Ein Coronavirus fällt auseinander

Autor: Thomas Wein

Öffnungsfahrplan beschlossen

Bund und-Länder haben in einer Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten einen Öffnungsfahrplan aus der Pandemie beschlossen. Kurz und Knapp zusammengefasst: Bis zum 20. März sollen die Einschränkungen des öffentlichen Lebens in drei Stufen zurückgenommen werden. Die erste Stufe betrifft private Zusammenkünfte. Geimpfte und Genese dürfen sich wieder ohne personelle Obergrenze treffen. Vorausgesetzt es ist keine ungeimpfte Person dabei. Da diese einer besonderen Gefährdung unterliegen, bleiben die bestehenden Einschränkungen für Nicht-Geimpfte zunächst bis zum 19. März bestehen. Anders beim Einzelhandel, der soll für alle Personen ohne Kontrollen aber mindestens mit einer medizinischen Maske zugänglich sein. Empfohlen wird eine FFP2 Maske. In der zweiten Stufe dürfen ab dem 4. März auch ungeimpfte Personen Restaurants (3-G-Regel) besuchen und Übernachtungsmöglichkeiten nutzen. Allerdings besteht Testpflicht. Clubs werden mit der 2G + Regel geöffnet. Ab dem 20. März entfallen alle weitreichenden Schutzmaßnahmen, wenn die Situation in den Krankenhäusern es zulasse. Auch die verpflichtende Homeoffice- Regelung fällt weg. Arbeitgeber können aber im Einvernehmen mit den Arbeitnehmern die Homeoffice-Regelung im Sinne des Infektionsschutz weiterführen. Das Tragen von Masken als Basisinfektionsschutzmaßnahme …

Viele Kleine Impflinjektionsflaschen

Autor: Thomas Wein

STIKO empfiehlt Nuvaxovid und 2. Auffrischung für Gesundheitspersonal

Die STIKO hat die Covid-19-Impfempfehlung aktualisiert. Empfohlen wird nun auch eine Grundimmunisierung mit dem Proteinimpfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax sowie eine zweite Auffrischung für Gesundheitspersonal mit einem mRNA Impfstoff. Eine neue Covid-19-Impfempfehlung der STIKO liegt vor. In der 18. Aktualisierung empfiehlt die STIKO den Proteinimpfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren.   Impfstoff Nuvaxovid Die Grundimmunisierung soll mit zwei Impfstoffdosen im Abstand von drei Wochen erfolgen. Der Impfstoff Nuvaxovid sei insbesondere für Personen mit einer Impfschwäche geeignet oder Personen, für die eine Kontraindikation der bisher verfügbaren Impfstoffe vorliegt. Der Anwendung von Nuvaxovid bei Schwangeren und Stillenden erteilt die STIKO noch eine Absage. 2. Auffrischung Die 18.  Aktualisierung der Covid-19-Impfempfehlung enthält darüber hinaus eine Empfehlung für eine zweite Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für besondere Personengruppen. Unter diesen Personengruppen fallen auch Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere bei direktem Kontakt zu Patienten. Bei gesundheitlich gefährdeten Menschen soll die zweite Auffrischimpfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischung erfolgen. Gesundheitspersonal erhält die zweite Auffrischung nach sechs Monaten – nach Möglichkeit mit dem …

Das Wort Impfpflicht auf Holzwürfeln geschrieben. Darauf liegt eine Spritze.

Autor: Thomas Wein

Eilantrag zur Außervollzugsetzung der Impfpflicht abgelehnt

Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst dem Eilantrag auf Aussetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine Absage erteilt. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt. Ein Eilantrag zur Außervollzugsetzung der einrichtungs – und unternehmensbezogenen Nachweispflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz scheiterte. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts habe zum Zeitpunkt der Entscheidung keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts. Die Nachteile, die aus einer vorläufigen Außerkraftsetzung der Regelung entstehen, überwiegen, lautet die Begründung. Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung stehe die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung vulnerabler Gruppen gegenüber. Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug des Gesetzes entstehen, seien nicht geeignet, das Aussetzung des Gesetzes zu begründen. Mit diesem Beschluss wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht am 15. März wie vorgesehen umgesetzt.   Verfassungsbeschwerde nicht unbegründet Trotz dieser eindeutigen Entscheidung räumt der erste Senat dennoch ein, die Verfassungsbeschwerde sei nicht unbegründet. Zweifel in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit beziehen sich auf die Regelungstechnik. Denn: Wer zu den vollständig Geimpften oder Genesenen zählt, regelt die Covid-19-Ausnahmenschutzverordnung und diese wiederum verweist dazu auf die Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert-Koch-Instituts. Dieses …

Zwei Personen schauen sich eine elektronische Patientenakte an.

