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Neue Therapieoption bei Knorpelschäden

Knorpelschäden am Kniegelenk: G-BA beschließt neue ambulante Therapieoption Gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten, die unter schweren Knorpelschäden am Kniegelenk leiden, steht zukünftig eine neue Therapie in der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung, informiert die G-BA Pressestelle in einer Mitteilung. Hierbei handelt es sich um die matrixassoziierte autologe Chondrozytenimplantation (M-ACI) – ein Verfahren, mit dem geschädigter Gelenkknorpel wiederaufgebaut wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) konnte heute die neue Leistung aufnehmen, weil die wissenschaftlichen Studien Vorteile im Vergleich zu anderen Therapien gezeigt haben.   M-ACI: Methode zum Wiederaufbau von Gelenkknorpel Die autologe Chondrozytenimplantation (ACI) ist ein Verfahren zur biologischen Wiederherstellung von Gelenkknorpel, das seit Ende der 90er Jahre im Krankenhaus angewandt wird: In einem ersten operativen Eingriff wird dem betroffenen Gelenk etwas Knorpelgewebe entnommen und anschließend im Labor gezüchtet und vermehrt. Diese kultivierten Knorpelzellen werden bei einem zweiten operativen Eingriff im Bereich des Knorpeldefekts im Kniegelenk fixiert. Bei der matrixassoziierten ACI handelt es sich um die neueste Weiterentwicklung und dritte Generation der ACI-Verfahren: Die kultivierten Knorpelzellen werden direkt auf eine Trägermatrix aufgetragen und gemeinsam mit ihr im Bereich des Knorpeldefekts …

Viele Kleine Impflinjektionsflaschen

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STIKO empfiehlt Nuvaxovid und 2. Auffrischung für Gesundheitspersonal

Die STIKO hat die Covid-19-Impfempfehlung aktualisiert. Empfohlen wird nun auch eine Grundimmunisierung mit dem Proteinimpfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax sowie eine zweite Auffrischung für Gesundheitspersonal mit einem mRNA Impfstoff. Eine neue Covid-19-Impfempfehlung der STIKO liegt vor. In der 18. Aktualisierung empfiehlt die STIKO den Proteinimpfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren.   Impfstoff Nuvaxovid Die Grundimmunisierung soll mit zwei Impfstoffdosen im Abstand von drei Wochen erfolgen. Der Impfstoff Nuvaxovid sei insbesondere für Personen mit einer Impfschwäche geeignet oder Personen, für die eine Kontraindikation der bisher verfügbaren Impfstoffe vorliegt. Der Anwendung von Nuvaxovid bei Schwangeren und Stillenden erteilt die STIKO noch eine Absage. 2. Auffrischung Die 18.  Aktualisierung der Covid-19-Impfempfehlung enthält darüber hinaus eine Empfehlung für eine zweite Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für besondere Personengruppen. Unter diesen Personengruppen fallen auch Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere bei direktem Kontakt zu Patienten. Bei gesundheitlich gefährdeten Menschen soll die zweite Auffrischimpfung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischung erfolgen. Gesundheitspersonal erhält die zweite Auffrischung nach sechs Monaten – nach Möglichkeit mit dem …

Zwei Personen schauen sich eine elektronische Patientenakte an.

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Ausgabe elektonischer Heilberufeausweise für Physiotherapeuten startet

