Autor: VDB Physiotherapieverband

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz enttabuisieren

Pflege- und Betreuungspersonal oft von sexueller Belästigung und Gewalt betroffen Wie viele Beschäftigte in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege haben bereits sexuelle Belästigung und Gewalt erlebt durch Menschen, die von ihnen beruflich betreut und gepflegt werden? Das hat eine aktuelle Studie der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) untersucht. Erforscht wurde auch, welche Formen sexueller Belästigung und Gewalt vorkamen und welche Branchen besonders häufig betroffen sind.   Verbreitung, Häufigkeit und Folgen ermitteln Befragt wurden 901 Beschäftigte aus 60 Einrichtungen, zum Beispiel Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Ziel war es, differenziertes Wissen zu erhalten über die Verbreitung sexueller Belästigung und Gewalt, die von Patienten und Patientinnen, Klienten und Klientinnen oder Bewohnern und Bewohnerinnen sowie deren Angehörigen ausgeht. Neben der Frage, wie oft diese vorkommt, stand auch die Frage im Mittelpunkt, was für Folgen das für die Beschäftigten hat. Bei der Befragung wurden nonverbale, verbale und körperliche sexuelle Belästigung und Gewalt unterschieden. 62,5 Prozent der Befragten gaben an, in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal nonverbale sexuelle Belästigung und Gewalt erlebt zu haben. 67,1 Prozent hatten …

Boxerfaust gegen das Coronavirus.

Autor: VDB Physiotherapieverband

Ergebnisse der
Bund-Länderkonferenz – was müssen Therapeuten nun beachten?

Am 10.08. 2021 fand eine weitere Bund-Länderkonferenz statt. Im Fokus stand der Aufruf an die Bevölkerung zur zügigen Impfung und Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Was ändert sich für Therapiepraxen? Das RKI hat seine Empfehlungen zur Quarantäne von Kontaktpersonen dahingehend angepasst, dass für symptomlose enge Kontaktpersonen mit einer vollständig abgeschlossenen Immunisierung eine Quarantänepflicht grundsätzlich nicht mehr erforderlich ist. Um einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten, gelten weiterhin die Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung. Dazu gehören die Grundregeln von Abstand halten, Händehygiene beachten, in Innenräumen Masken tragen sowie regelmäßiges Lüften in Innenräumen. Ferner ist es zwingend erforderlich, bei Symptomen zu Hause zu bleiben und sich umgehend testen zu lassen. Die Erforderlichkeit dieser Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen überprüft. Wichtig für alle Physiotherapiepraxen mit angeschlossenen Fitness-Studios: Um den weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland zu vermeiden, werden die Länder im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) durch entsprechende Verordnungen oder Verfügungen spätestens ab dem 23. August 2021 für alle Personen die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind eine Pflicht zur Vorlage eines …

Taschenrechner, Block und eine Tasse Kaffee

Autor: VDB Physiotherapieverband

Abgabefrist
Steuererklärung

In diesem Jahr ist der letzte Abgabetermin für die Steuerklärung der 1. November. Grundsätzlich soll die Steuererklärung für das Vorjahr bis Ende Juli beim Finanzamt vorliegen. In diesem Jahr hat der Steuerzahler bis zum 1. November Zeit. Wer einen Steuerberater beauftragt, dessen Frist verlängert sich sogar bis zum 31. Mai 2022. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie verlängerte der Gesetzgeber die Erklärfristen um drei Monate. Eine Steuererklärung einreichen müssen alle Steuerzahler, die zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers erhalten haben, die mehr als 410,00 Euro betragen. Das gleiche gilt für Steuerzahler, die Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten. Das ist  der Fall, wenn eine Entschädigung wegen behördlich angeordneter Quarantäne gezahlt wurde, oder weil Schule oder Kindergarten geschlossen waren. Die Zahlungen werden als Lohnersatzleistungen bezeichnet, die zwar steuerfrei sind, aber den Steuersatz für das übrige Einkommen erhöhen (Progressionsvorbehalt). Dieser Lohnsteuerabzug wird nicht durch den Arbeitgeber berücksichtigt, sondern wird im Zuge der Steuererklärung nachgeholt.

