Schriftzug Work Safety

Monate: Juni 2021

Neufassung der
SARS-CoV-Arbeitsschutzverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Neufassung der SARS-CoV-Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht. Die aktualisierte Arbeitsschutzverordnung tritt am 1. Juli in Kraft und gilt für die Dauer der epidemischen Lage nationaler Tragweite fort. Im Zentrum der aktualisierte SARS-CoV-Arbeitsschutzverordnung stehen Anpassungen des betrieblichen Infektionsschutzes. Insbesondere zwei Regeln hat das Bundesministerium für Arbeit der veränderten Infektionslage angepasst: Neu ist, dass die verbindliche Vorgabe einer Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Person in mehrfach belegten Räumen entfällt. Die Verpflichtung, den Beschäftigen zwei mal pro Woche Testangebote zur Verfügung zu stellen besteht weiterhin, doch ergänzt das BMAS die Regel mit zwei Ausnahmen: Für ArbeitgeberInnen besteht nicht mehr die Verpflichtung zu Testangeboten für vollständig geimpfte und von einer Covid-19-Erkrankung genesene MitarbeiterInnen, wenn die ArbeitgeberInnen einen gleichwertigen Schutz der Beschäftigten sicherstellen können. „Die Gefährdungsbeurteilung sollte aber festlegen, ob ein Testangebot dennoch sinnvoll sein kann, um das Risiko der Einschleppung von COVID-19 in den Betrieb weiter zu vermindern“, schreibt die Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung vor. Wichtig auch: „Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, die Testangebote wahrzunehmen sowie ArbeitgeberInnen Auskunft über ihren Impf- Genesungsstatus zu geben.“ …

Monate: Juni 2021

PKV verlängert
Hygienepauschale bis
30. September

Der Verband der Privaten Krankenversicherung informiert über eine Verlängerung der Pandemie-Sonderregeln in der Heilmittelbranche.  Heilmittelerbringer wie etwa Physiotherapeuten und Logopäden erhalten befristet bis zum 30. September die pandemiebedingte Extravergütung von 1,50 Euro je Behandlung. Zum Schutz der PatientInnen werden außerdem im Heilmittelbereich Behandlungen per Videotherapie anerkannt und erstattet. Voraussetzung ist, dass die Videotherapie ausdrücklich zwischen Therapeut und Versichertem vereinbart wurde, sie für die Versorgung des Patienten im Einzelfall therapeutisch sinnvoll erscheint und für die Behandlung geeignet ist. Zudem sollte der behandelnde Arzt die Videotherapie auf der Verordnung befürworten, z.B. durch den Zusatz „ggf. auch per Videotherapie“. (Quelle: PKV-Newsletter)

Monate: Juni 2021

Verhandlungen
Bundesrahmenvertrag, Schiedsstelle und
attraktives Berufsbild

Austausch der Verbände mit den heilmittelpolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen CDU, SPD und FDP. Am 21. Juni 2021 haben sich IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband (VDB) und Verband Physikalische Therapie (VPT) mit den heilmittelpolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen CDU, FDP und SPD ausgetauscht. Hauptthema waren die Verhandlungen der maßgeblichen Physiotherapieverbände mit dem GKV-Spitzenverband zum Bundesrahmenvertrag. Dabei machten die politischen Entscheidungsträger deutlich, dass die bisherige Umsetzung aus ihrer Sicht nicht vollständig dem Willen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) entspricht. Im Gespräch mit Dr. Roy Kühne (CDU), Bettina Müller (SPD) und Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) berichteten die Verbände über den aktuellen Stand der Rahmenvertragsverhandlungen, die Schiedsverfahren und die dringend notwendigen Veränderungen in den Berufen der Physiotherapie. Insbesondere die unzureichende Umsetzung der im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) festgeschriebenen deutlichen Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Heilmittelerbringer wurde intensiv diskutiert. Denn diese Verbesserungen lassen weiter auf sich warten. Grund dafür ist, dass die Physiotherapieverbände und der GKV-Spitzenverband auf dem Verhandlungsweg keine Einigung erzielen konnten, weil der GKV aus Sicht der Verbände kein auch nur annähernd akzeptables Angebot unterbreitete. Bis jetzt brachte auch das anschließende Schiedsverfahren …

