Mikrophone vor einer Menschenansammlung.

Autor: Thomas Wein

Ampel veröffentlicht
Koalitionsvertrag

Koalition will ein Modellprojekt zum Direktzugang für therapeutische Berufe auf den Weg bringen.   Unter dem Titel „MEHR FORTSCHRITT WAGEN und BÜNDNIS FÜR FREIHEIT, GERECHTIGKEIT UND NACHHALTIGKEIT veröffentlichten Vertreter der Ampelkoalition den Koalitionsvertrag im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin. Die Message lautete: Die Ampel steht, es hat eine Einigung stattgefunden. Ministerposten gab keine Partei bekannt. Klar ist aber, das Gesundheitsministerium geht an die SPD. Auch wenn zur Personalie noch Schweigen herrscht. Was steht nun im Koalitionsvertrag? Interessant für die Heilmittelbranche und insbesondere für die Physiotherapie ist, dass die Koalition ein Modellprojekt zum Direktzugang für therapeutische Berufe auf den Weg bringen will.  Anders als erwartet, fehlt jedoch eine Aussage zu der anstehenden und dringend notwendigen Berufsreform. Stattdessen ist die Rede von einem allgemeinen Heilberufegesetz und der Weiterentwicklung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters. Es folgen Absichtserklärungen wie: „Wir ermöglichen regelhaft telemedizinische Leistungen inklusive Arznei-, Heil und Hilfsmittelverordnungen sowie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung. Wir beschleunigen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezeptes sowie deren nutzenbringende Anwendung und binden beschleunigt sämtliche Akteure an die Telematikinfrastruktur an. …

Covid-Test wird abgebildet

Autor: Thomas Wein

Testpflicht
für Beschäftigte in
Physiopraxen

Das neue Infektionsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in medizinischen Einrichtungen unabhängig vom Impfstatus zu tagesaktuellen Testnachweisen. Ab Mittwoch gelten für medizinische Einrichtungen nach § 28b Abs. 2 IfSG neue Vorgaben im Sinne des betrieblichen Infektionsschutzes. Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher sind zur Vorlage tagesaktueller Testnachweise verpflichtet. Zur Auflistung medizinischer Einrichtungen nach § 28b Abs. 2 IfSG zählen Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und somit auch Physiotherapiepraxen. Wichtig: Die Änderung im Infektionsschutzgesetz gilt unabhängig davon, ob eine Impfung oder Genesung vorliegt. Patienten betrifft die Vorgabe nicht. Der Gesetzgeber fordert von allen im medizinischen Bereich Tätigen einen tagesaktuellen Test, unterscheidet lediglich in Hinblick auf die Art des Testes. Während für Geimpfte und Genesene ein täglicher Selbstest ausreicht oder alternativ höchstens zwei PCR-Tests pro Woche erforderlich sind, muss der Ungeimpfte einen Antigentest, der von geschultem Personal durchgeführt wird vorlegen oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Und noch eine Neuigkeit enthält das geänderte Infektionsschutzgesetz: Arbeitgeber sind verpflichtet die Testungen zu dokumentieren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Testnachweise zu kontrollieren, zu dokumentieren und alle zwei Wochen an …

Autor: Thomas Wein

Hygienepauschale bis April verlängert

Der Deutsche Bundestag hat am 18.11. eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. In dem Gesetz wurde die Abrechnungsmöglichkeit für die Hygienepauschale im Heilmittelbereich bis zum 31.03.2022 verlängert. Noch vor wenigen Tagen stand ein Ende der Hygienepauschale für Heilmittelpraxen im Raum. Der Gesetzgeber hatte den Zuschuss an die epidemische Lage gekoppelt. Ohne eine Änderung im Infektionsschutzgesetz wäre der Betrag bei Auslaufen der epidemischen Lage weggefallen. Jüngst hat der Bundestag nun beschlossen, dass die Abrechnungsmöglichkeit für die Hygienepauschale im Heilmittelbereich bis zum 31.03.2022 verlängert wird. Entsprechend informierte auch der GKV Spitzenverband in einer Mitteilung an den VDB-Physiotherapieverband, dass die nach § 124 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 SGB V zugelassenen Leistungserbringer zur pauschalen Abgeltung der ihnen infolge der COVID-19-Pandemie entstehenden Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen für jede Heilmittelverordnung, die sie im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 abrechnen, einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 1,50 Euro gegenüber den Krankenkassen geltend machen können. (dad)    

Viele Warnschilder mit einem roten Ausrufezeichen.

