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Digitale-Versorgung-Gesetz beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung über den Gesetzentwurf Digitale-Versorgung-Gesetz entschieden. Was heißt das konkret für Physiotherapeuten? Das Digitale-Versorgung-Gesetz soll die medizinische Versorgung in Deutschland digitaler und besser machen. Dafür bündelt das Gesundheitsministerium ein Paket von digitalen Lösungen und schafft mit dem Gesetz eine rechtliche Grundlage. Auf den Weg gebracht werden digitale Kommunikations- und Versorgungsanwendungen, der Anschluss der Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur (TI), die Einbindung von Gesundheitsapps in das Finanzierungssystem der gesetzlichen Krankenkassen, die Förderung von Online-Sprechstunden oder die Übermittlung von medizinischen Daten und Rezepten auf elektronischem Weg. Weltneuheit ist, so sagt es Gesundheitsminister Jens Spahn in seiner Rede im Bundestag, die Finanzierung von Gesundheitsapps durch das gesetzliche Krankenkassensystem. Ärzte können zukünftig digitale Anwendungen, wie Apps für Menschen mit Bluthochdruck oder zur Unterstützung der Physiotherapie verschreiben. Mit dem beschlossenen Gesetz ebnet der Bundestag auch den Weg für eine freiwillige Anbindung von Physiotherapeuten an die Telematikinfrastruktur. Die Kosten werden erstattet. Wie weit die Befugnisse dann reichen, ob neben einer Lese- auch eine Schreibbefähigung erteilt wird, ist allerdings unklar. Umstritten ist die im Gesetz verankerte Verwendung …

Triodl-Richter-Spahn-Krueger vor dem Gesundheitszentrum

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Spahn besucht
Physiotherapiepraxis

Die Physiotherapeutin Romy Richter lädt Jens Spahn in ihre Praxis ein, um die Probleme der Branche zu erläutern. Hohes Schulgeld, teure Zertifikatsfortbildungen und eine zeitaufwendige unbezahlte Rezeptprüfpflicht erschweren den Berufsalltag. Romy Richter ist selbständige Physiotherapeutin. Ihre Praxis liegt in Klipphausen, der Ort befindet sich in Sachsen. Die Unternehmerin, die Mitglied im VDB-Physiotherapieverband ist, kämpft wie fast alle Kollegen mit dem Fachkräftemangel. Schuld sind strukturell bedingte Rahmenbedingungen, die Therapeuten zum Ausstieg aus dem Beruf bewegen, oder – noch schlimmer – bei Schulabgängern jegliches Interesse am Beruf schwinden lassen. Die Situation ärgert die Physiotherapeutin aus Klipphausen, der, als im letzten Jahr Jens Spahn eine soziale Einrichtung im Nachbarort besuchte, spontan und zunächst im Spaß gemeint, die Idee einfiel, den Gesundheitsminister in ihre Praxis einzuladen, um ihm die Probleme der Physiotherapeuten zu erläutern. Kurz entschlossen setzte der Ehemann den Gedanken in die Tat um. Aus dem Besuch wurde zunächst nichts, doch antwortete das Ministerbüro, Spahn würde gerne zu gegebener Zeit darauf zurückkommen. Ein Jahr später war es dann soweit. Wer A sagt, muss auch B sagen, dachte sich …

500 Therapeuten folgen im Langenbeck-Virchow-Haus in Berlin den Worten von Jens Spahn.

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Therapeuten diskutieren in Berlin

500 Therapeuten folgen der Einladung des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) zum Therapiegipfel in Berlin. Jens Spahn erteilt der Vollakademisierung eine Absage.   500 Therapeuten diskutieren im großen Hörsaal des Langenbeck-Virchow-Hauses in Berlin – dazu ein hochkarätig besetztes Podium mit Gesundheitsminister Jens Spahn am Rednerpult. Der Lobbyerfolg der letzten Jahre ist sicht- und spürbar. Die Probleme der Heilmittelerbringer kommen in der Politik an, erste Verbesserungen mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sind umgesetzt, andere auf dem Weg. Deutliche Verbesserungen „Die Einführung der Bundeshöchstpreise bringen deutliche Verbesserungen“, sagt Ute Repschläger, Vorsitzende des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV). Dennoch reichen die Maßnahmen längst nicht aus. Weitere 30 Prozent Vergütungserhöhungen sind notwendig und auch der Verwaltungsaufwand in den Therapieberufen müsse vergütet werden. Jens Spahn spricht von Vertrauen, dass es zurückzugewinnen gelte, durch gemeinsames Debattieren aber auch durch Entscheidungen. So verspricht der Minister bis Jahresende Eckpunkte zu veröffentlichen, als Grundlage für eine Ausbildungsreform und neue Berufsgesetze. Das Papier soll konkrete Lösungsvorschläge zum Thema „Schulgeld“ und der Abschaffung des Zertifikatswesens aufzeigen. Die entsprechende Gesetzgebung erfolge im nächsten Jahr, die Umsetzung 2021. Absage …

Zwei Personen erklimmen einen Geldberg. Die eine Person hilft der anderen.

