Das neue Formular für Heilmittelverordnungen

Autor: Thomas Wein

Neues Heilmittelformular veröffentlicht

Ab Oktober wird es nur noch eine Verordnung für alle Heilmittel geben. Im Rahmen der Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie und der Neufassung des Heilmittelkatalogs wird zukünftig ein neues Formular für Heilmittel gelten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung veröffentlichte nun das ab Oktober 2020 geltende Verordnungsformular für Physiotherapie, Podologie, Stimm-, Sprech-, Sprach-, und Schlucktherapie, Ergotherapie und Ernährungstherapie. Es wird ein Formular für alle Heilmittel geben, anstatt drei wie bisher. Das ist sonst noch neu: • Die Zeilen für die vorrangigen Heilmittel wurden auf drei erweitert. • Es gibt ein Ankreuzfeld für den dringlichen Behandlungsbedarf. • Auf der Rückseite bei der Bestätigung ist eine Spalte für den Leistungserbringer mit aufgenommen worden. Weitere Infos: Nur noch ein Formular für die Heilmittelverordnung

Autor: Thomas Wein

Dritte Verhandlungsrunde zum bundeseinheitlichen Rahmenvertrag

Physioverbände und GKV-Spitzenverband verhandeln Rahmenvertrag in Berlin. Am 09. Januar fand die dritte Verhandlung der physiotherapeutischen Verbände VDB-Physiotherapieverband, IFK, Physio Deutschland (ZVK) und VPT mit dem GKV-Spitzenverband und seinen Mitgliedskassen zum bundeseinheitlichen Rahmenvertrag statt. Themen der Gespräche werden der Rahmenvertrag allgemeiner Teil und notwendige Angaben auf der Verordnung sein. Die Verhandlungen finden im Hause des GKV-Spitzenverbands in Berlin statt. Den VDB-Physiotherapieverband vertreten der Bundesvorsitzende Marcus Troidl, Bundesjustiziar Dr. Philipp Groteloh und Sachgebietsleiter Thomas Steinbrenner. (dad)

Autor: Thomas Wein

Manuelle Lymphdrainage bei Lipödem

Lipödem in die Diagnosegruppe mit besonderen Versorgungsbedarf aufgenommen Seit dem 1. Januar 2020 können Ärzte manuelle Lymphdrainage (MLD) bei Lipödem auch ohne Lymphödem verordnen. So legt es die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie fest. Das Lipödem Stadium I bis III wurde in die Diagnosegruppe LY2 mit besonderen Versorgungsbedarf aufgenommen. Quelle: Diagnoseliste Heilmittelbedarf-Kassenaerztliche Bundesvereiningung

Autor: Thomas Wein

VDB fordert
Schulgeldfreiheit für
Masseure in Niedersachsen

Während Podologen, Logopäden, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten zukünftig eine kostenfreie Ausbildung in Niedersachsen erhalten, sind angehende Masseure von der neuen Regelung ausgenommen. Der VDB-Physiotherapieverband weist in einem Brandbrief auf das soziale Missverhältnis hin und fordert Schulgeldfreiheit für alle Gesundheitsberufe. „Schulgeldzahlungen dürfen einer Berufswahl nicht im Wege stehen, sie werden in Niedersachsen abgeschafft,“ sagte Gesundheitsministerin Carola Reimann zur Vorstellung des Förderprogramms „Ausbildungsfinanzierung der Gesundheitsberufe“. Leider kommt die niedersächsische Landesregierung ihrem Anspruch, „das Schulgeld in Niedersachsen abzuschaffen“ und „Schulgeldzahlungen dürfen einer Berufswahl nicht im Wege stehen“, nicht nach, denn die Gesundheitsberufe Masseur/in und Diätassistent/in werden von der niedersächsischen Landesregierung nicht in die Fördermaßnahmen aufgenommen. Auch Physiotherapieschüler im derzeit dritten und vierten Semester fördert die Landesregierung nicht. Sie zahlen bis zu 500 Euro monatlich für ihre Ausbildung. Den Text in voller Länge findet Sie hier… Brandbrief – Schulgeldfreiheit für Masseure und Physiotherapeuten

