Berufspolitik

Hygienepauschale im
Heilmittelbereich bleibt bei 1,50 Euro pro
Verordnung

Weisse FFP2 Maske vor rotem Hintergrund

Das Bundesministerium für Gesundheit verordnet eine pauschale Abgeltung erhöhter Kosten für Hygieneaufwendungen im Heilmittelbereich erneut mit 1,50 Euro je Heilmittelrezept. Die Regelung gilt befristet vom 1. April 2021 bis zum 30. Juni 2021.

Im Wortlaut: „Die nach § 124 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zugelassenen Leistungserbringer können zur pauschalen Abgeltung der ihnen infolge der COVID-19-Pandemie entstehenden Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen für jede Heilmittelverordnung, die sie im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 30. Juni 2021 abrechnen, einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 1,50 Euro gegenüber den Krankenkassen geltend machen.“ (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Verordnung zur pauschalen Abgeltung erhöhter Kosten für Hygieneaufwendungen im Heilmittelbereich (Hygienepauschaleverordnung – HygPV)

Die Verordnung wurde am 06. April im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft.