Eine Waage symbolisiert das Recht

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Erster Erörterungstermin
der Schiedsstelle
Physiotherapie

Am 16. Dezember 2020 fand der erste Erörterungstermin der Schiedsstelle für den Bereich Physiotherapie unter Leitung des Schiedsstellenvorsitzenden Dr. Ulrich Orlowski statt. In dem über vierstündigen Austausch kamen alle relevanten streitigen Themen zur Sprache. Beiden Parteien – Physiotherapie-Verbänden und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) – wurde die Möglichkeit gegeben, ihre schriftlich begründeten Forderungen noch einmal mündlich zu konkretisieren. Das Schiedsverfahren war von den vier maßgeblichen Physiotherapie-Verbänden, IFK, VDB-Physiotherapieverband, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND, nach den gescheiterten Vertragsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband beantragt worden, weil die Verhandlungen zum Bundesrahmenvertrag scheiterten. Der Erörterungstermin kann durchaus als wegweisend bezeichnet werden. Schließlich trafen zum ersten Mal in ihrer Geschichte Physiotherapie-Verbände und Kassenvertreter in einer bundesweiten Schiedsstelle aufeinander. Möglich gemacht hatte dies das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das seit 2019 ein Schiedsverfahren auf Bundesebene ermöglicht. Die mündliche Verhandlung im Rahmen des Schiedsverfahrens wird voraussichtlich Ende Januar 2021 stattfinden. Zur Vorbereitung dieser mündlichen Verhandlung wurden die Verbände und der GKV-SV von der Schiedsstelle aufgefordert, die verbleibende Zeit für weitere Gespräche zu verschiedenen strittigen Punkten zu nutzen.  

Abbildung einer elektronischen Patientenakte

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Drittes Gesetz zur
Digitalisierung im
Gesundheitswesen auf dem Weg

Leistungserbringer werden sukzessive und verpflichtend an die Telematikinfrastruktur angeschlossen, das E-Rezept kommt auch für Heilmittelleistungen und Videotherapie gilt langfristig nicht mehr nur im Ausnahmefall. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Referentenentwurf „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (GDMVP) veröffentlicht. Gesundheitsminister Jens Spahn bringt damit das dritte Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen auf den Weg. Kurz zusammengefasst: Das Gesetz hat es in sich. Alle Leistungserbringer werden sukzessive und verpflichtend an die Telematikinfrastruktur angeschlossen, das E-Rezept kommt auch für Heilmittelleistungen und Videotherapie gilt langfristig nicht mehr nur im Ausnahmefall. Das Gesetz beinhaltet also wichtige Änderungen und plant die konkrete Umsetzung digitaler Versorgungsanwendungen. Positiv ist: Zukünftig werden Leistungen von Therapeuten, die im Zusammenhang mit digitalen Gesundheitsanwendungen erbracht werden, vergütet, so steht es im Entwurf. Videosprechstunden sollen Heilmittelerbringern ermöglicht und bis zum 30. September 2021 die für den jeweiligen Heilmittelbereich geeigneten ergänzenden Leistungen, die als Videobehandlung erbracht werden können, festgelegt und dazu erforderlichen technischen Verfahren vereinbart werden. Darüber hinaus plant das BMG eine verpflichtende Verordnung von Heilmitteln in elektronischer Form ab Juli 2026. Damit dieses Vorhaben …

