Kurzarbeitergeld (KUG)
Wie zu erwarten war, wird das KUG voraussichtlich angehoben. Für alle Arbeitnehmer, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll ab dem 4. Monat des Bezuges auf 70 Prozent (77 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern) und ab dem 7. Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Arbeitnehmer mit Kindern) des pauschalisierten Netto-Entgelts erhöht werden. Die Regelung gilt dann bis zum 31.12.2020.
Hinzuverdienstmöglichkeit KUG
Für Arbeitnehmer in Kurzarbeitergeld besteht eine Hinzuverdienstmöglichkeit bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens. Die Regel soll für alle Berufe und ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 gelten.
Arbeitslosengeld soll verlängert werden
Wer derzeit arbeitssuchend ist, hat in der Pandemie geringere Aussicht auf eine neue Beschäftigung. Daher plant die Bundesregierung den Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III um drei Monate zu verlängern. Die Regelung soll für alle Arbeitssuchenden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember enden würde, gelten.