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G-BA ändert
Heilmittel-Richtlinie für
Videotherapie
Das Digitale-Versorgung-und Pflege-Moderniserungs-Gesetz sieht eine regelhafte Anwendung von Heilmittelbehandlungen auch als Videotherapie vor. Damit Heilmittelleistungen zukünftig auch telemedizinisch erbracht werden können, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Heilmittel-Richtlinie geändert, teilt die Pressestelle des G-BA in einer Meldung mit. Damit schafft der G-BA die Voraussetzungen für eine im „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVMPG) “ festgelegten Regelung zur Umsetzung der dauerhalten Anwendung der Teletherapie. Bisher können Heilmittelbehandlungen für Videotherapien im Rahmen der „Corona-Sonderregeln“ bis zum 31.12.2021 abgegeben werden. Das DVMPG geht darüber hinaus und sieht eine regelhafte Anwendung von Heilmittelbehandlungen auch als Videotherapie vor. Welche der konkreten verordnungsfähigen Heilmittel für die Videotherapie geeignet sind, sollen der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer bis Ende 2021 vertraglich festlegen. Kritik an Kompetenzverlagerung „Gerade im ländlichen Raum kann die Videobehandlung dazu beitragen, lange Fahrtwege einzusparen“, erläutert Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen und lobt die Änderung. Doch neben der positiven Einschätzung äußert Monika Lelgemann auch Kritik: „Nach wie vor kritisch sehe ich die vom Gesetzgeber vorgenommene Kompetenzverlagerung: Statt eines …