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Epidemische Lage bis
November 2021

Ein grüner Cornovirus vor blauem Hintergrund

Der Bundestag hat den Fortbestand der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wegen der Corona-Pandemie um drei Monate verlängert. Damit gelten bestimmte Sonderregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nun bis zum 25. November 2021.

Für Heilmittel gilt: KrankenhausärztInnen können weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements für bis zu 14 Tage Heilmittel verordnen, insbesondere dann, wenn der zusätzliche Gang zur Arztpraxis vermieden werden soll.

Alle Details, auch zu abweichenden Geltungsdauern von weiteren Sonderregeln, sind auf der Serviceseite https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/… zu finden.