Monate: Februar 2021

Schiedsverfahren beendet – wesentliche
Entscheidungen vertagt

Am 26. Februar endete der Schiedsstellentermin im Bereich Physiotherapie mit einem enttäuschenden Schiedsspruch. Das festgesetzte Ergebnis beinhaltet weder eine Leistungsbeschreibung noch eine Vergütungsvereinbarung. Trotz umfangreicher Anträge und langer Sitzungen hat die Schiedsstelle für die Erhöhung der Vergütung lediglich festgelegt, dass zum Ausgleich der Kostenentwicklung im Zeitraum 01. Juli 2019 bis 31. Dezember 2020 eine Vergütungserhöhung um 1,48 Prozent erfolgt. Auf der Grundlage des Schiedsspruchs ist nun mit den Kassen in einer zweiten Stufe weiter über die Erhöhung der Vergütung zu verhandeln, die den Praxen eine wirtschaftliche Praxisführung ermöglichen soll und bei der die Praxisinhaber und Mitarbeiter angemessen vergütet werden. Für die Preisverhandlungen in der zweiten Stufe hat das Schiedsamt den Vertragspartnern verschiedene Kriterien vorgegeben, die bei der Preisermittlung zu berücksichtigen sind. Die Schiedsstelle hat also über die erste Stufe hinaus keine konkreten Preise festgesetzt, gleichwohl soll der Vertrag einschließlich einer neuen Vergütungsvereinbarung bereits zum 1. April 2021 in Kraft treten. Zumindest im allgemeinen Teil des Rahmenvertrages und den Anlagen 3a und 3b wurden durch die Schiedsstelle wichtige Punkte abschließend entschieden. Allerdings musste die bereits inhaltlich …

Rezeptprueftool

Monate: Februar 2021

Funktionsumfang von
thevea eVO-Check
erweitert

Jetzt mit Prüfung von langfristigem Heilmittelbedarf und besonderem Verordnungsbedarf. Mit dem kostenfreien thevea eVO-Check prüfen Therapeutinnen und Therapeuten in wenigen Sekunden, ob die Verordnung gemäß der Heilmittel-Richtlinie korrekt ausgestellt wurde. Das kostenlose Prüftool, das auch direkt Korrekturmöglichkeiten für eine fehlerfreie Abrechnung angibt, hat nun eine wichtige Funktionserweiterung erhalten. Ab sofort werden auch der langfristige Heilmittelbedarf und der besondere Verordnungsbedarf berücksichtigt. Damit werden auch bei der Überschreitung der Höchstmenge je Verordnung die Ausnahmefälle des langfristigen Heilmittelbedarfs und des besonderen Verordnungsbedarfs berücksichtigt. Wird die Höchstmenge je Verordnung der jeweiligen Diagnosegruppe überschritten, fragt der thevea eVOCheck zusätzlich den ICD-10-Code sowie die Therapiefrequenz ab. Die Prüfung erfolgt auf Basis der jeweiligen Diagnoselisten. In Kooperation mit maßgeblichen Verbänden aus allen Berufsgruppen hat opta data mit dem thevea eVO-Check ein kostenloses Prüftool entwickelt, um Heilmittelerbringer im Praxisalltag und Umgang mit der neuen Heilmittel-Verordnung und -Richtlinie noch effektiver zu unterstützen, damit sie Sicherheit in der Abrechnung gewinnen und Absetzungen vermeiden. Weitere Informationen unter www.thevea.de.

Impfdosen

Monate: Februar 2021

Impfangebot des
Impfzentrums LK Vechta

Im Pflegeheim tätige Physiotherapeuten im Kreis Vechta erhalten aktuell ein Impfangebot. Das niedersächsische Sozialministerium habe auf starken politischen Druck eine Neubewertung der bundesweiten Impfverordnung vorgenommen und mit abgeändertem Erlass vom 12.02.21  Ärztinnen und Ärzte sowie Beschäftigte mit direkten Patientenkontakten, die im Rahmen der heimärztlichen Versorgung regelmäßig Heime zu Behandlungszwecken besuchen,  in die höchste Priorität nach § 2 Abs. 1 Nr.2 CoronaImpfV gesetzt, teilt der Landkreis in einem Schreiben an den VDB-Physiotherapieverband mit. Der Landkreis sucht nun Kontakt zu selbständigen PraxisinhaberInnen und bittet den Verband um Mithilfe. Weiter heißt es: „Prüfen Sie bitte in eigener Verantwortlichkeit, ob Sie und/oder Ihre Beschäftigten zu der aufgeführten Personengruppe gehören, die im Rahmen der heimärztlichen Versorgung regelmäßig Heime im Landkreis Vechta zu Behandlungszwecken mit direktem Patientenkontakt besucht.  Nur in diesem Fall wird es möglich sein, das jetzige Impfangebot des Impfzentrums des Landkreises Vechta wahrzunehmen.“ (Wichtig: Personen, die in den letzten 6 Monaten eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus durchgemacht haben sowie schwangere und stillende Frauen sowie Personen <16 Jahre können sich vorerst nicht impfen lassen). Sowohl die Erst- als auch …

Monate: Februar 2021

Schiedsstelle verschiebt Termin auf Ende Februar 2021

Die Schiedsstelle hat den für den 17. Februar 2021 geplanten Verhandlungstermin auf den 26. Februar 2021 verschoben. Diese Nachricht erreichte die vier Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB und VPT am Freitagnachmittag vergangene Woche. Blitzumfrage zur Termintaktung abgeschlossen Am 11. Februar 2021 startetet die vier PT-Verbände eine Blitzumfrage zur Termintaktung in den Physiotherapiepraxen. Diese endete am Montag, 15. Februar 2021, um 10:30 Uhr. Bis dahin haben insgesamt 11.913 Personen an der Umfrage teilgenommen. Aktuell läuft die Auswertung der Rückmeldungen. Wir danken allen Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern für die schnelle und zahlreiche Teilnahme an dieser Blitzumfrage. Nach dem 26. Februar werden die PT-Verbände über den Verlauf des Schiedstermins zeitnah berichten.

Checkbox mit Haekchen

Monate: Februar 2021

Schiedsverfahren:
Blitzumfrage

Schiedsverfahren: Blitzumfrage zur Termintaktung – bitte alle Physiotherapiepraxen teilnehmen! Aufruf an alle Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber: Bitte nehmen Sie direkt an dieser Blitzumfrage teil und unterstützen Sie damit aktiv die Argumentationslinie der vier maßgeblichen Physiotherapieverbände im aktuellen Schiedsverfahren. Hier geht es direkt zur Befragung: UMFRAGE Am 17. Februar 2021 findet der nächste Schiedsstellentermin statt. Die vier Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB und VPT lassen nichts unversucht, um ihre Argumentation mit Zahlen aus den Praxen zu stützen. Die Befragung endet am Montag, den 15. Februar 2021, um 10 Uhr. Leiten Sie diese Meldung und den Link zur Befragung sehr gerne an Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber weiter, damit möglichst viele an dieser Blitzumfrage teilnehmen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Teilnahme und Unterstützung! Die Verbände werden nach dem Schiedstermin über den Ausgang beziehungsweise den Stand des Verfahrens berichten.    

Monate: Februar 2021

Digital Health: Start-ups gesucht

Opta data Gruppe startet Kooperations-Programm zum Thema Digital Health. „Gesucht werden Start-ups, die sich mit ihren Produkten und Lösungen rund um das Thema Digital Health zur effizienten Gestaltung und digitalen Zukunftsfähigkeit der Kunden der opta data Gruppe und damit der gesamten Gesundheitsbranche einsetzen“, erklärt Mark Steinbach, Geschäftsführer der opta data Gruppe in einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung. Durch eine Kooperation im Rahmen des opta data Start-up-Programms werden Möglichkeiten geschaffen, schnell und effektiv auf Impulse aus der Gesundheitsbranche zu reagieren und einen nachhaltigen Mehrwert durch innovative Lösungen für Kunden zu erzielen. Gemeinsam mit den Start-ups will die opta data Gruppe dieses Thema nun ein entscheidendes Stück vorantreiben, um auch weiterhin auf den Bedarf der Branche zu reagieren. Ob Webplattform, App oder allgemeines Serviceangebot spielt dabei keine Rolle. „Mit unserem großen Erfahrungsschatz und einer breiten Kundenbasis in der Gesundheitsbranche bieten wir zahlreiche Anknüpfungspunkte für junge Unternehmen, die Lust haben, gemeinsam mehr zu erreichen“, ergänzt Andreas Fischer, Geschäftsführer der opta data Gruppe. Mit nahezu 60 000 Kunden aus sämtlichen Teilbereichen der Gesundheitsbranche ermöglicht opta data den Start-ups, von der …

Eine Frau sitzt auf der Gymnastikmatte und haelt ein Smartphone in der Hand

Monate: Februar 2021

BMG sucht
Physiotherapeuten in
Berlin und Brandenburg für DiVAs

Physiotherapeuten erhalten für die Teilnahme an Testungen digitaler Versorgungsangebote (DiVAs) zur Unterstützung bei Rückenschmerzen eine Aufwandsentschädigung. Die Zukunftsregion digitale Gesundheit (ZDG) ist eine bis Ende 2022 angelegte Initiative des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Sie verfolgt das Ziel, digitale Lösungen in der Testregion Berlin / Brandenburg in eine stärkere Praxisanwendung zu bringen und Erkenntnisse über deren Einsatz im deutschen Gesundheitswesen zu gewinnen. Innerhalb der ZDG startet ab April 2021 die Testung digitaler Versorgungsangebote (DiVAs) zur Unterstützung bei Rückenschmerzen. Für die Teilnahme und Mitwirkung an diesem Projekt werden aktuell engagierte Physiotherapeuten in Berlin / Brandenburg gesucht. Diese können CE-zertifizierte Apps gemeinsam mit Ihren Patienten erproben und dadurch das BMG wertvolle Erkenntnisse sammeln. Für die Teilnahme erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung von bis zu 900,-€ je Quartal, abhängig von der Anzahl gewonnener Patienten. Nähere Informationen hier: ZDG-Geschäftsstelle Mail Tel. 030 257 679 473 Alle Infos im Detail hier: Zukunftsregion Deutschland Flyer digitale Versorgungsangebote im Praxisalltag  

Schild mit der Aufschrift- Ohne Maske kein Eintritt

Monate: Februar 2021

Ein Recht auf Behandlung gibt es nicht als
Naturgesetz

Für Physiotherapeuten besteht eine ständige Infektionsgefahr in der Corona-Pandemie. Daher nehmen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zum Selbst- und Patientenschutz im Berufsalltag der Physiotherapeuten einen besonders hohen Stellenwert ein. Und: Um die Verbreitung des Coronavirus zu vermeiden, braucht es auch die Mithilfe der Patienten. Erfreulicherweise halten sich die meisten Patienten an die empfohlene und in vielen Ländern verpflichtende Maskenpflicht. Doch wie soll sich der Praxisinhaber einer ambulanten Physiotherapiepraxis verhalten, wenn Patienten ohne medizinische Maske – bei medizinischer Begründung – in die Praxis kommen? Darf der Therapeut die Behandlung ablehnen? Oder hat der Patient ein Recht auf Behandlung? „Ein Recht auf Behandlung gibt es nicht als Naturgesetz“, sagt Philipp Groteloh, Bundesjustiziar des VDB-Physiotherapieverbandes und stellt die Rechtslage klar: Ein Recht auf Behandlung durch einen Heilmittelerbringer könne immer nur bestehen, wenn ein Behandlungsvertrag abgeschlossen sei, der allerdings auch wieder kündbar sei. Insofern entscheide jeder Praxisinhaber selbst, mit wem er Verträge eingehe. Einen Kontrahierungszwang, also eine Pflicht, mit jedem Patienten einen Behandlungsvertrag einzugehen, gibt es nicht. Jeder Patient könne auch ohne Begründung abgelehnt werden. Auch wenn der Behandlungsvertrag schon steht, …