NRW startet Pilotbetrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters. Das Land Nordrhein-Westfalen startet den Pilotbetrieb zur Ausgabe elektronischer Heilberufeausweise (eHBA). Physiotherapeuten, die ihre Berufserlaubnis in NRW erhalten haben, können den elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Das Gesundheitsberuferegister ist bei der Bezirksregierung in Münster im Land Nordrhein-Westfalen angesiedelt und stellt den Beschäftigten der zugangsberechtigten Heilberufe die Authentifizierungskarten aus. Physiotherapeuten aus weiteren Bundesländern sollen ab dem 1. Quartal des Jahres 2022 ebenfalls nach und nach Zugang zum eGBR erhalten, informiert die Pressestelle Land NRW in einer Meldung. Anschließend  sei die Ausstellung einer sogenannten Security Module Card Typ B (SMC-B) für Institutionen der Leistungserbringenden wie etwa Praxen vorgesehen. Der Heilberufeausweis dient als Voraussetzung für die Authentifizierung und Teilnahme an der Telematikinfrastruktur (TI). In der TI sind elektronische Verordnungen, die elektronische Patientenakte oder Notfalldaten hinterlegt. (dad) Informationen zum eGBR und zum Antragsverfahren finden Sie unter  www.egbr.de.

Viele Fragezeichen

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Fragen und Antworten §20a IfSG

Ab dem 16. März gilt eine Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen. Das Bundesgesundheitsministerium hat jüngst einen Fragen-Antworten-Katalog zum Infektionsschutzgesetz §20a veröffentlicht. Den Fragen-Antworten-Katalog finden Sie hier: 2021-12-28_FAQ_zu_20a_IfSG

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Coronavirus: Infos und Links

Infos zum Coronavirus, Hygienetipps, Arbeitsschutzstandard, Unterstützung für Unternehmen, Hilfs- und Unterstützungsangebote für Familien, Kurzarbeitergeld und  Schutzmaßnahmen für Beschäftigte im Gesundheitswesen (Stand 13.01.2022): SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Corona-ArbSchV Arbeitsschutzstandard für Therapiepraxen BGW Arbeitsschutzstandard Überbrückungshilfe III Ueberbrueckungshilfe _ Bundesfinanzministerium Erleichterter Zugang zur Kurzarbeit wird verlängert Alle Infos hier Alle Infos zur  Corona-Warn-App Reisehinweise Robert-Koch-Institut Steckbrief zu Covid-19 (Stand 16.11.2021) Robert Koch Institut Hinweise zum beispielhaften An-und Ablegen von PSA für Fachpersonal Robert Koch Institut Aktuelle Informationen zu Hilfs-und Unterstützungsangebote für Familien Bundesministerium fuer Familie Infos und aktuelle Zahlen auf der Website des Robert-Koch-Instituts: www.rki.de/ncov Hygienetipps und Anworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus  auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: BZgA Infektionsschutz   

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Pauschale für Antigentest angehoben

Der Gesetzgeber hat die Coronavirus-Testverordnung angepasst. Für Physiotherapiepraxen interessant: eine Anhebung der Vergütungspauschale für Antigentests. Die Bundesregierung hat eine weitere Anpassung der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen. Interessant für Physiotherapiepraxen: Das umfangreiche und mehrfach geänderten Regelwerk enthält eine Erhöhung der Vergütungspauschale für Antigentest. Nach Paragraph 6 Absatz 1 Coronavirus-Testverordnung berechtigte Leistungserbringer und nach Paragraph 6 Absatz 4 berechtigte Einrichtungen und Unternehmen erhalten rückwirkend ab dem 1. Dezember 2021 und bis zum 31. Januar 2022 eine Pauschale von 4,50 Euro je Test. Einrichtungen nach Paragraph 4 Absatz 2 Nummer 7 – darunter fallen Heilmittelpraxen – sind berechtigt, bis zu 10 PoC-Antigen-Tests oder Antigentests zur Eigenanwendung je in der Einrichtung tätige Person pro Monat in eigener Verantwortung zu beschaffen und zu nutzen. Die Einrichtungen rechnen die Sachkosten für die Antigen-Tests mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab, in deren Bezirk die Physiopraxis ansässig ist. Die Änderung der Coronavirus-Testverordnung ist am 18. Dezember in Kraft getreten. Eine Liste der zugelassenen Tests finden Sie hier: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte informiert unter www.bfarm.de/Antigentests über zugelassenen Antigen-Schnelltests, die den Voraussetzungen für die Abrechnung mit …

