Die Krankenkassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband haben ein weiteres Mal die Regelungen für den Heilmittelbereich aktualisiert. (Stand 22.01.2021)
„Mit der Aktualisierung vom 22.01.2021 wird den Beschlüssen des G-BA vom 21.01.2021 zur Verlängerung der bisherigen Ausnahmeregelungen Rechnung getragen und ein strukturierendes Inhaltsverzeichnis eingefügt.“
Quelle: Regelungen für den Heilmittelbereich ab 01.01.2021_Stand_22.01.2021