Trauriger Mann

Autor: VDB Physiotherapieverband

Hochwasserkatastrophe:
telefonische
Krisenberatung

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege bietet Beschäftigten von Mitgliedsbetrieben im Hochwasserkatastrophengebiet eine telefonische Krisenberatung an. Eine Flutkatastrophe ist eine Extremsituation, die eine psychische Krisensituation auslösen kann.  Wer von der Hochwasserkatastrophe in NRW, Rheinland-Pfalz, Bayern oder Sachsen betroffen ist und in einem BGW Mitgliedsbetrieb arbeitet, kann eine kostenfreie telefonische Krisenberatung in Anspruch nehmen. „Die telefonische Krisenberatung ist ein Angebot zur Frühintervention durch erfahrene PsychtherapeutInnen“, informiert die BGW auf ihrer Website. Es können bis zu fünf Termine telefonischer Einzelberatung in Anspruch genommen werden. Mehr Infos hier: https://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Psyche-und-Gesundheit/Flutkatastrophe-Telefon-Krisenberatung_node.html  

Buntstife mit einer Sprechblase auf der steht your opinion matters

Autor: VDB Physiotherapieverband

Umfrage zur
psychosozialen
Arbeitsbelastung in
Therapieberufen

Befragung über die psychosoziale Arbeitsbelastung (PSA) in den Therapieberufen Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie. Vier Studentinnen an der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) in Hildesheim führen eine Befragung im Rahmen ihres Masterstudiengangs Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie über die psychosoziale Arbeitsbelastung (PSA) in den Therapieberufen Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie durch. Die Durchführung des Projektes erfolgt unter der Leitung von Herr Prof. Dr. B. Borgetto, Herr Prof. Dr. A. Schäfer und Herr M. Köhler M.Sc.. Um möglichst viele aktive Therapeut:innen aus der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie zu erreichen, bitten Katharina Anders, Lea Bürkle, Alexandra Djuric, Hedwig Lembcke, Irini Tsangaveli um Ihre Hilfe und Teilnahme an einer Umfrage zum Thema. Die Umfrage findet ihr hier: https://www.soscisurvey.de/PSATherapie/ Die Umfrage dauert nicht länger als 15 Minuten und wird bis Ende Oktober online sein. (red.)

Autor: VDB Physiotherapieverband

Weitere Hilfe für vom Hochwasser betroffene Heilmittelpraxen

Der GKV Spitzenverband informiert über weitere Hilfestellungen für vom Hochwasser betroffenen Heilmittelpraxen. Alle Infos hier: Hochwasserhinweise Heilmittel_Stand_28.07.2021 Heilmittelpraxen, bei denen die abrechnungsbegründen Originalverordnungen für vor Hochwasserbeginn durchgeführte Behandlungen gänzlich verlorengegangen sind und keine „Ersatzverordnungen“ oder „Verordnungskopien“ vorliegen und auch kein Abrechnungsdatensatz vorhanden ist (vgl. Fallgestaltung 4. des anliegenden Papiers), bittet der GKV- Spitzenverband, sich bei ihrem Berufsverband zu melden. Wichtig: Heilmittelpraxen die keinem Berufsverband angehören, können sich direkt beim GKV-Spitzenverband unter der Emailadresse melden. Der GKV-Spitzenverband wird gemeinsam mit den Krankenkassen zeitnah eine Härtefallregelung in Bezug auf die Abrechnung prüfen.    

Patienten zieht ein Therapieband im Sitzen auseinander

Autor: VDB Physiotherapieverband

Arbeitsschutzstandard für
Therapiepraxen
überarbeitet

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat den SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen ein weiteres Mal überarbeitet und der Neufassung der Arbeitsschutzverordnung angepasst. Um Mitarbeiter in der Pandemie vor einer Infektion zu schützen, bedarf es besonderer Schutzmaßnahmen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gibt aus diesem Grund eine Handlungsanweisung – den sogenannten Arbeitsschutzstandard – für ihre Mitglieder heraus. Der Arbeitsschutzstandard dient als branchenspezifische Hilfestellung für UnternehmerInnen zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten. Am 22.07. 2021 veröffentlichte die BGW nun eine neue Version. Der Standard für Therapiepraxen wurde den neuen Richtlinien der Arbeitsschutzverordnung angepasst und mit den Standards für Podologie sowie für Hebammen zusammengelegt. Was steht drin? Es besteht weiterhin eine Verpflichtung zur Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und des betrieblichen Hygienekonzepts. Alle Maßnahmen zur Kontaktreduzierung, und alle Arbeitsschutzmaßnahmen bleiben bestehen. Auch die Testangebotspflicht und AHA-L-Regeln bleiben aktuell. Die Vorgabe zur Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Person ist aufgehoben. Die Abstandsregel ist auch in Sanitär- und Pausenräumen zu gewährleisten. Kann der Abstand von 1,50 Metern nicht gewährleistet werden, besteht ein Verpflichtung zum Tragen mindestens einer MNS Maske. …

