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Zweiter Corona-Lockdown

Freizeiteinrichtungen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie bleiben weiterhin möglich.

Um eine akute nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden, vereinbarten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder in einer Videokonferenz zahlreiche Beschränkungen im privaten und Freizeitbereich.

Dazu zählt die Schließung von Kinos, Theatern, Veranstaltungen jeglicher Art, Bars, Clubs und Restaurants. Merkel sprach von einer nationalen Kraftanstrengung im kommenden Monat. Geöffnet bleiben Schulen und Kindergärten sowie der Einzelhandel. Wichtig für Physiotherapiepraxen:  Medizinisch notwendige Maßnahmen wie Physiotherapie sind weiterhin erlaubt, Fitnessstudios müssen schließen.

Die beschlossenen Maßnahmen seien notwendig, da die Infektionszahlen exponentiell gestiegen sind, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel in der anschließenden Pressekonferenz. In den letzten zehn Tagen habe sich die Zahl der Intensivpatienten verdoppelt. Die vollständige Kontaktnachverfolgung sei nicht mehr gewährleistet, was wiederum eine Beschleunigung der Infektionsverbreitung nach sich ziehe. Eine schnelle Reaktion ist notwendig, um die Infektionsdynamik zu stoppen. Die neuen Kontaktbeschränkungen gelten bundesweit bis Ende November. (dad)

Ab dem 2. November treten folgende Maßnahmen – befristet bis Ende November – in Kraft:

  • Kontakte sollen auf ein Minimum reduziert werden.
  • Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes (maximal zehn Personen) erlaubt.
  • Bürger werden aufgefordert generell auf private Reisen – auch zu Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für tagestouristische Ausflüge.
  • Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, werden geschlossen. (Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten, Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden verboten.
  • Gastronomiebetriebe und Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen werden geschlossen. Ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen und der Betrieb von Kantinen.
  • Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben weiterhin möglich. Friseure bleiben geöffnet.
  • Der Einzelhandel bleibt geöffnet. Allerdings darf sich nur ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten.
  • Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet.
  • Unternehmer müssen – im Hinblick auf ihre besondere Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern – und auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen nochmal anpassen. (Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umsetzen und die Infektionsrisiken durch besondere Hygiene – und Schutzmaßnahmen minimieren.) Heimarbeit soll ermöglicht werden. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträger beraten die Unternehmen und führen Kontrollen durch.
  • Vulnerable Gruppen sollen geschützt werden. Die Regelungen dürften aber nicht zu einer vollständigen Isolation der Betroffenen führen. Verfügbare Schnelltests sollen zügig und prioritär in Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen eingesetzt werden.
  • Bund und Länder wollen die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen verstärken.

Entschädigungsmaßnahmen:

Um die finanziellen Ausfälle für Unternehmen zu entschädigen, richtet der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe ein. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter. Die Finanzhilfe umfasst ein Volumen von bis zu zehn Milliarden Euro. Bestehende Hilfsmaßnahmen sollen verlängert und eine Überbrückungshilfe III eingerichtet werden. Der KfW-Schnellkredit wird für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet.

Update (02.11.2020): Zur Umsetzung der Maßnahmen veröffentlichten die Länder entsprechende  Rechtsverordnungen. Die Maßgaben können sich im Detail in den Bundesländern unterscheiden. Bei Fragen zur Physiotherapie wenden sie sich gerne an den zuständigen VDB-Landesverband.