Aus der Therapie und Praxis

Die elektronische
Patientenakte

elektronisches Endgeraet mit Darstellung einer elektonischen Patientenakte.

Das Bundesministerium für Gesundheit will bis 2021 ein digitales Netzwerk für den Gesundheitsbereich einrichten. Welche Chancen und Risiken bringt die elektronische Patientenakte?

 

Von Tina Thiede

In weniger als eineinhalb Jahren, zum ersten Januar 2021, will das Bundesministerium für Gesundheit ein digitales Netzwerk für den Gesundheitsbereich schaffen. Während Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtet werden, sich an die Telematikinfrastruktur anschließen zu lassen, bleibt es Physiotherapeuten, Hebammen und Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen selbst überlassen, sich einzugliedern – die Kosten werden erstattet. Doch was genau bedeutet das für Physiotherapeuten? Wie sieht so eine Eingliederung aus? Welche Chancen und Risiken bringt sie mit sich?

Ein wesentlicher Bestandteil der Telematikinfrastruktur ist, neben der elektronischen Gesundheitskarte, die elektronische Patientenakte (ePA). Bei dieser handelt es sich um die digitale Sammlung medizinischer Daten eines Patienten. Bisher werden elektronische Patientenakten zumeist nur institutionsintern genutzt. Das heißt, Patientendaten werden innerhalb eines bestimmten Krankenhauses erhoben und können ausschließlich dort abgerufen werden. Ziel ist es nun, eine einrichtungsübergreifende Akte zu erschaffen, welche diese institutionellen Patientenakten nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen soll. Grundsätzliches Ziel der ePA ist eine bessere Koordination, Zusammenarbeit und Dokumentation der übergeordneten Prozesse, um für die Patienten eine bessere und sicherere Behandlung zu gewährleisten.

Estland als Vorreiter der Digitalisierung

Eines der ersten Länder weltweit, welches eine elektronische Patientenakte umgesetzt hat, ist Estland. Bereits 2008 führte das Land, im Rahmen der allgemeinen Modernisierung der IT-Infrastruktur, eine ePA ein. Zugang zu dieser erhalten die Bürger Estlands über ihre ID-Card, also ihren Ausweis. Mit dieser ID-Card können sich Esten auch digital ausweisen und sogar wählen. Eine gesonderte Gesundheitskarte, wie in Deutschland, gibt es dort nicht. So kommt es, dass in Estland jeder Bürger über 15 Jahren, über eine elektronische Patientenakte verfügt, auf der alle ärztlichen Diagnosen, Laborwerte, Ultraschall-, Röntgen- und CT-Bilder gespeichert sind. Auch Rezepte finden sich auf dieser Karte. Dies ermöglicht es den Ärzten,Therapeuten und Apothekern im ganzen Land, auf die Daten zurückzugreifen – wodurch Patienten nicht an eine bestimmte Praxis gebunden sind. Um den Datenschutz zu gewährleisten, wurde in Estland bereits Jahre zuvor eine Plattform eingerichtet, an die im Laufe der Zeit alle behördlichen Datenbanken angeschlossen wurden. Wer sich auf der Plattform identifizieren will, braucht die ID-Card und den dazugehörigen PIN, ebenso wie einen Zugriffscode, der per SMS an das Mobiltelefon gesendet wird. Dadurch ist jeder Zugriff mit einem Stempel versehen, der Ort und Zeit dieses dokumentiert. Zusätzlich existiert eine Datenschutzbehörde. Ob und welche Daten freigegeben werden, entscheiden die Bürger selbst.

Die elektronische Patientenakte und der Datenschutz

Dass der Datenschutz eine der größten Hürden bei der flächendeckenden Implementierung darstellt, wurde spätestens deutlich, als Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Teile der ePA aus dem Digitale-Versorgung-Gesetz ausgegliedert hat und diese nach dem Sommer stattdessen in einem gesonderten Datenschutzgesetz unterbringen will.

Auch Prof. Dr. Peter Hass, seines Zeichens Professor für Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund, spricht sich im Interview mit der Therapie und Praxis zum Thema nachdrücklich für die große Bedeutung des Themas Datenschutz in Bezug auf die ePA aus: „Es muss natürlich gewährleistet sein, dass die schutzbedürftigen Belange eines jeden – wir reden hier schließlich über die intimsten Informationen eines Menschen – gewahrt werden. In Schweden zum Beispiel, so berichtete mir ein Mediziner, kann jeder Arzt auf die Daten zugreifen. Er darf dies allerdings nur, wenn er dazu berechtigt ist. Mithilfe von Algorithmen kann man sehr leicht nachweisen, wer wann auf welche Dokumente zugegriffen hat. Jeder hat also Zugriff, aber nur behandelnde Personen haben die Berechtigung. Wer ohne Berechtigung in diese Akte schaut, verliert die Approbation.“

Weiterhin meint der Experte: „Bei diesem System sehen die Patienten vor allem den Nutzen einer solchen Akte – die Vernetzung des Gesundheitssystems. Hier in Deutschland müssen die Patienten aber auch darauf drängen, dass eine Produktsicherheit, wie auch in anderen Lebensbereichen, bewerkstelligt wird. Wenn man sich in Zukunft für eine elektronische Patientenakte entscheidet, müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen und die mit Missbrauch einhergehenden Strafen so gut geregelt sein, dass man blind darauf vertrauen kann. Dies muss nun nachgeliefert werden, damit das Instrument ePA gut und schnell in der Versorgung untergebracht werden kann. Ebenso verhält es sich mit den Zugriffsrechten“.

Der Nutzen der elektronischen Patientenakte für Physiotherapeuten

Selbst, wenn es bisher ohne funktionierte, die ePA ist auch für Physiotherapeuten und deren Patienten von großer Bedeutung. Schließlich leisten die Therapeuten bei sehr vielen Indikationen einen wesentlichen Beitrag zur Rehabilitation und Versorgung der Patienten. Steht der Patient im Zentrum, ist es geradezu erforderlich, dass alle Berufsgruppen, die einen Beitrag zur Behandlung leisten, möglichst gut zusammenarbeiten. Diese reibungslose Zusammenarbeit kann durch eine ePA erreicht werden. Auch auf das Verhältnis von Therapeut und Patient könnte sich eine ePA durchaus positiv auswirken. Hierzu meint Prof. Dr. Peter Haas: „Wenn der Therapeut die Möglichkeiten der ePA aktiv nutzt, erzeugt er mehr Transparenz. Dadurch steigt das Vertrauen. Therapeut und Patient könnten Dinge am Bildschirm gemeinsam besprechen, oder der Patient könnte sich Informationen in seiner ePA mit nach Hause nehmen. Ebenso könnte der Therapeut Behandlungsfortschritte zurückspiegeln. Hier in Deutschland dokumentiert jeder für sich, doch diese Dokumentation gehört im Grunde auch dem Patienten. Durch die gemeinsame Transparenz für Therapeut und Patient kann die Zusammenarbeit deutlich verbessert werden.“

Mit den richtigen Voraussetzungen für den Datenschutz ist die elektronische Patientenakte für alle Akteure des Gesundheitswesens eine Bereicherung und sollte als solche möglichst schnell umgesetzt werden. Bis die ePA allerdings praxistauglich ist, wird noch einige Zeit vergehen. Ob der Januar 2021 für die Einführung der ePa nicht eher ein utopischer Wunsch des Bundesgesundheitsministeriums ist, bleibt abzuwarten.

Weiterlesen: Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)

Weitere Infos zum DVG finden sie auf der Seite des BMG