MNS Maske

Autor: VDB Physiotherapieverband

Berlin – PSA für
Physiotherapeuten

Berufsverbände verteilen Schutzausrüstungen Nach intensiven Gesprächen der Berufsverbände mit dem Krisenstab des Berliner Senates ist eine erste überschaubare Lieferung von PSA (100.000 MNS und 1.000 Schutzbrillen) bei den Berufsverbänden VDB-Physiotherapeuten LV Berlin-Brandenburg, VPT LG Berlin-Brandenburg und PHYSIO-DEUTSCHLAND LV Nordost eingetroffen. Um die Versorgung der PT-Praxen in Berlin mit PSA-Kleinstmengen sicherzustellen, wurden die Berufsverbände vom Berliner Senat gebeten, die Verteilung des Schutzmaterials an die niedergelassenen GKV-Praxen zu übernehmen. Da wir als Berufsverbände nicht über umfangreiche logistische Mittel verfügen, können wir uns die Verteilung aktuell nur in Form eines Abholangebotes an den folgenden drei Standorten in Berlin vorstellen: Verband Physikalische Therapie (VPT) Landesgruppe Berlin-Brandenburg Rennbahnallee 110 15366 Hoppegarten Ansprechpartner: Dirk Necker Email: VDB-Physiotherapieverband Bundesverband Marienstraße 27 12207 Berlin Ansprechpartner: Bernd Liebenow Email: Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) Länderverbund Nordost e.V. Müllerstr. 56-58 13349 Berlin Ansprechpartner: Rainer Grossmann Email: Alle im Umkreis der jeweiligen Verbandsgeschäftsstelle liegenden PT-Praxen können bei Bedarf – und unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft – ein Paket Schutzmaterialen (bestehend aus 200 Stück Mund-Nasen-Schutz und eine Schutzbrille) erhalten. Die Zwischenfinanzierung der PSA erfolgt über …

Autor: VDB Physiotherapieverband

Poster für die Praxis
erhältlich

Knapp 8.000 Physiotherapierpraxen bundesweit haben sich seit 15. April 2020 in das neue Praxisverzeichnis „Physiotherapeuten Notdienst“ eingetragen. Ziel ist es, unter www.physiotherapeuten-notdienst.de Patienten, Ärzten und auch Kliniken offene Kapazitäten trotz Corona zu signalisieren und das Finden einer Praxis in der Nähe des eigenen Wohnorts zu vereinfachen. Physiotherapeuten lindern mit ihrer Arbeit Schmerzen, beugen Pflegebedürftigkeit vor, erhalten oder stellen Arbeitsfähigkeit wieder her. Physiotherapeuten fördern die Entwicklung bei Kindern und lindern Schmerzen von Sterbenden auf ihrem letzten Weg. Physiotherapie ist damit ein unverzichtbarer Teil der Gesundheitsversorgung in Deutschland – auf Physiotherapeuten bauen bundesweit viele Patienten und deren Angehörige. Poster für die Praxis erhältlich Mit einem Poster „Unsere Praxis ist offen“ kann jede Praxis für das Angebot in der eigenen Praxis werben. • Die Datei des Posters zum Herunterladen und Ausdrucken erhalten sie kostenfrei auf Anfrage von ihrem Landesverband. Die vier maßgeblichen physiotherapeutischen Verbände IFK, VDB, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND haben den Bedarf erkannt und mit dem „Physiotherapeuten Notdienst“ eine Plattform geschaffen, die Ärzte, Kliniken und Patienten auf Physiotherapeuten in Wohnortnähe mithilfe einer Postleitzahlen-Suche aufmerksam macht. Die Aufnahme auf …

Mundschutz mit einer engativen Bilanzkurve

Autor: VDB Physiotherapieverband

Schutzschirm: Das steht in der geplanten
Rechtsverordnung

Behandlungen im GKV Bereich sind Bemessungsgrundlage für eine Einmalzahlung. Kein Ausgleich für ausgefallene PKV-Behandlungen. 1,50 Euro pro Verordnung für Hygienemaßnahmen vorgesehen. SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung, lautet der Titel des Referentenentwurfs, dessen Regelungen die Existenz von Therapiepraxen sichern sollen und unserer Redaktion mit Bearbeitungsstand vom 16. April 2020 vorliegt. Auch wenn die Bezeichnung etwas sperrig daherkommt, der Inhalt hat es in sich. Konkret plant das Bundesgesundheitsministerium zugelassenen Leistungserbringern nach § 124 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 eine einmalige Ausgleichszahlung für pandemiebedingte Einnahmeausfälle zu zahlen. Die Einmalzahlung berechnet sich aus 40 Prozent der Krankenkassenvergütungen (GKV), die eine Praxis im vierten Quartal 2019 erwirtschaftet hat. Die Mehrausgaben des Bundes für die Ausgleichszahlungen an die Heilmittelerbringer betragen rund 970 Millionen Euro. Ausfälle von Privatverordnungen werden nicht ausgeglichen. Das bedeutet für Praxisinhaber mit einem großen Anteil an Privatpatienten ein Nachteil in der Entschädigungsleistung. Wer ganz auf PKV Patienten umgestellt hat, geht leer aus. Wer zahlt? Die Ausgleichszahlungen stammen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und werden durch den Bund erstattet. Bei der …

