Parkinson-Patient mit Tremor in den Haenden

Autor: Thomas Wein

Leben mit Parkinson

Frank Elstner beim digitalen Welt-Parkinson-Tag 2021 Frank Elstner im Gespräch mit Menschen, die wie er mit der Diagnose Parkinson leben – wer das live erleben möchte, kann sich unter www.welt-parkinson-tag.org kostenlos registrieren. Der digitale Welt-Parkinson-Tag wird am 14. April 2021 von 15 – 18 Uhr von der Parkinson Stiftung gemeinsam mit Partnern angeboten, um auf die Erkrankung und die Situation von Betroffenen aufmerksam zu machen. Patienten und deren Angehörige sowie andere Interessierte und Unterstützer der Stiftung haben außerdem Gelegenheit, sich bei Experten aus Medizin und Wissenschaft über aktuelle Fortschritte der Parkinson-Forschung zu informieren und Fragen dazu zu stellen. Die richtige Gestaltung der Wohnung für Menschen mit Parkinson ist ein weiteres Thema, an dem sich der Malteser Hilfsdienst, die Deutsche Parkinson Vereinigung sowie die Thiemann Stiftung beteiligen. Weitere Informationen: www.parkinsonstiftung.de

Autor: Thomas Wein

Hygienepauschale im
Heilmittelbereich bleibt bei 1,50 Euro pro
Verordnung

Das Bundesministerium für Gesundheit verordnet eine pauschale Abgeltung erhöhter Kosten für Hygieneaufwendungen im Heilmittelbereich erneut mit 1,50 Euro je Heilmittelrezept. Die Regelung gilt befristet vom 1. April 2021 bis zum 30. Juni 2021. Im Wortlaut: „Die nach § 124 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zugelassenen Leistungserbringer können zur pauschalen Abgeltung der ihnen infolge der COVID-19-Pandemie entstehenden Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen für jede Heilmittelverordnung, die sie im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 30. Juni 2021 abrechnen, einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 1,50 Euro gegenüber den Krankenkassen geltend machen.“ (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Verordnung zur pauschalen Abgeltung erhöhter Kosten für Hygieneaufwendungen im Heilmittelbereich (Hygienepauschaleverordnung – HygPV) Die Verordnung wurde am 06. April im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. April 2021 in Kraft.

Schriftzug safe work auf holfkloetzen

Autor: Thomas Wein

Neuer
Arbeitsschutzstandard für Therapiepraxen

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard aktualisiert. Welche Hygieneregeln gelten in der Physio- oder Massagepraxis? Wie können ArbeitgeberInnen MitarbeiterInnen vor einer Infektion schützen? Welche Aspekte sind in einem betrieblichen Hygienekonzept zu beachten? Verbindliche Antworten gibt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in dem branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Physiotherapeuten. Jetzt hat die BGW eine Neuauflage, den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Therapiepraxen, herausgegeben. In der Aktualisierung handelt es sich um eine Zusammenführung der ehemaligen Standards Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Der Branchenstandard konkretisiert Maßnahmen um Beschäftigte und PatientInnen in Praxen für Physiotherapie, medizinische Massage, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen. Der Inhalt basiert auf der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ (Corona-ArbSchV) sowie der „SARSCoV-2-Arbeitsschutzregel“ und dem „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und zeigt wie die Arbeitsschutzvorschriften in Therapiepraxen konkret umgesetzt werden. Enthalten sind auch Informationen zur Mindestfläche und Hinweisen zu Ausnahmen und weiteren Schutzmaßnahmen bei kurzzeitiger Erhöhung der Personendichte zu Ausbildungszwecken oder durch notwendige Begleitpersonen von PatientInnen. Der Branchenstandard bietet auch Orientierung, um ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen (§ 3 …

