat das Infektionsschutzgesetz überarbeitet und die Test-und Dokumentationspflicht für geimpftes Gesundheitspersonal auf mindestens zweimal wöchentlich angepasst. Klarheit stellte der Bundestag auch in Hinsicht der Testpflicht für Begleitpersonen her.

Geimpftes oder genesenes Personal in Gesundheitseinrichtungen hat mindestens zweimal wöchentlich eine Testung nachzuweisen. Mit dieser Regelung hat der Bundestag die tägliche Testpflicht für geimpftes Personal zurückgenommen und das kürzlich geänderte Infektionsschutzgesetz nachgebessert. Dies geht aus einer Änderung aus dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie hervor, dem der Bundestag zustimmte. Die Testung von geimpften und genesenen Mitarbeitern kann im Selbsttest stattfinden. Die tägliche Testpflicht für ungeimpfte MitarbeiterInnen gilt weiterhin.

Auch die Dokumentationspflichten wurden entschärft. Die Einrichtungen sind nicht mehr verpflichtet vierzehntätig Dokumentationen vorzulegen, sondern lediglich auf Anforderung, der zuständigen Behörde Angaben zum Anteil der Personen zu machen, die gegen das Coronavirus-SARS-CoV-2 geimpft sind, in Bezug auf die Personen, die in der Einrichtung oder dem Unternehmen beschäftigt und in anonymisierter Form zu übermitteln.

Klarheit stellte der Bundestag auch in Hinsicht der Begleitpersonen her. Begleitpersonen von behandelnden, betreuten, gepflegten oder untergebrachten Personen, die eine Einrichtung nur kurzzeitig betreten, gelten nicht als Besucher und unterliegen damit nicht der Testpflicht.

Ende November hatte die Gesundheitsministerkonferenz diese Änderungen empfohlen – wir berichteten – und den Vollzug der zunächst im Gesetz anderslautenden Regelungen ausgesetzt. (dad)

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