weisses Schild mit der Aufschrift geoeffnet

Autor: VDB Physiotherapieverband

Physiotherapiepraxen
geöffnet

Update 16.04.2020 Auch nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 15. April 2020 bleiben alle Einrichtungen des Gesundheitswesens unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet und medizinisch notwendige Behandlungen weiterhin möglich. Fittnessstudios bleiben zunächst geschlossen. Infos im Detail zum gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder finden sie hier: Bund-Laender-Beschluss 15.04.2020   Update 23.03.2020 Nach der Ansprache von Bundeskanzlerin Angela Merkel am 22.03.2020 erfolgen weitere Beschränkungen im öffentlichen Leben. Wichtig für alle Mitglieder des VDB-Physiotherapieverbandes: Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiterhin möglich. Hygienevorschriften sind einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.  

Autor: VDB Physiotherapieverband

Praxisverzeichnis „Physiotherapeuten-Notdienst“ geht online

Ab sofort können sich Physiotherapie-Praxen aus ganz Deutschland unter der Webadresse https://www.physiotherapeuten-notdienst.de in ein neues Praxisverzeichnis eintragen, das speziell für die physiotherapeutische Behandlung von Patienten in der Corona-Krise entwickelt wurde. „In den letzten Wochen haben uns unzählige Patienten Rehakliniken und Krankenhäuser kontaktiert, die auf der dringenden Suche nach weiterhin geöffneten Praxen waren. Da war schnell für uns klar, dass wir verbandsübergreifend helfen müssen“, sagt Andrea Rädlein, Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND. Angesichts der aktuellen Situation stehen derzeit viele Praxen nur sehr eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung. Doch diese Situation darf nicht zu Lasten dringend behandlungsbedürftiger Patienten gehen, darüber waren sich die vier maßgeblichen Physiotherapie-Verbände sofort einig. In kürzester Zeit wurde eine Agentur beauftragt das gemeinsame Projekt zu realisieren. Der Eintrag bei Physiotherapeuten-Notdienst ist für alle Praxen kostenlos, egal ob Verbandsmitglied oder nicht. Patienten oder Kliniken können durch eine Suchfunktion schnell und einfach weiterhin geöffnete Praxen in der Nähe des Wohnortes des Patienten finden. Neben den Kontaktdaten der Praxis wird auch die fachliche Ausrichtung und aktuelle Auslastung der Praxis angezeigt, so dass suchende Patienten schnell eine für …

Autor: VDB Physiotherapieverband

Corona-Datenspende-App jetzt verfügbar

Die freiwillige Anwendung der Datenspende-App soll helfen, frühzeitig Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus zu erkennen. Das Robert-Koch-Institut hat eine App herausgegeben, die helfen soll, frühzeitig Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus zu erkennen und die geografische Ausbreitung zu erfassen. Damit setzt das Robert-Koch-Institut (RKI) eine freiwillige Datenspende als ergänzte Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus ein. Wer seine Daten spenden möchte, benötigt ein Smartphone und ein Fitnessarmband oder eine Smartwatch. Über die im App Store oder Google Play herunterzuladende App „Corona-Datenspende“, werden Daten wie Aktivitäts- und Ruheverhalten und Herzfrequenz an das Robert-Koch-Institut gesendet. Das RKI sieht in der Datenspende eine Möglichkeit, die Ausbreitung der Infektionen und die Dunkelziffer besser einzuschätzen. Die Nutzung der App basiert auf einer individuellen Nutzer ID, die persönlich zugeordnet wird. Die Daten werden pseudonymisiert. Alle Infos im Detail hier: www.corona-datenspende.de

