Autor: Thomas Wein
Impfpflicht für
Physiotherapeuten
Der Bundestag hat die Impfpflicht für Gesundheitsberufe beschlossen. Auch Physiotherapeuten betrifft die neue Regelung. Die Impfpflicht für Gesundheitsberufe kommt. Das hat der Bundestag mit der Zustimmung zum gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie beschlossen. Nach dem Gesetzesentwurf wird dem Infektionsschutzgesetz der Paragraph 20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19 hinzugefügt. Demnach müssen auch Physiotherapeuten bis zum 15. März den Nachweis einer Covid-Impfung erbringen. Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und vulnerablen Personengruppen vor einer Covid-19 Erkrankung sieht das Gesetz vor, dass in bestimmten Einrichtungen tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen COVID-19 besitzen müssen. Zu den genannten Einrichtungen zählen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienste, Arztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe. Nach Paragraph 20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19 wird für bestehende Arbeitsverhältnisse eine Vorlagepflicht bis zum 15. März 2022 festgelegt. Ab dem 16. März können neue Arbeitsverhältnisse nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises abgeschlossen werden. Die Nachweise müssen dem Leiter der Einrichtung …





