Aktuelles

Vollständig geimpft?

Würfel mit der Darstellung von Impfspritzen und der Zahl 2 und 3

Update! Der Gesetzgeber hat die Regelung, wer rechtlich als „vollständig geimpft“ gilt, geändert.

Am 18. März wurde das Infektionsschutzgesetz geändert. Wie zu erwarten war, hat der Gesetzgeber die Regelung, wer rechtlich als „vollständig geimpft“ gilt, überarbeitet. Ab dem 20. März 2022 gelten Personen als vollständig geimpft, wenn sie drei Einzelimpfungen erhalten haben und die letzte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt ist.

 

Keine Regel ohne Ausnahme

Wer nur zweimal geimpft ist, gilt nicht mehr als „vollständig geimpft“? Stimmt so nicht. Keine Regel ohne Ausnahme: Wer rechtlich als „vollständig geimpft“ gilt, bestimmt der neu im Infektionsschutzgesetz eingefügte Paragraph 22a mit einigen Sonderregeln.

Die wichtigste Ausnahme zuerst: Für alle Zweifach-Geimpften gibt es eine Übergangsregel. Wer nur zwei Einzelimpfungen erhalten hat, behält bis zum 30. September 2022 den Vollständig-Geimpften-Status. Die gleiche Regel gilt für genesene Personen mit einer Einzelimpfung.

Ab dem 1. Oktober zählt dann definitiv nur noch die Zahl drei! Ab dem Stichtag ist vollständig geimpft nur die Person, die drei Einzelimpfungen nachweisen kann. Oder im Ausnahmefall: Wer genesen ist und zwei Einzelimpfungen erhalten hat. (dad)

Alle Regeln zum Nachlesen: Infektionsschutzgesetz §22a