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Ost-West-Angleich in
der Physiotherapie

Ziel erreicht: Physiotherapeuten in Ost und West erhalten einheitliche Preise. Ab dem 1. Juli werden physiotherapeutische Leistungen in allen Bundesländern einheitlich vergütet. 30 Jahre nach dem Mauerfall ist der Ost-Abschlag Geschichte. Endlich erhalten Kollegen in den ostdeutschen Bundesländern für ihre Leistungen den gleichen Preis wie in Westdeutschland. Der VDB-Physiotherapieverband kämpfte mit Nachdruck für die Abschaffung dieser sozialen Ungerechtigkeit. René Portwich, Landesvorsitzender von Mecklenburg-Vorpommern sagt: „Jetzt gibt es für die Praxen im Osten klare Perspektiven, endlich können die Selbständigen ihre Mitarbeiter genauso gut bezahlen wie im Westen. Wir hoffen, dass der Wegzug der Therapeuten aus ihrer Heimat damit beendet ist.“ (dad) VDB-Physiotherapieverband / Öffentlichkeitsarbeit Foto: iStock.com/AndreyPopov

farbiges Labyrinth

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Mögliche
Therapeutenkammer
mit Landtagsabgeordneten diskutiert

Könnte eine Therapeutenkammer dazu beitragen, die Therapieberufe voranzubringen? Diese Frage diskutierten vier Verbandsvertreter von IFK, DBL, VDB und VPT im Schleswig-Holsteinischen Landtag in Kiel mit den SPD-Landtagsabgeordneten Birte Pauls, Wolfgang Baasch und Özlem Ünsal. Zu allererst war es den Verbandsvertretern wichtig, dass alle Berufsangehörigen in einem möglichen Prozess zur Gründung einer Kammer einbezogen werden müssen. Zudem war es ihnen wichtig darüber aufzuklären, welche Aufgaben eine Kammer übernehmen könnte und welche Folgen das für die Branche hätte. Eine Kammer könnte beispielsweise eine Berufsordnung für ihre Mitglieder erstellen. Da Kammern jedoch Ländersache sind, könnte es im ungünstigsten Fall bundesweit 16 verschiedene Berufsordnungen geben. Das würde dem Bestreben des Gesetzgebers widersprechen, Regelungen wie die Praxiszulassung oder Vergütungsverhandlungen bundesweit anzugleichen.Die Landtagsabgeordnete zeigte sich offen für die Argumente der Verbandsvertreter und nahm auch interessiert das Argumentationspapier entgegen, dass die Berufsverbände Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs), Deutscher Bundesverband für Logopädie (dlb), Deutsche Verband der Ergotherapeuten (DVE), Deutscher Verband für Podologie (ZFD), VDB-Physiotherapieverband (VDB) und der Verband Physikalische Therapie (VPT) gemeinsam erstellten. Von Verbandsseite nahmen …

VDB-Bundesvorsitzender und Ministerin von RLP

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Gemeinsam gegen den
Fachkräftemangel in den
Therapieberufen

Physiotherapeuten und Masseure gehören zu den Mangelberufen in Deutschland. Therapeuten fehlen unter anderem in der ambulanten Versorgung, in der Nachsorge nach Operationen oder in der Behandlung nach Schlaganfällen. Die Ursachen für das abnehmende Interesse einen Therapieberuf zu ergreifen liegen auf der Hand: Die Ausbildung kostet Geld, die Bezahlung nach der Ausbildung ist unangemessen niedrig, die Ausbildungsinhalte sind veraltet, die Aufstiegschancen gering. Im konstruktiven Gespräch tauschten sich die Gesundheitsministerin von Rheinland-Pfalz, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, VDB-Bundesvorsitzender Marcus Troidl und VDB-Landesvorsitzender Engelbert Hoischen über sinnvolle Maßnahmen aus, um die Berufsgruppe zu stärken. In diesem Sinne setzen sich die Vertreter des reinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums für eine Novellierung des Berufsgesetzes (Masseur- und Physiotherapeutengesetz) und für eine Integration der sogenannten Zertifikatspositionen in die Ausbildung ein. „Wenn der Bundesgesetzgeber ein Berufsbild regelt, muss es dazu befähigen, die zum Berufsbild gehörenden Behandlungsformen vollständig ausüben und abrechnen zu dürfen“, so Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Die Gesundheitsministerin befürwortete auch den Erhalt der zweijährigen Ausbildungen zum Masseur und will sich auch weiterhin für die Abschaffung des Schulgeldes einsetzen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist die Masseurausbildung von der Schulgeldfreiheit ausgeschlossen, da sie nicht …