Nahaufnahme von Waage und Holzhammer

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News zum
Schiedsverfahren

Bundesrahmenvertrag: Physiotherapeutische Verbände reichen Begründungen bei der Heilmittel-Schiedsstelle ein   Am 09. November 2020 haben die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, VDB-Physiotherapieverband, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND ihre Forderungen zum neuen Bundesrahmenvertrag gegenüber der Heilmittel-Schiedsstelle ausführlich schriftlich begründet. Dabei schildern die Physiotherapie-Verbände gemeinsam die Forderungen aus den Verhandlungen gegenüber der Heilmittel-Schiedsstelle, bei denen es während der Verhandlungen zu keiner Einigung gekommen ist. Im nächsten Schritt hat der GKV-Spitzenverband ebenfalls vier Wochen Zeit, auf die begründeten Forderungen der Verbände gegenüber der Heilmittel-Schiedsstelle zu reagieren. Über das Schiedsverfahren Das Schiedsverfahren ist formal eine Art Gerichtsverfahren, dessen Hauptteil die Darlegung der jeweiligen Forderungen und die mündliche Verhandlung sein wird. Die Schiedspersonen werden aufgrund dieser Verhandlung im Anschluss ihre Entscheidungen treffen. Über die nächsten Schritte und den weiteren Zeitplan werden die Verbände weiter informieren. Verhandlungen im Oktober gescheitert Zur Erinnerung: Die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie haben die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband am 9. Oktober für gescheitert erklärt. Daher ist nun die unabhängige Schiedsstelle am Zug, bei den noch offenen Punkten eine Entscheidung zu treffen. Dabei geht es unter anderem um das Hauptthema …

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Schiedsantrag gestellt

Physiotherapie-Verbände erklären Verhandlungen offiziell für gescheitert und informieren die neue Heilmittel-Schiedsstelle. Am 09. Oktober 2020 haben IFK, VDB- Physiotherapieverband, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND gegenüber der neu eingerichteten Heilmittel-Schiedsstelle das Scheitern der Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband erklärt und die Schiedsstelle über die strittigen Punkte informiert. Nun startet das Schiedsverfahren formal.   Nächsten Schritte vorgegeben – Verbände legen Forderungen dar Bis zum 30. September 2020 hätten – laut Gesetzgeber – der GKV-Spitzenverband und die vier physiotherapeutischen Verbände die Verhandlungen zum neuen Bundesrahmenvertrag abschließen müssen. Die Verhandlungen sind nach insgesamt 22 Verhandlungsrunden – sowie unzähligen Vier-Augen-Gesprächen, Telefonaten und Videokonferenzen in kleiner Runde – beendet. Auf einen neuen Bundesrahmenvertrag konnten sich die Parteien allerdings nicht einigen. Mit Ablauf der Frist und dem Erklären des Scheiterns der Verhandlungen beginnt nun das offizielle Schiedsverfahren. Im nächsten Schritt wird Dr. Ulrich Orlowski, der Vorsitzende der neuen Heilmittel-Schiedsstelle, die physiotherapeutischen Verbände auffordern, innerhalb von vier Wochen ihre Forderungen entsprechend inhaltlich zu begründen. Dabei werden IFK, VDB, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND gemeinsam die Punkte und Sachverhalte schildern, bei denen es während der Verhandlungen zu keiner Einigung …

Vier Vorsitzende der Physio-Verbaende

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Verhandlungen enden
ergebnislos – nun
entscheidet die
Schiedsstelle

Die letzte Verhandlungsrunde zwischen dem GKV-Spitzenverband und den vier Physiotherapieverbänden endete ohne Ergebnis. Am 23. September 2020 endete die Verhandlungsrunde zwischen dem GKV-Spitzenverband und den vier maßgeblichen Physiotherapeuten-Verbänden. Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e.V., PHYSIO-DEUTSCHLAND (ZVK), der VDB-Physiotherapieverband e.V. und der Verband Physikalische Therapie (VPT) e.V. haben trotz der teilweisen Blockadehaltung der Krankenkassen alles versucht, um das bestmögliche Ergebnis für die Therapeutinnen und Therapeuten zu erzielen. Trotz intensiver Gespräche und verschiedener Vorschläge seitens der Verbände, sind die Verhandlungen am Abend bei den wichtigen Themen Vergütung und Rahmenvertrag gescheitert. Es gab erneut keine Bereitschaft der Kassen inhaltlich und wirtschaftlich tragfähige Weichen für die nächsten Jahre zu stellen – jetzt muss die Schiedsstelle entscheiden… „Wir haben kein Verständnis, dass die Kassen so wenig Bewegung zeigen!“, so die Vorsitzenden der Verbände. „Zwar war uns bewusst, dass es harte Verhandlungen werden, von so wenig Entgegenkommen in so entscheidenden Punkten wie Vergütung und Leistungsbeschreibung seitens der GKV-Spitzenverband sind wir allerdings doch überrascht. Über Annäherungen bei einzelnen Fragen ging es leider nicht hinaus und gerade im Bereich Vergütung waren unsere …