Monate: Juni 2021

Informationsportal der BZgA zum Thema
Klimawandel, Hitze und Gesundheit

Der Klimawandel wirkt sich auf die Gesundheit aus. Der Klimawandel beeinflusst die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen, teilt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und das Bundesministerium für Gesundheit in einer gemeinsamen Pressemeldung mit. Darum sei es wichtig, das Wissen über Anpassungs- und Schutzmöglichkeiten für sich selbst und andere zu stärken. Aus diesem Grund hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) das Informationsportal www.klima-mensch-gesundheit.de erstellt. Auf der neuen Website finden BürgerInnen qualitätsgeprüfte und unabhängige Informationen, wie sie Hitzebelastungen vorbeugen können. Darüber hinaus erhalten Fachpersonen Informationen, um Lebenswelten hitzetauglich zu gestalten und Menschen gezielt in ihrer alltäglichen Umgebung anzusprechen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Der Klimawandel stellt uns auch im Gesundheitsschutz vor erhebliche Herausforderungen. Gerade ältere Menschen kommen mit anhaltend hohen Temperaturen nicht gut zurecht. Wir sehen leider mittlerweile auch im August eine Übersterblichkeit. Angesichts von 4200 durch Hitze beeinflusster Todesfälle im vergangenen August brauchen wir geeignete Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit. Das Wissen um den Zusammenhang von Klimawandel und Gesundheit muss Alltagswissen werden. Das Portal ist hierfür ein wichtiger Schritt. …

Liste mit gruenen Haken

Monate: Juni 2021

Langfristiger
Heilmittelbedarf für
weitere Diagnosen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf erweitert, informiert der G-BA in einer Pressemitteilung. In dieser Liste führt der G-BA Krankheiten und Krankheitsbilder auf, bei denen aufgrund der Schwere der Erkrankung von einem erhöhten Heilmittelbedarf ausgegangen wird. Patientinnen und Patienten mit einer schweren und langanhaltenden funktionellen oder strukturellen Schädigung benötigen oft auch dauerhaft Heilmittel wie Krankengymnastik oder Sprachtherapie. Besteht ein solcher langfristiger Heilmittelbedarf, kann eine Verordnung wiederholt gleich für jeweils 12 Wochen ausgestellt werden. In der Diagnoseliste für einen solchen Bedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) kommen durch den aktuellen Beschluss folgende Krankheitsbilder hinzu: Guillain-Barré-Syndrom (Erkrankung des peripheren Nervensystems) Normaldruckhydrozephalus (Störung der Hirn-, Rückenmark- und Nervenfunktion) blutungsbedingte Gelenkschäden (Arthropathia haemophilica) Ehlers-Danlos-Syndrom (Erkrankungen des Bindegewebes) Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta) angeborene Fehlbildungssyndrome vorwiegend an den Extremitäten schwere Verbrennungen oder Verätzungen Die Richtlinienänderungen treten nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit am 1. Juli 2021 in Kraft.  

