drei Schnelltests

Monate: April 2021

Testpflicht

Pflicht für betriebliche Testangebote auch in Physiotherapiepraxen. Das Bundesarbeitsministerium hat den betrieblichen Infektionsschutz in der Pandemie erweitert. UnternehmerInnen müssen MitarbeiterInnen ein Testangebot unterbreiten. Auch für Unternehmen in der Physiotherapie gilt diese Regel. MitarbeiterInnen, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, sollen mindestens zweimal pro Woche ein Schnell- oder Selbsttestangebot erhalten. Die MitarbeiterInnen sind jedoch nicht verpflichtet das Angebot anzunehmen. Die Kosten tragen die Arbeitgeber. Heilmittelerbringer erhalten die Möglichkeit eine Erstattung bei der Kassenärztlichen Vereinigung zu beantragen. Weitere Infos hier: Schnelltest in der Praxis Die rechtliche Grundlage der Maßnahme beruht auf einer Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) per Verordnung.

FFP2 Masken in den Farben gruen, gelb weiß und rot

Monate: April 2021

Infektionsschutzgesetz: FFP2-Maske bundesweit Pflicht in
Physiotherapiepraxen

Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz regelt in Paragraph 28b bundesweit einheitliche Infektionsschutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen. Medizinische Behandlungen in Heilmittelpraxen finden weiterhin statt. Lediglich die FFP2 Maske wird in der Heilmittelpraxis für Patienten Pflicht, wenn im Landkreis oder einer Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen eine Inzidenz von 100 überschreitet. In diesem Fall gilt am übernächsten Tag eine FFP2 Maskenpflicht. Grundsätzlich untersagt die neue Regelung – ab einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner – die Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist. Ausgenommen sind davon unter anderem Dienstleistungen, die medizinischen und therapeutischen Zwecken dienen. Bitte berücksichtigen sie auch die jeweils gültigen Allgemeinverfügungen der Länder und Landkreise. (dad) Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html

Blaues Verkehrsschild mit Fahrradsymbol

Monate: April 2021

Therapeuten-Workshop „Radfahren nach
Schlaganfall“

Die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe veranstaltet in Kooperation mit dem ZAR Bielefeld einen ganztägigen Workshop für Physio-, Ergo- und Sporttherapeuten zum Thema „Radfahren nach Schlaganfall“. Am Samstag, 29. Mai 2021, geht es in Bielefeld darum, wie man Schlaganfall-Patienten Schritt für Schritt wieder an das Radfahren heranführen kann. Lähmungen und Taubheitsgefühle, Gleichgewichtsstörungen oder eine veränderte Wahrnehmung schrecken viele Betroffene davon ab, sich nach einem Schlaganfall wieder auf den Sattel zu wagen. „Das muss nicht sein“, sagt Christian Burmeister, „denn bei vielen Menschen lässt sich die Sicherheit langsam wieder aufbauen“. Der Hamburger ist Sportwissenschaftler und zertifizierter Radfahrlehrer. Seit den 1980er-Jahren gibt er Radfahrkurse, bildet Radfahrlehrer aus und gründete einen Verband, dem mittlerweile mehr als 40 ausgebildete Lehrer angehören. In seinem ganztägigen Workshop (von 9 bis 17 Uhr) für Physio-, Ergo- und Sporttherapeuten am Samstag, 29. Mai 2021 in Bielefeld, wird es darum gehen, wie man Schlaganfall-Patienten Schritt für Schritt wieder an das Radfahren heranführen kann. Neben konzeptionellen, bewegungswissenschaftlichen Inhalten kommt die Praxis mit Übungen auf Rollern und Rädern nicht zu kurz. Veranstalter ist die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe in Kooperation mit …