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Weniger Bürokratie für Therapeuten

Wie kann der Verwaltungsaufwand von Therapeuten erleichtert werden? Die Arbeit von Therapeuten unterliegt einem hohen bürokratischen Aufwand. Insbesondere die Abrechnung der Heilmittelrezepte mit den gesetzlichen Krankenkassen und die Erfüllung der Rezeptprüfpflicht nimmt einen erheblichen Teil der Arbeitszeit in Anspruch und wird aktuell nicht von den Krankenkassen bezahlt. Um das Thema „Entbürokratisierung“ zu erörtern, hatte der GKV Spitzenverband die maßgeblichen Verbände zu einer Videokonferenz eingeladen. Anlass war die Verschiebung der Heilmittel-Richtlinie, deren Inkrafttreten für eine Entlastung sorgen sollte, nun aber um drei Monate verschoben wird. (Kommentar dazu hier: https://vdb-physio.de/aktuelles/weg-mit-der-rezeptpruefpflicht-und-her-mit-einem-sitz-im-g-ba/) Die Verbände forderten In der Videokonferenz die Abschaffung der 12 Wochen-Frist, die Verlängerung der Beginnfrist von 28 Tagen und im Entlassmanagement auf 14 Tage, die Möglichkeit der Änderung der Verordnung durch die Leistungserbringer, keine Prüfung der Unterbrechungsfristen, die Weiterführung der Videotherapie, Verlängerung des Hygienebedarfs und eine Entschädigung für den bürokratischen Mehraufwand. Ob die genannten Punkte Berücksichtigung finden blieb offen. Der GKV Spitzenverband will nun bis spätestens Ende September eine Empfehlung für Heilmittelerbringer herausgeben.

Farbige sprechblasen symbolisieren Kommentare

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Weg mit der
Rezeptprüfpflicht und her mit einem Sitz im G-BA

Ein Kommentar zur Verschiebung der Heilmittel-Richtlinie. Therapeuten unterliegen der Rezeptprüfpflicht. Sie sind verpflichtet, ärztlich ausgestellte Heilmittelrezepte auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Unterläuft dem ausstellenden Arzt ein Fehler, verpflichtet das Gesetz nicht den Arzt, sondern den Therapeuten für Korrektur zu sorgen. Damit leisten Therapeuten bürokratische Hilfsarbeiten für die Krankenkassen. Unbezahlt wohlgemerkt. Es ergibt sich eine systemwidrige und für alle Beteiligten unerträgliche Situation: Therapeuten werden zu Kontrolleuren der Ärzte. Systemwidrig ist auch die wirtschaftliche Haftung der Therapeuten für Verordnungspannen der Ärzte. Denn übersieht der Therapeut einen Fehler, haftet er mit wirtschaftlichem Verlust. Ein Unding! Um Abhilfe zu schaffen, sollte ab Oktober eine neue Heilmittel-Richtlinie helfen, Ärzten das Ausstellen der Rezepte zu vereinfachen und den unbezahlten Verwaltungsaufwand der Therapeuten zu verringern. Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf ist die Umstellung der Software in den Arztpraxen. Nun geisterten letzte Woche Meldungen durch die Netzgemeinde, die Heilmittel-Richtlinie trete erst ab 1. Januar 2021 in Kraft. Schuld sei die fehlende Software in den Arztpraxen. Was war dran an den vermeintlichen News? Die Pressestelle des Gesundheitsministeriums sah sich auf Nachfrage nicht zuständig und …

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Existenz von
Therapiepraxen bedroht