Autor: Thomas Wein

BfArM warnt vor
Ultraschallgelen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt vor der Gefahr von Blutvergiftungen durch bakterielle Kontamination von Ultraschalgelen und -lotionen des Herstellers Eco-Med Pharmaceuticals. Das betroffene Kontaktgel wird für Ultraschalluntersuchen angewendet und stammt vom Hersteller Eco-Med Pharmaceuticals aus Kanada, als auch von weiteren Herstellern, die ihr Ausgangsmaterial von Eco-Med Pharmaceuticals beziehen. Nach US-Informationen seien bereits 66 Infektionen in Zusammenhang mit der Anwendung des genannten Ultraschallgels aufgetreten und eine Kontamination mit Burkholderia cepacia complex festgestellt. Dieser Komplex bestehe aus mehreren Bakterienspezies der Gattung Burkholderia, der insbesondere bei immungeschwächten Menschen schwere Infektionen auslösen kann, die bis zur Sepsis und dem Tod führen können, erläutert das BfArM in einer Meldung. Derzeit liegen in Deutschland noch keine vergleichbaren Meldungen über schwerwiegende Gesundheitsschädigungen vor. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte empfiehlt gelistete Ultraschallgele und Lotionen ab sofort nicht mehr anzuwenden und schwerwiegende Ereignisse in Zusammenhang mit den Ultraschallgelen und Lotionen an das BfArM zu melden. Liste betroffener Produkte Meldeformular    

Drei Paragrahen vor einer grauen Wand.

Autor: Thomas Wein

3-G-Regel gilt nicht bei medizinisch notwendigen Behandlungen

Darf ein Physiotherapeut einem ungeimpften oder ungetesteten Patienten die Behandlung verweigern? Ein Praxisinhaber möchte seine Mitarbeiter schützen und wendet in seiner Physiotherapiepraxis die 3-G-Regel an. Wer keinen Impfnachweis, Genesenennachweis oder negativen Test vorlegt, erhält keine Behandlung. Über das Hausrecht hat der Physiotherapeut schon Maskenverweigern den Zutritt zur Praxis verwehrt. Damit ist er gut gefahren und erspart sich und seinem Praxisteam unnötige Diskussionen über effektiven Infektionsschutz.  „Das kann man so machen“ bestätigt Philipp Groteloh, Bundesjustiziar des VDB-Physiotherapieverbandes: „Maskenverweigerern kann man grundsätzlich den Zutritt verweigern, in dieser Frage greift das Hausrecht.“ Der Physiotherapeut handelt in dieser Hinsicht also rechtlich korrekt. Anders verhält sich die Rechtslage bei der Anwendung der 3-G-Regel. Hier kommt das Hausrecht nicht zur Anwendung und der Therapeut kann die Behandlung nicht ablehnen. Denn: „Die 3-G-Regel gilt nicht bei medizinisch notwendigen Behandlungen im System der GKV“, erklärt Bundesjustiziar Groteloh und betont: „Die Behandlungspflicht nach Rahmenvertrag und SGB V geht vor.“ Eine medizinisch notwendige Behandlung steht somit auch ungeimpften oder ungetesteten Patienten zu. Kurzum: Eine Behandlung kann also nicht auf Verweis der 3-G-Regel und dem Hausrecht …

Autor: Thomas Wein

Auslaufen der
epidemischen Lage

Was könnte das Ende der epidemischen Lage konkret bedeuten? Die epidemische Lage soll aufgehoben werden. Dafür machte sich der geschäftsführende Gesundheitsminister Jens Spahn in den letzten Tagen stark und die Diskussion nahm an Fahrt auf. Über den Fortbestand der epidemischen Lage entscheidet aber nicht das Gesundheitsministerium, sondern der Bundestag. Die Entscheidung über eine Verlängerung hat drei Monate Bestand. Am 25. November laufen die drei Monate nach der letzten Verlängerung aus. Nun haben die Fraktionen der möglichen Regierungspartner SPD, Bündnis 90 /Die Grünen und FDP einen Entwurf für ein sogenanntes Eckpunktepapier oder salopp ausgedrückt, einen Ausstiegsplan aus der epidemischen Lage vorgelegt. Danach sollen Maßnahmen der Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 20. März verlängert werden. Die Ampel-Koalition plant die Sonderregelung zum Kinderkrankengeld ebenfalls bis 2022 zu verlängern, so wie die Sonderregelungen zum Entschädigungsanspruch für Eltern mit Kindern in Betreuungseinrichtungen. Der in § 28a Abs. 1 IfSG vorgesehene Maßnahmenkatalog wird keine Anwendung mehr finden. Das heißt aber nicht, dass alle Infektionsschutzmaßnahmen im öffentlichen Raum aufgehoben werden. Stattdessen sehen die Fraktionen eine Rechtsgrundlage für die Bundesländer vor, um für eine Übergangszeit …

Ein Arzt setzt ein Pflaster auf eine Injektionsstelle am Oberarm eines Patienten.

Autor: Thomas Wein

Auffrischimpfung für
medizinisches Personal

Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine dritte Covid-19-Impfung für medizinisches Personal. Die Ständige Impfkommission (STIKO) gibt regelmäßig Empfehlungen zur COVID-19-Impfung heraus. In der 12. Aktualisierung empfiehlt die STIKO eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Personen über 70 Jahren und für bestimmte Indikationsgruppen. Dazu zählt das Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt sowie Pflegepersonal und andere Tätige, die direkten Kontakt mit mehreren zu pflegenden Personen haben. Die Auffrischimpfung soll frühestens sechs Monate nach der aus zwei Impfstoffdosen bestehenden Grundimmunisierung verabreicht werden. Zudem empfiehlt die STIKO für die dritte Impfung die Verwendung des mRNA Impfstoffs, der schon bei der Grundimmunisierung zur Anwendung gekommen ist. (dad)  

weisse puzzleteile und ein rotes Puzzleteil liegen auf einem Holztisch.

