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G-BA beschließt Heilmittel-Richtlinie

oranges Logo des Gemeinsamen Bundesausschusses

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie und die Neufassung des Heilmittelkatalogs beschlossen. Ziel ist es, das Verordnungsverfahren zu vereinfachen.

„Zu den wichtigsten Neuerungen zählen die Abschaffung der Unterscheidung zwischen Verordnungen innerhalb oder außerhalb des Regelfalls und damit auch der Wegfall des Genehmigungsverfahrens bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls, die Einführung einer orientierenden Behandlungsmenge, sowie Regelungen zur sogenannten „Blankoverordnung“. Darüber hinaus erfolgt eine deutliche Vereinfachung der Struktur und Darstellungsform des Heilmittelkatalogs.“ (Pressemitteilung G-BA)

Nach Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger treten die Änderungen zum 01. Oktober 2020 in Kraft.

Die vollständige Pressemitteilung finden sie hier:

Pressemitteilung – Gemeinsamer Bundesausschuss

Foto: @G-BA