Die Bundesregierung und Länder haben in den letzten Tagen weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angeordnet. Welche Auswirkungen diese Maßnahmen auf unser Alltagsleben haben werden, wissen wir noch nicht. Aus Sorge vor einem medizinischen Versorgungskollaps und dem Schutz der Bevölkerung sind sie jedoch notwendig und richtig. Was wir jedoch schon heute wissen ist, dass wir mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen rechnen müssen. Die Situation in den ambulanten physiotherapeutischen Praxen ist angespannt, Selbständige fürchten um ihre Existenz. Patienten sagen aus Angst vor Ansteckung Termine ab, die Schließung von Alten- und Pflegeheimen verhindert eine Behandlung von Patienten. Der Ausfall von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund fehlender Kinderbetreuung kommt in diesen Tagen auf die Unternehmer zu. In Folge der genannten Punkte verzeichnen die physiotherapeutischen Praxen einen Umsatzrückgang, der Unternehmer an die Grenzen ihrer wirtschaftlichen Existenz bringen kann. Die Bundesregierung reagiert zwar mit einem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld und Liquiditätshilfen, doch bezieht sich die Unterstützung lediglich auf Personalkosten, es besteht keine Entschädigung zu 100 Prozent. Die Therapiepraxen arbeiten jedoch mit einem prozentual hohen Anteil an Fixkosten. Durch die …

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VDB fordert
Schulgeldfreiheit für
Masseure in Niedersachsen

Während Podologen, Logopäden, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten zukünftig eine kostenfreie Ausbildung in Niedersachsen erhalten, sind angehende Masseure von der neuen Regelung ausgenommen. Der VDB-Physiotherapieverband weist in einem Brandbrief auf das soziale Missverhältnis hin und fordert Schulgeldfreiheit für alle Gesundheitsberufe. „Schulgeldzahlungen dürfen einer Berufswahl nicht im Wege stehen, sie werden in Niedersachsen abgeschafft,“ sagte Gesundheitsministerin Carola Reimann zur Vorstellung des Förderprogramms „Ausbildungsfinanzierung der Gesundheitsberufe“. Leider kommt die niedersächsische Landesregierung ihrem Anspruch, „das Schulgeld in Niedersachsen abzuschaffen“ und „Schulgeldzahlungen dürfen einer Berufswahl nicht im Wege stehen“, nicht nach, denn die Gesundheitsberufe Masseur/in und Diätassistent/in werden von der niedersächsischen Landesregierung nicht in die Fördermaßnahmen aufgenommen. Auch Physiotherapieschüler im derzeit dritten und vierten Semester fördert die Landesregierung nicht. Sie zahlen bis zu 500 Euro monatlich für ihre Ausbildung. Den Text in voller Länge findet Sie hier… Brandbrief – Schulgeldfreiheit für Masseure und Physiotherapeuten

Impfpflicht

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Masernschutzgesetz

Impfpflicht gilt auch für Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen.   Mit dem „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ besteht für Personen, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten und arbeiten wollen, eine Impfpflicht. Das Gesetz wurde am 14. November im Deutschen Bundestag beschlossen und tritt am 1. März 2020 in Kraft. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Wir haben im Gesundheitsministerium nachgefragt, worauf ihr achten solltet: Welche Impfungen müssen Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen zukünftig nachweisen? Das Masernschutzgesetz regelt einzig die vorgeschriebene Schutzimpfung gegen Masern. Darüber hinaus schreiben zahlreiche medizinische Einrichtungen bereits jetzt ihren Angestellten den Nachweis mehrerer Schutzimpfungen vor. Wer darf impfen? (Arbeitsmediziner, Hausarzt?) Impfen dürfen alle Ärztinnen und Ärzte (außer Zahnärztinnen und Zahnärzte). Wer kommt für die Kosten der Impfungen auf? Der Arbeitgeber oder die Krankenkassen? Die Kosten für alle von der Ständige Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen tragen die Krankenkassen. Welche Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen müssen sich impfen lassen? (Praktikanten, Schüler der Gesundheitsberufe, freiberuflich Tätige im Gesundheitsbereich, Mitarbeiter, Anmeldekräfte, Reinigungskraft?) Den Impfschutz müssen alle nach 1970 geborenen Personen, die in Einrichtungen …