Eine Tafel mit der Aufschrift Stop Covid-19

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Arbeitsschutzstandard für Therapiepraxen
aktualisiert

Schutzmaßnahmen für das sichere Arbeiten im Praxisalltag. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen aktualisiert und an die gesetzliche Lage angepasst. Die überarbeitete Version (Stand 15.12.2022) finden Sie hier: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard  Bitte beachten Sie weiterhin die rechtlichen Vorgaben in den Bundesländern oder Bund, die den vorliegenden Standard ergänzen oder darüber hinaus gehen. Die Vorgaben von Bund und Länder sind einzuhalten. (red.)    

gelbes Impfheft und Impfspritze

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Masernimpfpflicht:
Frist für Nachweisvorlage verlängert

Der Gesetzgeber hat die Vorschriften zur Masernimpfpflicht im Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, angepasst. „Die Frist zur Vorlage entsprechender Nachweise für bereits am 1. März 2020 in der jeweiligen Einrichtung Beschäftigte oder betreute Personen wird bis zum 31. Juli 2022 ausgeweitet“, teilt das Bundesministerium für Gesundheit in einer Veröffentlichung mit. Und: „Die Vorschriften hinsichtlich der Kontrollverfahren und der Meldungen an das Gesundheitsamt werden den Vorschriften über die einrichtungsbezogene Impfpflicht bezüglich der COVID-19-Impfung angepasst.“

Eine Sanduhr steht vor einem Tischkalender.

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Rahmenvertrag
Physiotherapie
anerkennen

Erinnerung: Die Frist für die Anerkennung des bundesweiten Rahmenvertrags Physiotherapie läuft am 31. Januar 2022 ab. Der neue Rahmenvertrag Physiotherapie ist am 01.08.2021 in Kraft getreten und muss von jeder bereits zugelassenen Praxis innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Vertrages anerkannt werden. Praxisinhaber können die Anerkennung des bundesweiten Rahmenvertrags online über das Zulassungsportal www.zulassung-heilmittel.de durchführen. Auf dem Zulassungsportal finden sie ein  Video mit Erklärungen zu den einzelnen Schritten zur einmaligen Registrierung und Anerkennung. Die Anlage 6 – Erklärung zur Anerkennung finden Sie auch hier: Physiotherapie_Anlage_6_Anerkenntniserklaerung Achtung: Die Frist endet am 31.01.2022. Eine Verlängerung der Frist  ist nicht beabsichtigt.

Mikrophone vor einer Menschenansammlung.

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Ampel veröffentlicht
Koalitionsvertrag

Koalition will ein Modellprojekt zum Direktzugang für therapeutische Berufe auf den Weg bringen.   Unter dem Titel „MEHR FORTSCHRITT WAGEN und BÜNDNIS FÜR FREIHEIT, GERECHTIGKEIT UND NACHHALTIGKEIT veröffentlichten Vertreter der Ampelkoalition den Koalitionsvertrag im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin. Die Message lautete: Die Ampel steht, es hat eine Einigung stattgefunden. Ministerposten gab keine Partei bekannt. Klar ist aber, das Gesundheitsministerium geht an die SPD. Auch wenn zur Personalie noch Schweigen herrscht. Was steht nun im Koalitionsvertrag? Interessant für die Heilmittelbranche und insbesondere für die Physiotherapie ist, dass die Koalition ein Modellprojekt zum Direktzugang für therapeutische Berufe auf den Weg bringen will.  Anders als erwartet, fehlt jedoch eine Aussage zu der anstehenden und dringend notwendigen Berufsreform. Stattdessen ist die Rede von einem allgemeinen Heilberufegesetz und der Weiterentwicklung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters. Es folgen Absichtserklärungen wie: „Wir ermöglichen regelhaft telemedizinische Leistungen inklusive Arznei-, Heil und Hilfsmittelverordnungen sowie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung. Wir beschleunigen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezeptes sowie deren nutzenbringende Anwendung und binden beschleunigt sämtliche Akteure an die Telematikinfrastruktur an. …