Impfpflicht

Autor: Thomas Wein

Masernschutzgesetz

Impfpflicht gilt auch für Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen.   Mit dem „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ besteht für Personen, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten und arbeiten wollen, eine Impfpflicht. Das Gesetz wurde am 14. November im Deutschen Bundestag beschlossen und tritt am 1. März 2020 in Kraft. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Wir haben im Gesundheitsministerium nachgefragt, worauf ihr achten solltet: Welche Impfungen müssen Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen zukünftig nachweisen? Das Masernschutzgesetz regelt einzig die vorgeschriebene Schutzimpfung gegen Masern. Darüber hinaus schreiben zahlreiche medizinische Einrichtungen bereits jetzt ihren Angestellten den Nachweis mehrerer Schutzimpfungen vor. Wer darf impfen? (Arbeitsmediziner, Hausarzt?) Impfen dürfen alle Ärztinnen und Ärzte (außer Zahnärztinnen und Zahnärzte). Wer kommt für die Kosten der Impfungen auf? Der Arbeitgeber oder die Krankenkassen? Die Kosten für alle von der Ständige Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen tragen die Krankenkassen. Welche Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen müssen sich impfen lassen? (Praktikanten, Schüler der Gesundheitsberufe, freiberuflich Tätige im Gesundheitsbereich, Mitarbeiter, Anmeldekräfte, Reinigungskraft?) Den Impfschutz müssen alle nach 1970 geborenen Personen, die in Einrichtungen …

Marcus Troidl und Dr. Roy Kuehne eroeffnen die Bundesgeschaeftsstelle des VDB

Autor: Thomas Wein

Eröffnung der VDB-Bundesgeschäftsstelle

Der VDB-Physiotherapieverband hat seine Bundesgeschäftsstelle in Berlin offiziell eröffnet. Bundesvorsitzender Marcus Troidl eröffnete gemeinsam mit Gästen aus der Politik und der Gesundheitsbranche sowie Mitgliedern des Bundesvorstandes und den Vorständen der Landesverbände die neue VDB-Bundesgeschäftsstelle in Berlin. Herzlichen Dank an die Bundestagsabgeordneten Astrid Freudenstein (CSU), Dr. Roy Kühne (CDU), Ulrich Lechte (FDP), Carolina Böhm (SPD) Bezirksstadträtin für Jugend und Gesundheit, Andre Byrla, Wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Andrew Ullmann (FDP), Jan Hortig, Wissenschaftlicher Mitarbeiter von Dr. Roy Kühne, Florian Rott vom GKV-Spitzenverband, Norbert Hemrich, Vorsitzender des Verbands Deutscher Therapieschulen (VeDeTS), Helena Dyck, Pflegebotschafterin des Deutschen Pflegetags und Friedrich Merz von physio.de. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit in Berlin. (dad)

Blick auf die Bahn eines Schwimmbeckens

Autor: Thomas Wein

Rettet die Schwimmbäder!

Der DLRG fordert im Petitionsausschuss einen Plan von Bund, Länder und Kommunen für den Erhalt der Bäder in Deutschland. „Drei von fünf Kinder können nicht sicher schwimmen“, mahnte Achim Haag, Präsident der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Schuld sei der Abbau der Bäderlandschaft in Deutschland. Seit Jahren sehe die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) den unheilvollen Trend der Bäderschließung, sagte Haag in einer öffentlichen Anhörung in Berlin, in der Regierungsangehörige, Bundestagsabgeordnete und Vertreter des DLRG den Sachverhalt erörterten. Gefahr von Todesfällen durch Ertrinken steigt Nach Angaben der DLRG verringerte sich die Anzahl der Bäder in Deutschland von 7800 auf 6400 in den letzten achtzehn Jahren. Lehrschwimmbecken seien die Ausnahme und Wartezeiten von zwei Jahren für Schwimmkurse die bittere Realität, so Haag in seinem Eingangsstatement. Dadurch steigt die Gefahr von Todesfällen durch Ertrinken. Insbesondere Kinder sind diesem Risiko ausgesetzt. Im besonderen Maße betroffen vom Bädersterben sind einkommensschwache Familien. Haag drückte den Sachverhalt drastisch aus und sprach im Petitionsausschuss von einem „Katalysator für soziale Ausgrenzung“. Darüber hinaus gehe mit den Bädern auch ein Stück Kulturgut verloren. …

Viele Menschen formieren sich zu einem Pfeil.