Autor: VDB Physiotherapieverband

KfW-Schnellkredit

Update: Der KfW-Schnellkredit kann nun auch von Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten beantragt werden. (Stand 30.10.2020) KfW-Förderassistent: Corona.kfw.de Regierung bessert KfW-Kredit nach. Die Risikoübernahme erfolgt zu 100 Prozent durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern besteht die Möglichkeit einen KfW-Schnellkredit zu beantragen, der zu 100 Prozent durch eine Garantie des Bundes abgesichert wird. Es erfolgt keine Risikoprüfung durch die Bank. Die Voraussetzung ist, dass Unternehmen entweder einen Gewinn im letzten Jahr erwirtschafteten oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre. Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Für diese Pandemie gibt es keine Blaupause. Als Bundesregierung müssen wir entschlossen und kraftvoll agieren – und die Situation ständig genau beobachten. Mit dem KfW-Schnellkredit legen wir jetzt ein weiteres Programm auf, das neben die bereits bestehenden Angebote tritt. Es wendet sich an kleinere und mittlere Firmen und Betriebe, die jetzt sehr sehr rasche Unterstützung benötigen und auf andere Bedingungen abstellt als unsere anderen Hilfen, die natürlich fortbestehen.“ Alle Infos hier: KfW- Schnellkredit

Gruppe im Rehasport

Autor: VDB Physiotherapieverband

Rehasport jetzt auch
online möglich

Rehasport kann ab sofort online angeboten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass sowohl die Teilnehmer als auch die Leistungserbringer die technischen Voraussetzungen der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie nutzen können. Das Angebot ist übergangsweise für die Zeit der Pandemie gedacht. Das Online-Angebot gilt allerdings nicht für Herz/Kinderherzgruppen.   Alle Infos finden Sie hier: Anlage 1 – Tele-RS-FT_Anforderungen_2020-04-03_final-2

Das Bild zeigt eine Heilmittelverordnung

Autor: VDB Physiotherapieverband

Aktualisierte Empfehlung für den Heilmittelbereich (31.03.2020/ 12.00 Uhr)

Klarstellung der Definition „medizinisch notwendig“ und Verlängerung der Pandemie bedingten Fristenregelungen bis Ende Mai.   Die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband veröffentlichen eine aktualisierte Empfehlung für den Heilmittelbereich. (31.03.2020/ 12.00 Uhr). Die gesetzlichen Krankenkassen verlängern die zeitliche befristete Abweichung von den bisherigen Fristenregelungen in der Heilmittelversorgung bis zum 31.05.2020. Interessant auch: In der offiziellen und unten eingestellten Veröffentlichung nehmen die Kassenverbände und der GKV-Spitzenverband eindeutig Stellung zur Definition „medizinisch notwendig“: „Eine ärztlich verordnete Heilmittelbehandlung ist immer als medizinisch notwendig anzusehen und daher auch nach diesen Empfehlungen grundsätzlich abrechnungsfähig.“ ( Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (Corona) Stand: 31. März 2020 / 12.00 Uhr) Und auch in einem weiteren Punkt wird der Kompentenzbereich klar abgesteckt. Der Therapeut und nicht der Arzt entscheidet über den möglichen Einsatz telemedizinischer Maßnahmen: „Die Entscheidung, ob die Behandlung aktuell persönlich oder im Rahmen einer telemedizinischen Behandlung (siehe Punkt 8) erfolgen kann, trifft die Therapeutin oder der Therapeut.“ ( Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (Corona) Stand: 31. März 2020 / 12.00 Uhr) 20200330_Aktualisierung_Empfehlungen_Sars_Stand_31.03.2020_final (003)

rotes ausrufezeichen vor weisser wand

Autor: VDB Physiotherapieverband

VDB-Physiotherapieverband schreibt offenen Brief an Gesundheitsministerin in Niedersachsen

Dürfen Physiotherapeuten in Niedersachsen medizinisch notwendige Behandlungen mit ärztlicher Verordnung durchführen oder nicht? Brauchen Patienten ein ärztliches Attest, das die Dringlichkeit belegt? Oder ist nicht jede ärztliche Anordnung dringlich? In den Landkreisen scheint die Regelung bezüglich physiotherapeutischer Behandlungen unterschiedlich gehandhabt zu werden. Von einigen Landkreisen werden Bußgelder angedroht, falls kein Dringlichkeitsnachweis vorliegt. Selbst die Polizei stellt auf eine dringend notwendige „Dringlichkeitsbescheinigung“ ab. Unser Verbandsjustiziar fordert in einem offenen Brief die Ministerin auf, die Formulierung der Allgemeinverfügung zu präzisieren und dahingehend abzuändern, dass medizinisch notwendige Behandlungen der Therapeuten selbstverständlich weiterhin zulässig sind. (dad) Offener Brief an die Gesundheitsministerin in Niedersachsen: Anschreiben vom 25.03.2020