Monate: April 2021

BewegtVersorgt

Trotz des gesundheitlichen Mehrwerts von regelmäßiger körperlicher Aktivität erfüllen 50-85 Prozent  der Menschen mit nichtübertragbaren Erkrankungen (NCDs) die (inter-)nationalen Empfehlungen nicht. Das vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte Projekt BewegtVersorgt der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat zusammen mit verschiedenen Akteuren des Gesundheitssystems, wie dem VDB-Physiotherapieverband e.V., eine Versorgungskette zur Bewegungsförderung für Menschen mit NCDs entwickelt und möchte diese im nächsten Schritt in der Routinepraxis erproben. Langfristig gesehen soll die so entstandene Versorgungskette mit dem Schwerpunkt der verhaltensbezogenen Bewegungsförderung in die Regelversorgung des Gesundheitssystems überführt und dadurch nachhaltig verankert werden.   Die Grundidee der gemeinsam entwickelten Versorgungskette liegt in einer ärztlich-initiieren verhaltensbezogenen Bewegungsförderung, die in einem zweiten Schritt durch Bewegungsfachberufe, wie PhysiotherapeutInnen, intensiviert wird. Durch dieses Vorgehen möchte man das Ziel einer langfristigen Verhaltensänderung der PatientInnen durch eine individuelle Bewegungsberatung erreichen und sicherstellen, dass körperliche Aktivität ein fester Bestandteil ihres Lebensstils wird. Zur modellhaften Umsetzung und Evaluation dieses innovativen Projekts (ab Sommer 2021) suchen die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg daher engagierte PhysiotherapeutInnen und Sport- und BewegungstherapeutenInnen in der Region Erlangen-Nürnberg-Fürth.   Das Mitwirken lohnt sich, da: eine hochaktuelle Thematik aufgegriffen wird, …

Monate: April 2021

Prio 2: Berlin impft
Therapeuten

Die Berliner Senatsverwaltung lädt aktuell Therapeuten mit der Prioritätsstufe 2 zur Impfung ein.  Anspruch auf Schutzimpfung mit hoher Priorität haben nach der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“ vom 01.04.2021 § 3 Abs. 1 Nr. 5: „Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt (…)“. Gem. der Begründung zu § 3 Abs. 1 Nr. 5 CoronaImpfV können unter medizinische Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Absatz 1 Nummer 5) neben Krankenhäusern, Praxen und Medizinischen Versorgungszentren insbesondere auch Praxen von Heilmittelerbringern fallen, legt die Senatsverwaltung in einem Schreiben an den VDB-Physiotherapieverband dar. Anmeldeverfahren: Die Senatsverwaltung bittet alle Therapeuten, die sich impfen lassen möchten, um Kontaktangaben zum Unternehmen und MitarbeiterInnen per Mail an . Nach Eingang der Angaben versendet die Senatsverwaltung an die angegebenen Kontaktadressen die personalisierten Einladungen, mittels derer sich die MitarbeiterInnen Termine zur Durchführung einer Schutzimpfung in …

Paragraph vor blauen Hintergrund

Monate: April 2021

Schiedsverfahren:
IFK und
VDB-Physiotherapieverband
haben gemeinsam Klage eingereicht

Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) und der VDB-Physiotherapieverband haben gemeinsam Klage gegen Teile des Schiedsspruchs eingereicht. Aus Sicht der beiden Verbände weist der Schiedsspruch erhebliche Mängel auf, die so nicht akzeptieren werden können. Daher soll der Schiedsspruch richterlich überprüft werden. Die Klage, die IFK und VDB-Physiotherapieverband am 8. April 2021 beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht haben, bezieht sich im Wesentlichen auf zwei Punkte: Zum einen sieht die gesetzliche Regelung zum Schiedsverfahren vor, dass die Schiedsstelle eine „Nachzahlung“ festsetzen muss, wenn das Schiedsverfahren länger als drei Monate dauert. Das Schiedsverfahren begann am 9. Oktober 2020. Weil am 9. Januar 2021 das Schiedsverfahren noch nicht abgeschlossen war, hätte die Schiedsstelle ab diesem Zeitpunkt sog. Zahlbeträge rückwirkend festsetzen müssen. Die Festsetzung der Zahlbeträge blieb aus. Daher fordern die beiden Verbände für den Zeitraum vom 10. Januar bis zum 31. März 2021 eine Nachzahlung, um die Praxen für den unberücksichtigten Zeitraum rückwirkend zu entschädigen. Zum anderen halten die beiden klagenden Verbände die Festsetzung der Erhöhung um 1,51 Prozent ab dem 1. April 2021 für zu niedrig. Mit dieser ersten Erhöhung …

