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Weniger Bürokratie für Therapeuten
Wie kann der Verwaltungsaufwand von Therapeuten erleichtert werden? Die Arbeit von Therapeuten unterliegt einem hohen bürokratischen Aufwand. Insbesondere die Abrechnung der Heilmittelrezepte mit den gesetzlichen Krankenkassen und die Erfüllung der Rezeptprüfpflicht nimmt einen erheblichen Teil der Arbeitszeit in Anspruch und wird aktuell nicht von den Krankenkassen bezahlt. Um das Thema „Entbürokratisierung“ zu erörtern, hatte der GKV Spitzenverband die maßgeblichen Verbände zu einer Videokonferenz eingeladen. Anlass war die Verschiebung der Heilmittel-Richtlinie, deren Inkrafttreten für eine Entlastung sorgen sollte, nun aber um drei Monate verschoben wird. (Kommentar dazu hier: https://vdb-physio.de/aktuelles/weg-mit-der-rezeptpruefpflicht-und-her-mit-einem-sitz-im-g-ba/) Die Verbände forderten In der Videokonferenz die Abschaffung der 12 Wochen-Frist, die Verlängerung der Beginnfrist von 28 Tagen und im Entlassmanagement auf 14 Tage, die Möglichkeit der Änderung der Verordnung durch die Leistungserbringer, keine Prüfung der Unterbrechungsfristen, die Weiterführung der Videotherapie, Verlängerung des Hygienebedarfs und eine Entschädigung für den bürokratischen Mehraufwand. Ob die genannten Punkte Berücksichtigung finden blieb offen. Der GKV Spitzenverband will nun bis spätestens Ende September eine Empfehlung für Heilmittelerbringer herausgeben.