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Schulgeld abschaffen: In NRW läuft´s
Deutliche Entlastung der Auszubildenden in den Gesundheitsberufen. In Nordrhein-Westfalen startet in diesem Monat der Einstieg in die Schulgeldfreiheit. Das ist eine gute Nachricht. Zwar handelt es sich anders als im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgeschrieben um keine vollständige Befreiung der Kosten, doch immerhin geht es um eine Erstattung um 70 Prozent, finanziert vom Land. Also: Eine deutliche Entlastung für Schüler und Auszubildende in den Gesundheitsberufen. Und: Alle Schüler werden in die Regelung einbezogen. Es geht niemand leer aus, auch nicht die Schüler, die sich schon in der Ausbildung befinden, wie zunächst befürchtet. Das Prozedere läuft wie folgt: Die Schulträger stellen Förderungsanträge bei der zuständigen Bezirksregierung. Möglich ist dieser Vorgang seit dem 19. Oktober 2018. Den Bezirksregierungen unterliegt auch die Bewilligung der Anträge. Zuwendungsempfänger sind die Träger der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten mit Sitz in NRW. Endbegünstigte sind die Schüler und Auszubildenden in den Berufen der Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie, Masseure, medizinische Bademeister und Pharmazeutisch-technische Assistenten. Gefördert werden die durch das Schulgeld refinanzierten Ausgaben des Schulträgers im Rahmen der Ausbildung, um damit im Gegenzug bei den Schülern in …