Monate: April 2021

Neuer
Bundesrahmenvertrag – aktueller Stand und
nächste Schritte

Am 26. März 2021 haben IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) über den Stand der Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband berichtet. Seitdem ist einiges passiert, in dieser Meldung fassen wir den aktuellen Stand zusammen und berichten über die nächsten Schritte in Sachen neuer Bundesrahmenvertrag. Neue Preise und alte Verträge Der GKV-Spitzenverband hat am 30. März 2021 eine neue Preisliste veröffentlicht, die Erhöhungen der bundeseinheitlichen Preise um 1,51 Prozent beinhalten. Diese Preise gelten nun seit dem 1. April 2021. Diese Preissteigerung soll – laut Schiedsspruch vom 08. März – die Kostenentwicklung im Zeitraum 1. Juli 2019 bis 31. März 2021 abbilden. Die vier maßgeblichen Verbände haben sich intensiv über den Schiedsspruch ausgetauscht und gemeinsam die Vor- und Nachteile abgewogen. Einig sind sich die Verbände, dass weitere wesentliche Steigerungen für eine angemessene Vergütung nötig sind und auf dem Verhandlungsweg bzw. durch ein erneutes Schiedsverfahren erreicht werden müssen. Bislang hat der GKV-Spitzenverband lediglich die neuen Preislisten veröffentlicht, nicht aber die bereits konsentierten Teile des neuen Bundesrahmenvertrags. Damit kommen aus Sicht der Verbände die vielfältigen Vereinfachungen, Klarstellungen und …

Schnelltest

Monate: April 2021

Corona-Schnelltest in der Physiopraxis

Update: Das Kabinett hat am 13.04.2021 die SARS-CoV-2 Arbeitschutzverordnung  um eine Verpflichtung der Arbeitgeber zu Testangeboten ergänzt. Die Änderungen erfolgten per Verordnung und sind in Kraft getreten. ArbeitgeberInnen sind verpflichtet MitarbeiterInnen ein Testangebot anzubieten. MitarbeiterInnen werden nicht verpflichtet dieses Angebot auch anzunehmen. Am 8. März ist eine angepasste Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft getreten. Neu ist, dass nun auch Physiotherapiepraxen Testkits beschaffen dürfen und eine Erstattung der Kosten über Antragstellung bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung erhalten. Nach der Nationalen Teststrategie wird eine präventive Testung des Gesundheitspersonals in Heilmittelpraxen ab einer Inzidenz von 50 Infektionsfällen auf 100.00 Einwohner empfohlen. Einige Bundesländer gehen über diese Empfehlung hinaus und ordnen eine Testpflicht an. Auch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege empfiehlt ihren Mitgliedsbetrieben, dem Personal, regelmäßig Testangebote zu unterbreiten. Gleichzeitig weist die BGW in einer Veröffentlichung darauf hin, wie wichtig es ist, weiterhin die bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen wie die AHA+L-Regel konsequent zu befolgen. Ein negatives Testergebnis dürfe nicht dazu führen, dass Regelungen und Schutzmaßnahmen umgangen werden. Zur Anwendung …

Parkinson-Patient mit Tremor in den Haenden

Monate: April 2021

Leben mit Parkinson

Frank Elstner beim digitalen Welt-Parkinson-Tag 2021 Frank Elstner im Gespräch mit Menschen, die wie er mit der Diagnose Parkinson leben – wer das live erleben möchte, kann sich unter www.welt-parkinson-tag.org kostenlos registrieren. Der digitale Welt-Parkinson-Tag wird am 14. April 2021 von 15 – 18 Uhr von der Parkinson Stiftung gemeinsam mit Partnern angeboten, um auf die Erkrankung und die Situation von Betroffenen aufmerksam zu machen. Patienten und deren Angehörige sowie andere Interessierte und Unterstützer der Stiftung haben außerdem Gelegenheit, sich bei Experten aus Medizin und Wissenschaft über aktuelle Fortschritte der Parkinson-Forschung zu informieren und Fragen dazu zu stellen. Die richtige Gestaltung der Wohnung für Menschen mit Parkinson ist ein weiteres Thema, an dem sich der Malteser Hilfsdienst, die Deutsche Parkinson Vereinigung sowie die Thiemann Stiftung beteiligen. Weitere Informationen: www.parkinsonstiftung.de

Weisse FFP2 Maske vor rotem Hintergrund

Monate: April 2021

Hygienepauschale im
Heilmittelbereich bleibt bei 1,50 Euro pro
Verordnung

Das Bundesministerium für Gesundheit verordnet eine pauschale Abgeltung erhöhter Kosten für Hygieneaufwendungen im Heilmittelbereich erneut mit 1,50 Euro je Heilmittelrezept. Die Regelung gilt befristet vom 1. April 2021 bis zum 30. Juni 2021. Im Wortlaut: „Die nach § 124 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zugelassenen Leistungserbringer können zur pauschalen Abgeltung der ihnen infolge der COVID-19-Pandemie entstehenden Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen für jede Heilmittelverordnung, die sie im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 30. Juni 2021 abrechnen, einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 1,50 Euro gegenüber den Krankenkassen geltend machen.“ (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Verordnung zur pauschalen Abgeltung erhöhter Kosten für Hygieneaufwendungen im Heilmittelbereich (Hygienepauschaleverordnung – HygPV) Die Verordnung wurde am 06. April im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft.