Rehasport kann ab sofort online angeboten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Voraussetzung ist, dass sowohl die Teilnehmer als auch die Leistungserbringer die technischen Voraussetzungen der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie nutzen können. Das Angebot ist übergangsweise für die Zeit der Pandemie gedacht. Das Online-Angebot gilt allerdings nicht für Herz/Kinderherzgruppen.
Alle Infos finden Sie hier: Anlage 1 – Tele-RS-FT_Anforderungen_2020-04-03_final-2