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Weniger Bürokratie für Therapeuten

Wie kann der Verwaltungsaufwand von Therapeuten erleichtert werden? Die Arbeit von Therapeuten unterliegt einem hohen bürokratischen Aufwand. Insbesondere die Abrechnung der Heilmittelrezepte mit den gesetzlichen Krankenkassen und die Erfüllung der Rezeptprüfpflicht nimmt einen erheblichen Teil der Arbeitszeit in Anspruch und wird aktuell nicht von den Krankenkassen bezahlt. Um das Thema „Entbürokratisierung“ zu erörtern, hatte der GKV Spitzenverband die maßgeblichen Verbände zu einer Videokonferenz eingeladen. Anlass war die Verschiebung der Heilmittel-Richtlinie, deren Inkrafttreten für eine Entlastung sorgen sollte, nun aber um drei Monate verschoben wird. (Kommentar dazu hier: https://vdb-physio.de/aktuelles/weg-mit-der-rezeptpruefpflicht-und-her-mit-einem-sitz-im-g-ba/) Die Verbände forderten In der Videokonferenz die Abschaffung der 12 Wochen-Frist, die Verlängerung der Beginnfrist von 28 Tagen und im Entlassmanagement auf 14 Tage, die Möglichkeit der Änderung der Verordnung durch die Leistungserbringer, keine Prüfung der Unterbrechungsfristen, die Weiterführung der Videotherapie, Verlängerung des Hygienebedarfs und eine Entschädigung für den bürokratischen Mehraufwand. Ob die genannten Punkte Berücksichtigung finden blieb offen. Der GKV Spitzenverband will nun bis spätestens Ende September eine Empfehlung für Heilmittelerbringer herausgeben.

Farbige sprechblasen symbolisieren Kommentare

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Weg mit der
Rezeptprüfpflicht und her mit einem Sitz im G-BA

Ein Kommentar zur Verschiebung der Heilmittel-Richtlinie. Therapeuten unterliegen der Rezeptprüfpflicht. Sie sind verpflichtet, ärztlich ausgestellte Heilmittelrezepte auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Unterläuft dem ausstellenden Arzt ein Fehler, verpflichtet das Gesetz nicht den Arzt, sondern den Therapeuten für Korrektur zu sorgen. Damit leisten Therapeuten bürokratische Hilfsarbeiten für die Krankenkassen. Unbezahlt wohlgemerkt. Es ergibt sich eine systemwidrige und für alle Beteiligten unerträgliche Situation: Therapeuten werden zu Kontrolleuren der Ärzte. Systemwidrig ist auch die wirtschaftliche Haftung der Therapeuten für Verordnungspannen der Ärzte. Denn übersieht der Therapeut einen Fehler, haftet er mit wirtschaftlichem Verlust. Ein Unding! Um Abhilfe zu schaffen, sollte ab Oktober eine neue Heilmittel-Richtlinie helfen, Ärzten das Ausstellen der Rezepte zu vereinfachen und den unbezahlten Verwaltungsaufwand der Therapeuten zu verringern. Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf ist die Umstellung der Software in den Arztpraxen. Nun geisterten letzte Woche Meldungen durch die Netzgemeinde, die Heilmittel-Richtlinie trete erst ab 1. Januar 2021 in Kraft. Schuld sei die fehlende Software in den Arztpraxen. Was war dran an den vermeintlichen News? Die Pressestelle des Gesundheitsministeriums sah sich auf Nachfrage nicht zuständig und …

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Existenz von
Therapiepraxen bedroht

Die Bundesregierung und Länder haben in den letzten Tagen weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angeordnet. Welche Auswirkungen diese Maßnahmen auf unser Alltagsleben haben werden, wissen wir noch nicht. Aus Sorge vor einem medizinischen Versorgungskollaps und dem Schutz der Bevölkerung sind sie jedoch notwendig und richtig. Was wir jedoch schon heute wissen ist, dass wir mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen rechnen müssen. Die Situation in den ambulanten physiotherapeutischen Praxen ist angespannt, Selbständige fürchten um ihre Existenz. Patienten sagen aus Angst vor Ansteckung Termine ab, die Schließung von Alten- und Pflegeheimen verhindert eine Behandlung von Patienten. Der Ausfall von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund fehlender Kinderbetreuung kommt in diesen Tagen auf die Unternehmer zu. In Folge der genannten Punkte verzeichnen die physiotherapeutischen Praxen einen Umsatzrückgang, der Unternehmer an die Grenzen ihrer wirtschaftlichen Existenz bringen kann. Die Bundesregierung reagiert zwar mit einem erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld und Liquiditätshilfen, doch bezieht sich die Unterstützung lediglich auf Personalkosten, es besteht keine Entschädigung zu 100 Prozent. Die Therapiepraxen arbeiten jedoch mit einem prozentual hohen Anteil an Fixkosten. Durch die …

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VDB fordert
Schulgeldfreiheit für
Masseure in Niedersachsen