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Das TSVG ist rechtsgültig

Lange erwartet-nun ist es endlich rechtsgültig. Am 6. Mai hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) unterzeichnet. Am 10. Mai wurde es im Bundesanzeiger verkündet. Am Tag nach der Veröffentlichung trat es in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, Patienten schneller zu Arztterminen zu verhelfen. Geschehen soll dies durch den Ausbau von Terminservicestellen, die als zentrale Anlaufstellen 24 Stunden am Tag, an sieben Tagen der Woche erreichbar sind. Zusätzlich wird auch das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte erhöht. In unterversorgten Gebieten müssen Kassenärztliche Vereinigungen in Zukunft eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten. Doch auch für Heilmittelerbringer hält das Gesetz einige Neuerungen bereit. Ab dem ersten Juli gelten unabhängig von den vereinbarten Vertragslaufzeiten bundesweit einheitliche Preise für alle Kassenarten. Für jede Leistungsposition wird der Preis auf den höchsten vereinbarten Kassensatz angehoben, auch wenn dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft getreten wäre. Diese Preise gelten bis 30.06.2020. Die Preisverhandlungen werden zukünftig für den jeweiligen Heilmittelbereich zentral mit dem GKV-Spitzenverband geführt, in den Verhandlungen soll dabei auch auf die wirtschaftliche Situation der Heilmittelerbringer eingegangen werden. Die …

Ältere Frau zaehlt Kleingeld

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Was ist mit der Rente?

Die Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung sieht eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen vor. Passiert ist bis jetzt nichts. Auch selbständigen Physiotherapeuten droht die Altersarmut. „Um den sozialen Schutz von Selbständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z. B. in berufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind.“ So steht es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Was sich wie ein Segen anhört ist noch substanzlos. Denn: Passiert ist bis jetzt nichts. „Konkrete Umsetzungspläne – die über den Wortlaut des Koalitionsvertrages hinausgehen – liegen der Deutschen Rentenversicherung Bund bislang nicht vor“, ergibt eine Anfrage unserer Redaktion. Lediglich der Hinweis, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in einem Interview mit der Rheinischen Post ankündigte, Ende des Jahres einen Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbständigen in das System der Alterssicherung vorzulegen, lässt hoffen. Dass die Altersabsicherung sich auch zum Problem selbständiger Physiotherapeuten entwickelt, geht auf eine zu geringe Vergütungsleistungen physiotherapeutischer Leistungen seitens der gesetzlichen Krankenkassen zurück. Der Koalitionsvertrag sieht nun vor, alle Selbständigen in ein System der Alterssicherung einzubeziehen. Heil sagt im Interview mit der Rheinischen Post: „Das …

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Abstimmungsprozess nicht
abgeschlossen

Kommt die Schulgeldfreiheit im Freistaat Bayern oder kommt sie nicht? Das Kultusministerium gibt Auskunft. Markus Söder hatte kurz vor der Bayernwahl die Abschaffung des Schulgeldes für Therapeuten verkündet, das Kultusministerium in der konkreten Umsetzung jedoch einen Rückzieher gemacht. (Die Redaktion der Therapie und Praxis berichtete) https://vdb-physio.de/index.php/2019/02/) Angehörige der Gesundheitsberufe und Schulträger zeigten sich anschließend verärgert. Nun kursieren wieder Verlautbarungen, die Schulgeldfreiheit sei gesichert. Doch sicher scheint in dieser Angelegenheit schon lange nichts mehr. Denn: Die Gespräche des Kultusministeriums mit den Schulträgern dauern an. Zwar versichert das Ministerium: „Die geplante Regelung zur Abschaffung des Schulgelds an privaten Berufsfachschulen für Gesundheitsfachberufe in Bayern soll rückwirkend zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2018/19 (16.02.2019) in Kraft treten“, so die Pressestelle auf Anfrage, doch ob und in welcher Höhe es dazu kommt, bleibt offen. Geht es nach dem Ministerium, wird den privaten Schulträgern ein klassenbezogener Zuschuss angeboten, für den sie im Gegenzug auf die Erhebung von Schulgeld unmittelbar bei ihren Schülern verzichten müssen. Wie hoch der Gesundheitsbonus pro Schüler jedoch ausfallen wird, darüber wird noch Stillschweigen bewahrt. Der Grund mag in …