Autor: Thomas Wein

Blankoverordnung – eine Zwischenmeldung

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht die Blankoverordnung als Regelleistung in der Heilmittelversorgung vor. Über die Ausgestaltung sollen laut Gesetzgeber der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und VPT-Verband Physikalische Therapie verhandeln. Diese Gespräche konnten erst nach Abschluss des Schiedsverfahrens zum neuen Bundesrahmenvertrag im August 2021 begonnen werden. Der Prozess der Verhandlungen zur Blankoverordnung ist sehr komplex und wird daher einige Monate andauern. Wie auch bei den Verhandlungen zum Bundesrahmenvertrag erarbeiten die vier Physiotherapieverbände mit ihren Fachgremien und Experten die inhaltliche Ausgestaltung der Blankoverordnung, bereiten die Verhandlungen gemeinsam in einer Arbeitsgruppe vor und stimmen die Verhandlungsstrategie miteinander ab. Zu den Inhalten der aktuellen Gespräche zählen grundsätzliche Fragen wie beispielsweise die Festlegung von geeigneten Diagnosen und die Ausgestaltung der Blankoverordnung. Der GKV-Spitzenverband fokussiert sich auf Fragen der Finanzierung, der wirtschaftlichen Mitverantwortung der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie die Gefahr einer möglichen Mengenausweitung. Nächste Schritte Der Gesetzgeber verlängerte aufgrund der Corona-Pandemie die Frist für die Verhandlungen von Ende März 2021 auf Ende September 2021. Nach dem Start der Verhandlungen Anfang August stellte sich schnell ein erhöhter …

Physiotherapeutin zeigt älterer dame über Video eine Bewegungsübung

Autor: Thomas Wein

G-BA ändert
Heilmittel-Richtlinie für
Videotherapie

Das Digitale-Versorgung-und Pflege-Moderniserungs-Gesetz sieht eine regelhafte Anwendung von Heilmittelbehandlungen auch als Videotherapie vor. Damit Heilmittelleistungen zukünftig auch telemedizinisch erbracht werden können, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Heilmittel-Richtlinie geändert, teilt die Pressestelle des G-BA in einer Meldung mit. Damit schafft der G-BA die Voraussetzungen für eine im „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVMPG) “ festgelegten Regelung zur Umsetzung der dauerhalten Anwendung der Teletherapie. Bisher können Heilmittelbehandlungen für Videotherapien im Rahmen der „Corona-Sonderregeln“ bis zum 31.12.2021 abgegeben werden. Das DVMPG geht darüber hinaus und sieht eine regelhafte Anwendung von Heilmittelbehandlungen auch als Videotherapie vor. Welche der konkreten verordnungsfähigen Heilmittel für die Videotherapie geeignet sind, sollen der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer bis Ende 2021 vertraglich festlegen. Kritik an Kompetenzverlagerung „Gerade im ländlichen Raum kann die Videobehandlung dazu beitragen, lange Fahrtwege einzusparen“, erläutert Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen und lobt die Änderung. Doch neben der positiven Einschätzung äußert Monika Lelgemann auch Kritik: „Nach wie vor kritisch sehe ich die vom Gesetzgeber vorgenommene Kompetenzverlagerung: Statt eines …

roter Paragraph in weißem Labyrinth

Autor: Thomas Wein

Rechtsfrage zur
Physiotherapie im
Hausbesuch

Wie verhält sich der Therapeut korrekt, wenn der Hausbesuch nicht anzutreffen ist? Wenn Physiotherapeuten Patienten im ärztlich verordneten Hausbesuch mit physiotherapeutischen Leistungen versorgen, sind sie darauf angewiesen, dass Ihnen jemand die Tür öffnet. Das können Angehörige, Pflegekräfte oder andere unterstützende Personen sein oder auch der zu behandelnde Patient, wenn er ausreichend mobil ist. Doch was ist, wenn der allein lebende Patient bei einem Hausbesuch nicht anzutreffen und auch nicht telefonisch erreichbar ist? Wer ist zu informieren? In einem konkreten Fall, traf ein Therapeut eine ältere Patientin bei einem Hausbesuch nicht an. Auch auf Anrufe regierte sie nicht. Der Therapeut verständigte daraufhin den Pflegedienst, die wiederum den Therapeuten auf seine Pflicht hinwiesen, die Polizei zu verständigen und auf das Eintreffen zu warten, da ansonsten eine unterlassene Hilfeleistung bestehe. Der Therapeut hielt sich an diesen Ratschlag, wollte es aber anschließend genau wissen: Wie verhält sich der Therapeut korrekt, wenn der Hausbesuch nicht anzutreffen ist? Ist es „unterlassene Hilfeleistung“, wenn bei Nichtantreffen eines Patienten niemand oder nur die Pflegeeinrichtung informiert wird? Und wer ist dafür zuständig, die Polizei …