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Treffen von GKV und
Heilmittelverbänden

Auf Einladung des GKV-Spitzenverbandes fand am 10.10.2019 das erste Treffen der maßgeblichen Verbände im Heilmittelbreich mit dem GKV-Spitzenverband statt.
Besprochen wurde dabei insbesondere die zeitliche Abfolge der anstehenden Rahmenvertragsverhandlungen, die bis 30.06.2020 abgeschlossen sein müssen.

Die Verhandlungen hat der Gesetzgeber im Terminservice- und Versorgungsgesetz festgelegt. Bis zum 01.07.2020 ist mit dem GKV-Spitzenverband ein neuer bundeseinheitlicher Rahmenvertrag zu verhandeln. Diese Maßnahme ermöglicht die Rahmenbedingungen der physiotherapeutischen Behandlungen neu zu justieren und spürbare Verbesserungen für die Praxen zu implementieren. Anschließend, bis zum 01.07.2020, steht ein neuer Vertrag für das Zulassungsverfahren mit dem GKV-Spitzenverband an. Das Zulassungsverfahren wird dabei auf eine zulassende Stelle je Bundesland reduziert.
Auch die lange erwarteten Blankoverordnungen sind auf dem Weg. Nach dem Vertragsabschluss mit dem GKV-Spitzenverband im November 2020, tritt die Blankoverordnung als Regelversorgung für bestimmte Indikationen in Kraft. Die Blankoverordnung ermöglicht den Therapeuten über die geeignete Therapie, die Anzahl der Behandlungen und die Frequenz zu entscheiden. Wichtig ist beiden Vertragspartnern eine praktikable Lösung mit geringem bürokratischem Aufwand zu finden.


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