Smartphone mit Gesundheitsapp

Autor: Thomas Wein

Gesundheits-Apps in der Therapie

TeilnehmerInnen für eine Online-Befragung gesucht. Silke Frey, Studentin der Hochschule Stralsund im Studiengang M.Sc. Gesundheitsökonomie sucht TeilnehmerInnen an einer Umfrage zum Thema Gesundheits-Apps auf Rezept im Rahmen ihrer Masterthesis und bitet um ihre Meinung zu den Chancen und Risken „digitalen Helfer“ in der Therapie. Die Teilnahme an der Befragung ist anonym, freiwillig und unabhängig von Ihren bisherigen Erfahrungen im Bereich der digitalen Gesundheitsanwendungen. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa zehn Minuten. Unter diesem Link gelangen sie zu der Umfrage: Digitale Gesundheitsanwendungen Kontakt: Silke Frey Studentin der Hochschule Stralsund im Studiengang M.Sc. Gesundheitsökonomie E-Mail:

Junge Frau springt vor Freude in die Luft

Autor: Thomas Wein

Physiotherapie:
Sachsen
beschließt
Schulgeldfreiheit

Sachsen will nicht weiter warten, bis der Bund die Schulgeldfreiheit in weiteren Gesundheitsfachberufen gesichert hat und ermöglicht daher ab dem Schuljahr 2021/22 einen Zuschuss und damit die Schulgeldfreiheit, informiert das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer Pressemitteilung. Einem entsprechenden Antrag der Regierungskoalition stimmte der Sächsische Landtag gestern zu. Vorbehaltlich des Beschlusses des kommenden Doppelhaushaltes seien dafür 2021 1,8 Mio. Euro und 2022 5,4 Mio. Euro eingeplant. Wer sich für eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf wie Physiotherapie oder Logopädie entscheide, siehe sich gleich zu Beginn mit einer Hürde konfrontiert: dem Schulgeld. Junge Menschen, die einen wichtigen Beruf für unsere Gesellschaft erlernen wollen, zahlen also erstmal drauf, erklärt das Ministerium die prekäre Situation in den nichtakademischen Gesundheitsberufen. Das war und sei ungerecht, denn in der Regel erhalten Auszubildende einen Lohn und müssen keinen eigenen finanziellen Beitrag leisten. Diese Ungerechtigkeit sehe auch der Bund und berät in einer Bund-Länder-Kommission über eine bundeseinheitliche Regelung. Darüber hinaus sehe auch der Koalitionsvertrag des Bundes vor, das Schulgeld in allen Gesundheitsfachberufen abzuschaffen. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD): „Wir müssen als …

Mauer mit einem kleinen Fenster

Autor: Thomas Wein

Verhandlungen
ergebnislos abgebrochen – wie geht es jetzt weiter?

Die Verhandlungen zwischen den maßgeblichen Verbänden IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) sowie dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) endeten am 25. März 2021 erneut ohne Einigung. Wie geht es nun weiter? Nachfolgend werden die drängendsten Fragen rund um den neuen Bundesrahmenvertrag, die Vertragsverhandlungen, das Schiedsverfahren und mögliche weitere Schritte behandelt.   Wieso sind die Verhandlungen erneut gescheitert? Woran lag’s? Die Verbände und der GKV-SV haben sich zwar darauf geeinigt, in der neuen Leistungsbeschreibung den zeitlichen Aufwand für die Behandlung abzubilden. Den Verbänden war dabei besonders wichtig, den Aufwand für die Vor- und Nachbereitung und die Dokumentation realistisch abzubilden, dem GKV-Spitzenverband waren Mindesttherapiezeiten wichtig. Im Anschluss an die Verhandlungen zur Leistungsbeschreibung hat sich der GKV-SV dann aber geweigert, die Preise entsprechend der neuen Leistungsbeschreibung anzupassen. Am Ende hätten Physiotherapeuten pro vertraglich vereinbarter Minute physiotherapeutischer Leistung jedoch weniger Geld bekommen als aktuell. Das konnten die Verbände natürlich nicht akzeptieren.   Was hat der GKV-Spitzenverband konkret angeboten? Um das zu erklären, muss etwas ausgeholt werden: Die Preisberechnung setzt sich aus zwei Faktoren zusammen: 1) der Vergütung pro Minute …