Monate: Juni 2021

Einige
Corona-Sonderregeln bis 30. September 2021
verlängert

Bundestag stellt weiterhin eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Einige Corona-Sonderregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verlängern sich, nachdem der Bundestag am 11. Juni weiterhin eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, teilt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Meldung mit. Die Dauer dieser Sonderregeln ist an das Fortbestehen der epidemischen Lage geknüpft. Sie gelten bis zum 30. September 2021, es sei denn, der Bundestag hebt das Fortbestehen der epidemischen Lage vorher auf, informiert der G-BA. Ziel sei es, weiterhin unnötige Kontakte zu reduzieren und die mit Impfungen ausgelasteten Arztpraxen nicht zusätzlich zu belasten, da trotz zurückgehender Inzidenzen Infektionsrisiken nicht auszuschließen seien, so der G-BA. Über die Corona-Sonderregeln, für die der G-BA eine davon unabhängige Befristung festgelegt hat, werde er rechtzeitig vor Ablauf erneut beraten. So stehe z. B. die telefonische Krankschreibung am 17. Juni 2021 auf der Tagesordnung des G-BA-Plenums. Für Heilmittelerbringer interessant: Entlassmanagement: Krankenhausärztinnen können im Rahmen des Entlassmanagements weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Kalendertagen statt bis zu 7 Tagen nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen. Ebenso können sie für bis …

Lungendarstellung auf T-Shirt gezeichnet

Monate: Juni 2021

Physiotherapie:
Post-COVID-19-Syndrom ab 1. Juli besonderer
Verordnungsbedarf

Hoher Versorgungsbedarf an Physiotherapie bei Post-Covid-Syndrom. Störungen der Atmung und Wirbelsäulenerkrankungen bei Post-Covid-Syndrom zählen ab 1. Juli 2021 zu den Indikationen für einen besonderen Versorgungsbedarf. Das Post-COVID-19-Syndrom wird bei der Heilmittelversorgung bundesweit als besonderer Verordnungsbedarf anerkannt, teil die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Meldung mit. Die Diagnoseliste für den besonderen Verordnungsbedarf werde zum 1. Juli entsprechend ergänzt. Grund sei der zu erwartende hohe Versorgungsbedarf an bestimmten Maßnahmen der Physio- und Ergotherapie im Zusammenhang mit einem Post-/Long-COVID-Syndrom.  KBV und GKV-Spitzenverband hätten sich darauf verständigt, die Indikation „U09.9 Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“ in die Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe aufzunehmen, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung in den PraxisNachrichten. Die Anzahl der physiotherapeutischen Maßnahmen können demnach bei Post-COVID-Syndrom von der Höchstmenge je Verordnung abweichen und die Behandlungseinheiten für eine Behandlungsdauer von bis zu zwölf Wochen andauern. Auch die orientierende Behandlungsmenge, die im Heilmittelkatalog aufgeführt ist, müsse nicht berücksichtigt werden. Folgende Indikation „Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“ (ICD-10-Code: U09.9) begründet ab 1. Juli 2021 einen besonderen Verordnungsbedarf bei Physiotherapie: AT – Störungen der Atmung WS – Wirbelsäulenerkrankungen Die Hersteller der Praxisverwaltungssoftware für …

Wuerfel auf Kleingeld mit der Aufschrift Bonus

Monate: Juni 2021

Corona-Bonus noch
einmal verlängert

Einen finanziellen Zuschuss für besonders gefordertes Personal in der Pandemie – das ist die Idee für den sogenannten Corona-Bonus. Diese Idee hat die Bundesregierung im Rahmen der Steuergesetzgebung umgesetzt. So können Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen Bonus von bis zu 1500,- Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Der Auszahlungszeitraum wurde nun bis Ende März 2022 verlängert. Ursprünglich führte die Bundesregierung die Regel im Frühjahr 2020 ein und wollte vor allem systemrelevantes Personal belohnen. Da im Steuerrecht aber nicht nach Berufen getrennt werden kann, gilt die Steuerbefreiung für den Corona-Bonus in allen Branchen. Auch die Auszahlungsfrist wurde mehrfach verlängert – zunächst bis Ende 2020, dann Mitte 2021 und nun gilt die Regel bis Ende März 2022. Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern mehrere Teilzahlungen auszahlen. Wichtig ist jedoch, dass die Gesamtsumme von 1500 Euro nicht überschritten werden darf. Darüber hinaus ist die Voraussetzung für die Steuer- und Sozialversicherungspflichtbefreiung, dass die Sonderzahlung zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden muss. Eine ohnehin vertraglich vereinbarte Prämie muss normal versteuert und der Sozialversicherungsbeitrag geleistet werden. (dad)