Ein Raum nach dem Hochwasser

Autor: VDB Physiotherapieverband

Hochwasserkatastrophe: Hilfsangebote
für Physiotherapiepraxen

Von dem Hochwasser, das in einigen Regionen Deutschlands enorme Schäden angerichtet hat, sind auch zahlreiche Physiotherapiepraxen betroffen. Mit vielen von ihnen standen die Vertreter der vier maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapie und VPT bereits in Kontakt und haben eruiert, welche Hilfen von wem benötigt werden. In vielen Fällen konnten die Verbandsmitarbeiter kurzfristig mit konkreten Informationen weiterhelfen. Dabei ging es nicht nur um allgemeine bundesweite wie regionale Angebote, zum Beispiel von Landesregierungen, Finanzministerien und Banken. Auch bei branchenspezifischen Problemen konnte weitergeholfen werden, etwa mit dem Verweis auf Unterstützungsangebote von Softwareherstellern und Anbietern von Praxisausstattung. Anfragen, die nicht mit bloßen Informationen gelöst werden konnten, wurden von den Verbandsvertretern aufgenommen. Diese werden mit den zahlreichen Angeboten von Physiotherapeuten und Privatpersonen abgeglichen, die die Betroffenen des Hochwassers unterstützen möchten. Auf diese Weise können beide Seiten effizient zusammengebracht werden. Parallel dazu stehen die Verbandsvertreter in engem Austausch mit dem GKV-Spitzenverband. Gerade Physiotherapiepraxen, die durch das Hochwasser auch Geschäftsunterlagen wie Verträge, Verordnungen oder digitale Dokumente verloren haben, sind auf kulante und unbürokratische Lösungen bei der Abrechnung angewiesen. Der GKV-Spitzenverband steht dazu …

Das Bild zeigt Hochwasser auf der Straße.

Autor: VDB Physiotherapieverband

Hochwasserhilfe

Physiotherapieverbände bündeln Hilfsaktion. Die vier Physiotherapie-Verbände bündeln ihre Hilfs- und Informationsangebote für betroffene Physiotherapiepraxen in den Hochwassergebieten und richteten eine Task Force  mit folgenden Zielen ein: Ermittlung des Bedarfs vor Ort, Koordination von konkreten Sach-, Organisations- und Finanzhilfen sowie die unbürokratische Unterstützung der KollegInnen in den Krisenregionen. Fortlaufend haben der Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten (IFK), der Deutsche Verband für Physiotherapie (PHYSIO-DEUTSCHLAND), der VDB-Physiotherapieverband und der Verband für Physikalische Therapie (VPT) die aktuelle Situation der Physiotherapiepraxen in den Überschwemmungsgebieten analysiert und regionale Rückmeldungen aus betroffenen Praxen gesammelt. Bereits seit vergangener Woche laufen konkrete Gespräche beispielsweise mit dem GKV-Spitzenverband, den ARGEn vor Ort sowie den Kostenträgern in den jeweiligen Regionen. Der GKV-Spitzenverband empfiehlt  in einer schriftlichen Mitteilung die Überprüfung der vertragskonformen Heilmittelabgabe auszusetzen. Konkret bedeutet dies, dass vom Hochwasser betroffene Praxen – neben der Möglichkeit von Videotherapie (aufgrund von Corona) die Möglichkeit bekommen, die Behandlungen zunächst bis zum 15. August 2021 an anderen Orten zu erbringen. So können z. B. Heilmittel, für die kein Hausbesuch verordnet war, im Haus des Versicherten oder an einem anderen Ort erbracht werden; …

Münzen gestapelt

Autor: VDB Physiotherapieverband

Schiedsspruch:
Verbände präsentieren die Ergebnisse

Am 14. Juli 2021 haben die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände gemeinsam das Ergebnis des Schiedsspruchs und Informationen zum neuen Bundesrahmenvertrag in einer Online-Veranstaltung live präsentiert. Nach dem Schiedsspruch am 13. Juli 2021 haben die Verbände zunächst ihre Gremien und dann am Nachmittag ihre Mitglieder über die Detailergebnisse informiert. Am Abend folgte die gemeinsame Live-Veranstaltung zur Information der Branche. Die Fakten: Dieser Schiedsspruch setzt neue Preise und einiges mehr fest. Damit kann der Bundesrahmenvertrag mit seinen Anlagen zu Vergütung, Leistungsbeschreibung, Angaben auf Heilmittelverordnungen, Fortbildung, Weiterbildung und Zulassungen am 01. August 2021 in Kraft treten. Die Physiotherapieverbände konnten einen unter den derzeitigen Rahmenbedingungen sehr guten Abschluss erzielen – den höchsten bundesweiten Abschluss im Bereich der Physiotherapie! Trotz Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Finanzsituation bei den Kassen, werden die Vergütungserhöhungen mit knapp einer Milliarde Euro in unserer Branche zu Buche schlagen. Ein Dank geht hier auch an die Politik, die durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) den Weg für Verhandlungen auf Bundesebene erst frei gemacht hat. Dieser Abschluss ist ein Zwischenschritt auf dem Weg zu besseren Rahmenbedingungen in der …