Zwei Haende zerren an einem Seil

Autor: Thomas Wein

Kurzinfo zum
Verhandlungsstand

Der Verhandlungstermin der maßgeblichen Verbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) mit dem GKV-Spitzenverband am 25. März 2021 endete ohne Einigung. Die Verbände sind aktuell noch in der Bewertung der Verhandlungsergebnisse und werden morgen weitere Informationen veröffentlichen.    

Fragezeichen und Ausrufezeichen

Autor: Thomas Wein

Kanzlerin kippt
Ruhetage

Angela Merkel teilt in einer Pressekonferenz die Rücknahme der Ruhetage mit. Bund und Länder haben in Ihrem Beschluss vom 22. März zwei sogenannte Ruhetage für Gründonnerstag und Ostersamstag definiert. Diese Maßnahme hat Bundeskanzlerin Merkel nun zurückgenommen. In einer Pressekonferenz am Mittag teilte die Kanzlerin den Entschluss, die Ruhetage nicht auf den Weg zu bringen, sondern zu stoppen, der Öffentlichkeit mit. Vorab fand eine kurzfristig einberufene Bund-Länder-Konferenz statt. Die Ruhetage seien in bester Absicht entschieden worden, erklärte Merkel, doch ein Fehler, da viele Fragen der Umsetzung in der Kürze der Zeit nicht gelöst werden konnten. Angela Merkel bat in der Pressekonferenz ausdrücklich für die Verunsicherung um Verzeihung und sagte: „Es ist einzig und allein mein Fehler“. Ein Fehler müsse als Fehler benannt werden und er müsse korrigiert werden. Insbesondere Arbeitgeber hatten in den letzten Stunden über die rechtliche Umsetzung der Maßnahme gerätselt. Nun dürfte mit der Rücknahme der Ruhetage wieder Ruhe einkehren. (dad)

Autor: Thomas Wein

Hygienepauschale für Therapeuten weiterhin
unangemessen niedrig

Aktuell liegt ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Dritten Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung vor. Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie und dem weiterhin bestehenden erhöhten Schutzbedarf bei der Durchführung der therapeutischen Behandlungen soll die Abrechnungsmöglichkeit der Hygienepauschale für die Dauer der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes fortgeführt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit beziffert im Referentenentwurf die Erstattung der erhöhten Hygienekosten für Heilmittelerbringer weiterhin auf 1,50 Euro pro Heilmittelverordnung. Damit bleibt die Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkassen für die gestiegenen Hygienekosten im Heilmittelbereich unangemessen niedrig und nicht kostendeckend. Der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen voraussichtlich je eine Million Heilmittelverordnungen Mehrausgaben in Höhe von 1,5 Millionen Euro pro Quartal. In Kraft treten soll die Verordnung am 1. April 2021. (dad)

Preis und Wert in einer Waage

Autor: Thomas Wein

Keine Einigung:
Verhandlungen mit den Krankenkassen erneut
vertagt

Die Verhandlungen der maßgeblichen Verbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und Verband Physikalische Therapie (VPT) mit dem GKV-Spitzenverband gingen am 18. März 2021 in die nächste Runde. Die Verbände sind mit mehreren Kompromissvorschlägen auf die Kassen zugegangen. Ein Gegenangebot der Kassen steht jedoch weiter aus, sodass im Ergebnis ein neuer Verhandlungstermin in der nächsten Woche vereinbart werden musste. Wir werden uns weiterhin mit aller Kraft für eine angemessene Vergütung und eine gute Patientenversorgung einsetzen. Allerdings wird der Unmut unter den beteiligten Verbänden und der gesamten Branche weiter wachsen, wenn es nicht bald zu einer Lösung kommt.