Autor: Thomas Wein

Ausgabe elektonischer Heilberufeausweise für Physiotherapeuten startet

NRW startet Pilotbetrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters. Das Land Nordrhein-Westfalen startet den Pilotbetrieb zur Ausgabe elektronischer Heilberufeausweise (eHBA). Physiotherapeuten, die ihre Berufserlaubnis in NRW erhalten haben, können den elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Das Gesundheitsberuferegister ist bei der Bezirksregierung in Münster im Land Nordrhein-Westfalen angesiedelt und stellt den Beschäftigten der zugangsberechtigten Heilberufe die Authentifizierungskarten aus. Physiotherapeuten aus weiteren Bundesländern sollen ab dem 1. Quartal des Jahres 2022 ebenfalls nach und nach Zugang zum eGBR erhalten, informiert die Pressestelle Land NRW in einer Meldung. Anschließend  sei die Ausstellung einer sogenannten Security Module Card Typ B (SMC-B) für Institutionen der Leistungserbringenden wie etwa Praxen vorgesehen. Der Heilberufeausweis dient als Voraussetzung für die Authentifizierung und Teilnahme an der Telematikinfrastruktur (TI). In der TI sind elektronische Verordnungen, die elektronische Patientenakte oder Notfalldaten hinterlegt. (dad) Informationen zum eGBR und zum Antragsverfahren finden Sie unter  www.egbr.de.

Sanduhr vor einem Kalender

Autor: Thomas Wein

Frist für Anerkennung Rahmenvertrag verlängert

Neuer Stichtag für die letzte Annahme der Anerkenntniserklärung Rahmenvertrag Physiotherapie ist der 30. April 2022. Irgendwie war es zu erwarten. Die Frist für die Abgabe der Anerkenntniserklärung des Bundesvertrags für Physiotherapie gemäß § 125 Abs. 1 SGB V wird bis zum 30. April 2022 verlängert, geht aus einem Schreiben des GKV-Spitzenverbands an den VDB-Physiotherapieverband hervor. Bis zum 24. Januar hatten erst 60 Prozent der zugelassenen Physiotherapiepraxen dem neuen Rahmenvertrag zugestimmt. Der bundesweite Rahmenvertrag für Physiotherapie ist am 1. August 2021 in Kraft getreten. Nach § 124 Abs. 6 SGB V müssen Leistungserbringer den Vertrag in einem Zeitraum von sechs Monaten anerkennen. Passiert dies nicht, verlieren die Praxen ihre Zulassung. Da die Frist am 31. Januar ausläuft, betrifft den Zulassungsentzug rund 40 Prozent der Physiotherapiepraxen. In Zeiten des Fachkräftemangels und im Hinblick der medizinischen Versorgung im Verantwortungsbereich der gesetzlichen Krankenkassen wäre infolgedessen eine durchaus problematische Situation entstanden. Nun hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Notbremse gezogen und empfiehlt dem GKV-Spitzenverband eine Fristverlängerung für die Abgabe der Anerkenntniserklärung. In einem Schreiben an den GKV Spitzenverband – …

Zwei Gruppen Holzfiguren stehen sich gegenüber.

Autor: Thomas Wein

Verhandlungen zur Videotherapie abgebrochen

Die Physiotherapieverbände haben die Verhandlungen zur Videotherapie abgebrochen – keine Einigung bei der Finanzierung. Die Verhandlungen zwischen den maßgeblichen Physiotherapieverbänden IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) sowie dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) über die Erbringung von Heilmitteln als telemedizinische Leistungen (Videotherapie) endeten am 17. Dezember 2021 ohne Einigung bei der Vergütung der Videobehandlung. Die Physiotherapieverbände erklären daher die Verhandlungen  für gescheitert. Somit startet ein erneutes Schiedsverfahren. Aktuell sind bereits Videobehandlungen aufgrund pandemiebedingter Corona-Sonderregelungen erlaubt. Entsprechend der Änderung der Heilmittel-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf der Grundlage des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes soll eine Videotherapie in der Physiotherapie regelhaft möglich sein. Dafür müssen die maßgeblichen Spitzenverbände der Heilmittelerbringer mit dem GKV-SV entsprechende Verträge schließen. Ziel dabei sind einheitliche Qualitätsstandards und eine angemessene Vergütung für die Heilmittelerbringer. In den Verhandlungen verständigten sich die Beteiligten über die Art der Heilmittelbehandlungen, die per Video durchgeführt werden können. Ebenso einigte man sich über die Anzahl der Behandlungseinheiten pro Verordnung, die als Videotherapie abgegeben werden können. Auch hinsichtlich der nötigen Hard- und Software kam man überein. Eine Physiotherapiepraxis, die Videotherapien anbieten möchte, muss …

Eine Gruppe Personen ist infiziert mit dem Coronavirus.

Autor: Thomas Wein

Gesundheitspersonal: Quarantäneregeln

Seit 15. Januar gelten neue Quarantäne-und Isolationsregeln für Coronainfizierte und Kontaktpersonen. Genesenenstatus endet nach drei Monaten. Die Änderung der Covid19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung trat am 15. Januar in Kraft und enthält neue Regeln zur Vermeidung der Verbreitung des Coronavirus. Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt: Wer sich mit dem Coronavirus infiziert hat oder Kontaktperson ist, geht zehn Tage in Isolation oder Quarantäne. Nach sieben Tagen kann sich der Infizierte mit einem verpflichtenden PCR-Test freitesten. Allerding muss die Person zuvor 48 Stunden symptomfrei sein. Eine Kontaktperson testet sich mit einem negativen Schnelltest oder PCR-Test frei. Ausnahmen von der Quarantäne Für eine Kontaktperson entfällt die Quarantäne, wenn die Person geboostert oder geimpft genesen, frisch zweimal geimpft oder frisch genesen ist. Frisch heißt, wenn die Erkrankung oder Impfung weniger als drei Monate zurück liegt. Geboostert bedeutet, es sind insgesamt drei Impfungen erfolgt. Dies gilt auch für Kombinationen mit Johnson & Johnson. Bestimmungen zum Impfnachweis und Genesenenstatus Der Gesetzgeber verkürzte damit den Genesenenstatus von sechs Monate auf 90 Tage und der Impfstoff Johnson & Johnson verliert seine Sonderrolle. Personen, die nur eine …

Viele Fragezeichen

Autor: Thomas Wein

Fragen und Antworten §20a IfSG

Ab dem 16. März gilt eine Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen. Das Bundesgesundheitsministerium hat jüngst einen Fragen-Antworten-Katalog zum Infektionsschutzgesetz §20a veröffentlicht. Den Fragen-Antworten-Katalog finden Sie hier: 2021-12-28_FAQ_zu_20a_IfSG

Autor: Thomas Wein

Coronavirus: Infos und Links

Infos zum Coronavirus, Hygienetipps, Arbeitsschutzstandard, Unterstützung für Unternehmen, Hilfs- und Unterstützungsangebote für Familien, Kurzarbeitergeld und  Schutzmaßnahmen für Beschäftigte im Gesundheitswesen (Stand 13.01.2022): SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Corona-ArbSchV Arbeitsschutzstandard für Therapiepraxen BGW Arbeitsschutzstandard Überbrückungshilfe III Ueberbrueckungshilfe _ Bundesfinanzministerium Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit wird verlängert Alle Infos hier Alle Infos zur  Corona-Warn-App Reisehinweise Robert-Koch-Institut Steckbrief zu Covid-19 (Stand 16.11.2021) Robert Koch Institut Hinweise zum beispielhaften An-und Ablegen von PSA für Fachpersonal Robert Koch Institut Aktuelle Informationen zu Hilfs-und Unterstützungsangebote für Familien Bundesministerium fuer Familie Infos und aktuelle Zahlen auf der Website des Robert-Koch-Instituts: www.rki.de/ncov Hygienetipps und Anworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus  auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: BZgA Infektionsschutz   

Autor: Thomas Wein

Pauschale für Antigentest angehoben

Der Gesetzgeber hat die Coronavirus-Testverordnung angepasst. Für Physiotherapiepraxen interessant: eine Anhebung der Vergütungspauschale für Antigentests. Die Bundesregierung hat eine weitere Anpassung der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen. Interessant für Physiotherapiepraxen: Das umfangreiche und mehrfach geänderten Regelwerk enthält eine Erhöhung der Vergütungspauschale für Antigentest. Nach Paragraph 6 Absatz 1 Coronavirus-Testverordnung berechtigte Leistungserbringer und nach Paragraph 6 Absatz 4 berechtigte Einrichtungen und Unternehmen erhalten rückwirkend ab dem 1. Dezember 2021 und bis zum 31. Januar 2022 eine Pauschale von 4,50 Euro je Test. Einrichtungen nach Paragraph 4 Absatz 2 Nummer 7 – darunter fallen Heilmittelpraxen – sind berechtigt, bis zu 10 PoC-Antigen-Tests oder Antigentests zur Eigenanwendung je in der Einrichtung tätige Person pro Monat in eigener Verantwortung zu beschaffen und zu nutzen. Die Einrichtungen rechnen die Sachkosten für die Antigen-Tests mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab, in deren Bezirk die Physiopraxis ansässig ist. Die Änderung der Coronavirus-Testverordnung ist am 18. Dezember in Kraft getreten. Eine Liste der zugelassenen Tests finden Sie hier: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte informiert unter www.bfarm.de/Antigentests über zugelassenen Antigen-Schnelltests, die den Voraussetzungen für die Abrechnung mit …