Eine Gruppe wandert im Wald

Monate: Juni 2021

Wandern für Körper,
Seele, Geist

DWV-Gesundheitswanderführer® Vom Deutschen Wanderverband ausgebildete DWV-Gesundheitswanderführer*innen® bringen Menschen nachhaltig in Bewegung und sorgen damit für mehr Gesundheit für Körper, Seele und Geist. Am Wochenende wurde der 1000. DWV-Gesundheitswanderführer® zertifiziert, informiert der Deutsche Wanderverband in einer Pressemitteilung. Die Ausbildung zum / zur DWV-Gesundheitswanderführer*in entwickelte der Deutsche Wanderverband (DWV) gemeinsam mit der Hochschule Osnabrück, Fachbereich Physiotherapie. Kombination aus Wandern und gesundheitsfördernden Elementen Mit dem DWV-Gesundheitswandern©, das der Deutsche Wanderverband (DWV) bereits 2008 gemeinsam mit der Universität Osnabrück entwickelte, setzte der Verband einen neuen Trend. „Die Kombination aus Wandern und gesundheitsfördernden Elementen findet sich heute in diversen Angeboten, vom Achtsamkeitswandern bis hin zum Waldbaden. Der Deutsche Wanderverband war in Deutschland die erste Institution, die Wandern und Gesundheit gezielt miteinander kombiniert hat“, so Ute Dicks, Geschäftsführerin des DWV. Die positive Wirksamkeit auf die Gesundheit des DWV-Gesundheitswanderns© ist inzwischen in drei Studien des Instituts für Leistungsdiagnostik und Gesundheitsförderung ILUG an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der SRH Hochschule für Gesundheit in Karlsruhe nachgewiesen. Deshalb ist das Programm bei den gesetzlichen Krankenversicherungen präventionsanerkannt und wird beispielsweise auch bei Gesundheitsreiseangeboten eingesetzt. Das Bewegungsprogramm …

Monate: Juni 2021

Neues Schiedsverfahren zum
Bundesrahmenvertrag – Verhandlungstermin am 13. Juli 2021

Die maßgeblichen Verbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) treffen sich erneut mit dem GKV-Spitzenverband vor der Schiedsstelle. Trotz der Festlegung einzelner Kriterien zur Preisberechnung durch den Schiedsspruch konnte in den zwischenzeitlichen Verhandlungen keine Einigung über eine angemessene Vergütung und eine angepasste Leistungsbeschreibung erzielt werden. Deshalb wurde im Mai die Schiedsstelle erneut angerufen. Die Physiotherapieverbände und der GKV-Spitzenverband haben mittlerweile ihre jeweiligen Forderungen in Form von Anträgen und Stellungnahmen eingereicht. Während der GKV-Spitzenverband im Kern die Beibehaltung der aktuellen Leistungsbeschreibung der Rahmenempfehlungen und eine Anpassung der Vergütung in Höhe von ca. 2,9 Prozent fordert, fordern die Verbände längere und flexiblere Behandlungszeiten bei den Positionen KG und Manuelle Therapie sowie ein Stufenmodell, das in der ersten Stufe eine Anpassung der Vergütung in Höhe von 25 Prozent vorsieht. Nun steht mit dem 13. Juli 2021 der nächste Verhandlungstermin fest. Für die maßgeblichen Verbände ist das Ziel klar: Im Ergebnis bedarf es einer deutlichen Steigerung der Vergütung, damit Praxisinhaber und Mitarbeiter ein angemessenes Einkommen erhalten. Außerdem sind  flexiblere und längere Behandlungszeiten für eine individuell auf das …