Autor: Thomas Wein

WAT-Gutachten:
Ergebnisse Mitte Februar erwartet

Der Erhebungszeitraum der Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten) ist abgeschlossen – nun müssen die zahlreichen Datensätze vom Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) analysiert und ausgewertet werden. Voraussichtlich Mitte Februar werden die ersten Ergebnisse vorliegen. Alle Praxisinhaber, die sich am WAT-Gutachten beteiligten, haben damit einen wertvollen Beitrag zur Vorbereitung der anstehenden Vergütungsverhandlungen geleistet. Dafür ein herzliches Dankeschön! Die Ergebnisse werden helfen, die derzeitige Situation in den Therapiepraxen besser belegen zu können, um dann mit guten Argumenten in die ersten bundesweiten Vergütungsverhandlungen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) zu treten. Beim WAT-Gutachten ging es insbesondere darum, Kosten, Umsätze und den bislang unvergüteten Verwaltungsaufwand der Praxen abzufragen. Das WAT-Gutachten wurde vom VDB-Physiotherapieverband und zehn weiteren maßgeblichen Berufsverbänden der Heilmittelbranche gemeinsam durchgeführt. Es wurden Daten aus Physiotherapie-, Ergotherapie-, Podologie- und Logopädie-/Sprachtherapie-Praxen erhoben. Allen Teilnehmern nochmals vielen Dank!

Sportlerin bindet sich den Laufschuh zu.

Autor: Thomas Wein

VDB ist Projektpartner der FAU Erlangen

„Bewegungsversorgung im Gesundheitssystem – Etablierung von Versorgungsketten zur Bewegungsförderung für Menschen mit nicht übertragbaren Erkrankungen“ lautet der Titel eines Projekts des Departments für Sportwissenschaft und Sport an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Projektpartnern sind Vertreter der Ärzteschaft, Kostenträger, Bewegungsanbieter – darunter der VDB-Physiotherapieverband – und Patientenvertreter. Das Ziel des Projektes ist es, Versorgungsketten zur Bewegungsförderung für Menschen mit nichtübertragbaren Erkrankungen zu entwickeln, zu erproben, zu evaluieren und die nachhaltige Verankerung im deutschen Gesundheitssystem auf den Weg zu bringen. In einem ersten Planungstreffen analysierten die Träger und Kooperationspartner bestehende Versorgungswege zur Bewegungsförderung. Anschließend erarbeiteten sie die Kernelemente von Bewegungsversorgungsketten. Das Projekt teilt sich in vier Phasen auf. Mit einer bundesweiten Umsetzung der Ziele rechnen die Wissenschaftler 2022. Foto: iStock.com/dusanpetkovic

roter Pargraph

Autor: Thomas Wein

Fortbildung:
Patientenrechtegesetz

Der VDB-Physiotherapieverband Bundesverband veranstaltet am 14.12.2019 eine Fortbildung für Physiotherapeuten mit Beeinträchtigung des Sehens. Auch Mitarbeiter aus Physiotherapiepraxen und Rezeptionskräfte sind herzlich willkommen. Thema: Patientenrechtegesetz und Dokumentation gemäß Rahmenvertrag Referenten: Otto Tichy und RA Hans-Günter Huber Ort: VDB Bundesgeschäftsstelle, Marienstr. 27, 12203 Berlin Datum: 14.12.2019 Uhrzeit: 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr Gleichzeitig möchten wir Sie im Anschluss um 16:00 Uhr zu unserem Winterfest einladen. Wir würden uns sehr freuen, Sie bei der Veranstaltung begrüßen zu dürfen. Kontakt: Tel.: 030/367 000 00 maito: