Seit 15. Januar gelten neue Quarantäne-und Isolationsregeln für Coronainfizierte und Kontaktpersonen. Genesenenstatus endet nach drei Monaten.
Die Änderung der Covid19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung trat am 15. Januar in Kraft und enthält neue Regeln zur Vermeidung der Verbreitung des Coronavirus. Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen gilt: Wer sich mit dem Coronavirus infiziert hat oder Kontaktperson ist, geht zehn Tage in Isolation oder Quarantäne. Nach sieben Tagen kann sich der Infizierte mit einem verpflichtenden PCR-Test freitesten. Allerding muss die Person zuvor 48 Stunden symptomfrei sein. Eine Kontaktperson testet sich mit einem negativen Schnelltest oder PCR-Test frei.
Ausnahmen von der Quarantäne
Für eine Kontaktperson entfällt die Quarantäne, wenn die Person geboostert oder geimpft genesen, frisch zweimal geimpft oder frisch genesen ist. Frisch heißt, wenn die Erkrankung oder Impfung weniger als drei Monate zurück liegt. Geboostert bedeutet, es sind insgesamt drei Impfungen erfolgt. Dies gilt auch für Kombinationen mit Johnson & Johnson.
Bestimmungen zum Impfnachweis und Genesenenstatus
Der Gesetzgeber verkürzte damit den Genesenenstatus von sechs Monate auf 90 Tage und der Impfstoff Johnson & Johnson verliert seine Sonderrolle. Personen, die nur eine Impfung mit Johnson &Johnson erhalten haben, gelten nicht mehr als grundständig immunisiert. Die Covid19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verweist in der geänderten Fassung vom 15. Januar auf die anzuwendenden Vorgaben des Paul-Ehrlich-Institut und des Robert-Koch-Institut unter der Berücksichtigung des aktuellen Stands der Wissenschaft. Somit lohnt sich in den nächsten Monaten ein Blick auf die Internetseiten der Institute. Zukünftig ist keine Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung notwendig, um die erforderliche Anzahl der Einzelimpfungen für einen vollständigen Impfschutz oder Intervallzeiten zu ändern. Maßgeblich sind die veröffentlichten Vorgaben des RKI und Paul-Ehrlich-Instituts.
Dass eine einmalige Impfung mit Johnson & Johnson nicht mehr als grundständige Immunisierung anerkannt wird, kam nicht ganz überraschend, die Verkürzung des Genesenenstatus schon. Ab sofort ist ein Genesenennachweis nach drei Monaten ungültig. Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Gesundheit bestätigt unserer Redaktion auf Nachfrage: „Die Änderung beim Genesenennachweis ist mit Veröffentlichung am 15.1.2022 auf der Seite des Robert Koch-Instituts (RKI) in Kraft getreten. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Die Vorgaben gelten für alle Genesenennachweise – auch bereits ausgestellte Nachweise.“
Die einzige und beständige Gewissheit dieser Tage: Es bleibt kompliziert. (dad)
Überprüfte und empfohlene Antigentests: SARS-CoV-2 Antigenschnelltests