Am 26. März 2021 haben IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) über den Stand der Gespräche mit dem GKV-Spitzenverband berichtet. Seitdem ist einiges passiert, in dieser Meldung fassen wir den aktuellen Stand zusammen und berichten über die nächsten Schritte in Sachen neuer Bundesrahmenvertrag.
Neue Preise und alte Verträge
Der GKV-Spitzenverband hat am 30. März 2021 eine neue Preisliste veröffentlicht, die Erhöhungen der bundeseinheitlichen Preise um 1,51 Prozent beinhalten. Diese Preise gelten nun seit dem 1. April 2021. Diese Preissteigerung soll – laut Schiedsspruch vom 08. März – die Kostenentwicklung im Zeitraum 1. Juli 2019 bis 31. März 2021 abbilden. Die vier maßgeblichen Verbände haben sich intensiv über den Schiedsspruch ausgetauscht und gemeinsam die Vor- und Nachteile abgewogen. Einig sind sich die Verbände, dass weitere wesentliche Steigerungen für eine angemessene Vergütung nötig sind und auf dem Verhandlungsweg bzw. durch ein erneutes Schiedsverfahren erreicht werden müssen.
Bislang hat der GKV-Spitzenverband lediglich die neuen Preislisten veröffentlicht, nicht aber die bereits konsentierten Teile des neuen Bundesrahmenvertrags. Damit kommen aus Sicht der Verbände die vielfältigen Vereinfachungen, Klarstellungen und Verbesserungen in den Praxen nicht zum Tragen, die in den weiteren Teilen des neuen Bundesrahmenvertrages geregelt sind, obwohl an sich nur die Anlagen Leistungsbeschreibung und Preisliste strittig sind.
Klärung und Festlegung der gemeinsamen Schritte
In den letzten beiden Wochen haben die Verbände die möglichen weiteren Schritte rechtlich, aber vor allem auch inhaltlich und strategisch abgewogen. Dies ist – wie bereits im gesamten bisherigen Verfahren auch – in engem Austausch mit spezialisierten Juristen erfolgt.
Die wohl wichtigste Tatsache dabei ist, dass ein erneutes Schiedsverfahren zur Klärung offener Punkte formal gesehen möglich ist. Dazu zählt beispielsweise das Inkrafttreten des neuen Bundesrahmenvertrages, die mögliche Laufzeit und vor allem die Aspekte rund um eine weitere Preissteigerung, die möglichst zeitnah in den Praxen ankommen soll. Aus Sicht der Verbände ist das die Chance, möglichst zeitnah offene Punkte klären zu lassen.
Ziel der Verbände ist es, mithilfe eines weiteren Schiedsverfahrens noch in diesem Jahr Klarheit und vor allem Erleichterungen für alle Physiotherapiepraxen durchzusetzen. Mit einem erneuten Schiedsverfahren und den darin vorgesehenen Fristen scheint das realistisch.
Bei der Vorbereitung des neuen Schiedsverfahrens arbeiten die Verbände erneut mit dem Fachanwalt Prof. Dr. Peter Wigge zusammen. Dabei geht es jetzt beispielsweise nicht mehr nur um mögliche Paramater zur Preisfindung, sondern auch um konkrete Preise und deren zukünftige Entwicklung.
Das neue Schiedsverfahren beginnt dann, wenn die Verbände das Scheitern der Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband gegenüber der Schiedsstelle erklären und formal die Schiedsstelle anrufen. Anschließend haben die Verbände vier Wochen Zeit, ihre Anträge samt Begründung bei der Schiedsstelle einzureichen. Daran schließt sich eine weitere Vier-Wochen-Frist an, innerhalb der der GKV-Spitzenverband Stellung zu den Anträgen der Verbände beziehen kann. Dann beruft die Schiedsstelle entweder einen Erörterungstermin oder gleich einen Termin für eine mündliche Verhandlung ein. Bei Beachtung aller Fristen könnte dies im Juli 2021 der Fall sein.
Über die weiteren Schritte und Etappenziele auf dem Weg zum neuen Bundesrahmenvertrag werden die Verbände weiter berichten.