Farbige sprechblasen symbolisieren Kommentare

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Weg mit der
Rezeptprüfpflicht und her mit einem Sitz im G-BA

Ein Kommentar zur Verschiebung der Heilmittel-Richtlinie. Therapeuten unterliegen der Rezeptprüfpflicht. Sie sind verpflichtet, ärztlich ausgestellte Heilmittelrezepte auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Unterläuft dem ausstellenden Arzt ein Fehler, verpflichtet das Gesetz nicht den Arzt, sondern den Therapeuten für Korrektur zu sorgen. Damit leisten Therapeuten bürokratische Hilfsarbeiten für die Krankenkassen. Unbezahlt wohlgemerkt. Es ergibt sich eine systemwidrige und für alle Beteiligten unerträgliche Situation: Therapeuten werden zu Kontrolleuren der Ärzte. Systemwidrig ist auch die wirtschaftliche Haftung der Therapeuten für Verordnungspannen der Ärzte. Denn übersieht der Therapeut einen Fehler, haftet er mit wirtschaftlichem Verlust. Ein Unding! Um Abhilfe zu schaffen, sollte ab Oktober eine neue Heilmittel-Richtlinie helfen, Ärzten das Ausstellen der Rezepte zu vereinfachen und den unbezahlten Verwaltungsaufwand der Therapeuten zu verringern. Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf ist die Umstellung der Software in den Arztpraxen. Nun geisterten letzte Woche Meldungen durch die Netzgemeinde, die Heilmittel-Richtlinie trete erst ab 1. Januar 2021 in Kraft. Schuld sei die fehlende Software in den Arztpraxen. Was war dran an den vermeintlichen News? Die Pressestelle des Gesundheitsministeriums sah sich auf Nachfrage nicht zuständig und …

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Preisverhandlungen für Physiotherapie

Physio-Verbände gehen mit einer klaren Forderung von rund 50 Prozent Vergütungserhöhung in die Verhandlungen. Vertreter der vier physiotherapeutischen Verbände haben die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten) dem GKV-Spitzenverband in Berlin vorgestellt. Am Ende der Ausführungen stand die klare Forderung nach 50,13 Prozent Vergütungserhöhungen für den Bereich der Physiotherapie. Geschlossen fordern die vier physiotherapeutischen Verbände IFK, PHYSIO-DEUTSCHLAND, VDB-Physiotherapieverband und VPT eine Preissteigerung von gut 50 Prozent von den Kassen. Diese Steigerung ist laut WAT-Gutachten des Instituts für Gesundheitsökonomik (IFG), Prof. Dr. Günter Neubauer, die Voraussetzung, um die Wirtschaftlichkeit einer Praxis sicherzustellen sowie angemessene Mitarbeitergehälter und Praxisinhaber-Einkommen erzielen zu können. Die Zahlen und Berechnungen des Gutachtens beruhen auf dem Jahr 2018 und legen sogar eine Erhöhung um 63,48 Prozent zugrunde. Die Verbände berücksichtigten bei ihrer Forderung die Erhöhungen aus dem Jahr 2019 und passten die Forderungen entsprechend an. Neben den wirtschaftlichen Zahlen stellten die Verhandler der physiotherapeutischen Verbände in der ersten Vergütungsverhandlung auch die Vor- und Nachbereitungszeiten pro Behandlungseinheit vor. Die nächste Runde der Vergütungsverhandlungen für den Bereich der Physiotherapie findet am 27. August 2020 in …

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Deutliche
Vergütungssteigerungen in den Therapieberufen
notwendig

In einer Online-Pressekonferenz stellte Prof. Dr. Günter Neubauer Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten) vor. Die Vergütung, die ErgotherapeutInnen, SprachtherapeutInnen, PhysiotherapeutInnen und PodologInnen für die Behandlung gesetzlich versicherter PatientInnen erhalten, muss deutlich steigen, lautet das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsanalyse. Im Betrachtungsjahr 2018 hätte sie je nach Heilmittelbereich um 42 bis 92 Prozent erhöht werden müssen. Nur mit einer deutlichen Erhöhung im Rahmen der anstehenden Preisverhandlungen ist langfristig eine wirtschaftliche Praxisführung und somit auch die flächendeckende Versorgung der PatientInnen mit Heilmitteln möglich, so das Fazit der Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten). Das WAT-Gutachten wurde vom Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) im Auftrag von elf maßgeblichen Heilmittelverbänden durchgeführt. Ziel war es im ersten Schritt, die betriebswirtschaftliche Situation der Heilmittelerbringerpraxen zu analysieren. Die zweite Fragestellung war, wie hoch die Vergütung durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sein müsste, um ein angemessenes Einkommen für die PraxisinhaberInnen sowie konkurrenzfähige Löhne für die MitarbeiterInnen gewährleisten zu können. Hier klafft laut IfG eine deutliche Lücke. Wie hoch diese ausfällt, variiert je nach Heilmittelbereich. Um langfristig eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sei es notwendig, ein angemessenes Einkommen der …