Während Podologen, Logopäden, Ergotherapeuten und Physiotherapeuten zukünftig eine kostenfreie Ausbildung in Niedersachsen erhalten, sind angehende Masseure von der neuen Regelung ausgenommen. Der VDB-Physiotherapieverband weist in einem Brandbrief auf das soziale Missverhältnis hin und fordert Schulgeldfreiheit für alle Gesundheitsberufe. „Schulgeldzahlungen dürfen einer Berufswahl nicht im Wege stehen, sie werden in Niedersachsen abgeschafft,“ sagte Gesundheitsministerin Carola Reimann zur Vorstellung des Förderprogramms „Ausbildungsfinanzierung der Gesundheitsberufe“. Leider kommt die niedersächsische Landesregierung ihrem Anspruch, „das Schulgeld in Niedersachsen abzuschaffen“ und „Schulgeldzahlungen dürfen einer Berufswahl nicht im Wege stehen“, nicht nach, denn die Gesundheitsberufe Masseur/in und Diätassistent/in werden von der niedersächsischen Landesregierung nicht in die Fördermaßnahmen aufgenommen. Auch Physiotherapieschüler im derzeit dritten und vierten Semester fördert die Landesregierung nicht. Sie zahlen bis zu 500 Euro monatlich für ihre Ausbildung. Den Text in voller Länge findet Sie hier… Brandbrief – Schulgeldfreiheit für Masseure und Physiotherapeuten

Impfpflicht

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Masernschutzgesetz

Impfpflicht gilt auch für Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen.   Mit dem „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ besteht für Personen, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten und arbeiten wollen, eine Impfpflicht. Das Gesetz wurde am 14. November im Deutschen Bundestag beschlossen und tritt am 1. März 2020 in Kraft. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Wir haben im Gesundheitsministerium nachgefragt, worauf ihr achten solltet: Welche Impfungen müssen Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen zukünftig nachweisen? Das Masernschutzgesetz regelt einzig die vorgeschriebene Schutzimpfung gegen Masern. Darüber hinaus schreiben zahlreiche medizinische Einrichtungen bereits jetzt ihren Angestellten den Nachweis mehrerer Schutzimpfungen vor. Wer darf impfen? (Arbeitsmediziner, Hausarzt?) Impfen dürfen alle Ärztinnen und Ärzte (außer Zahnärztinnen und Zahnärzte). Wer kommt für die Kosten der Impfungen auf? Der Arbeitgeber oder die Krankenkassen? Die Kosten für alle von der Ständige Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen tragen die Krankenkassen. Welche Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen müssen sich impfen lassen? (Praktikanten, Schüler der Gesundheitsberufe, freiberuflich Tätige im Gesundheitsbereich, Mitarbeiter, Anmeldekräfte, Reinigungskraft?) Den Impfschutz müssen alle nach 1970 geborenen Personen, die in Einrichtungen …

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Digitale-Versorgung-Gesetz beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung über den Gesetzentwurf Digitale-Versorgung-Gesetz entschieden. Was heißt das konkret für Physiotherapeuten? Das Digitale-Versorgung-Gesetz soll die medizinische Versorgung in Deutschland digitaler und besser machen. Dafür bündelt das Gesundheitsministerium ein Paket von digitalen Lösungen und schafft mit dem Gesetz eine rechtliche Grundlage. Auf den Weg gebracht werden digitale Kommunikations- und Versorgungsanwendungen, der Anschluss der Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur (TI), die Einbindung von Gesundheitsapps in das Finanzierungssystem der gesetzlichen Krankenkassen, die Förderung von Online-Sprechstunden oder die Übermittlung von medizinischen Daten und Rezepten auf elektronischem Weg. Weltneuheit ist, so sagt es Gesundheitsminister Jens Spahn in seiner Rede im Bundestag, die Finanzierung von Gesundheitsapps durch das gesetzliche Krankenkassensystem. Ärzte können zukünftig digitale Anwendungen, wie Apps für Menschen mit Bluthochdruck oder zur Unterstützung der Physiotherapie verschreiben. Mit dem beschlossenen Gesetz ebnet der Bundestag auch den Weg für eine freiwillige Anbindung von Physiotherapeuten an die Telematikinfrastruktur. Die Kosten werden erstattet. Wie weit die Befugnisse dann reichen, ob neben einer Lese- auch eine Schreibbefähigung erteilt wird, ist allerdings unklar. Umstritten ist die im Gesetz verankerte Verwendung …

Triodl-Richter-Spahn-Krueger vor dem Gesundheitszentrum

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Spahn besucht
Physiotherapiepraxis

Die Physiotherapeutin Romy Richter lädt Jens Spahn in ihre Praxis ein, um die Probleme der Branche zu erläutern. Hohes Schulgeld, teure Zertifikatsfortbildungen und eine zeitaufwendige unbezahlte Rezeptprüfpflicht erschweren den Berufsalltag. Romy Richter ist selbständige Physiotherapeutin. Ihre Praxis liegt in Klipphausen, der Ort befindet sich in Sachsen. Die Unternehmerin, die Mitglied im VDB-Physiotherapieverband ist, kämpft wie fast alle Kollegen mit dem Fachkräftemangel. Schuld sind strukturell bedingte Rahmenbedingungen, die Therapeuten zum Ausstieg aus dem Beruf bewegen, oder – noch schlimmer – bei Schulabgängern jegliches Interesse am Beruf schwinden lassen. Die Situation ärgert die Physiotherapeutin aus Klipphausen, der, als im letzten Jahr Jens Spahn eine soziale Einrichtung im Nachbarort besuchte, spontan und zunächst im Spaß gemeint, die Idee einfiel, den Gesundheitsminister in ihre Praxis einzuladen, um ihm die Probleme der Physiotherapeuten zu erläutern. Kurz entschlossen setzte der Ehemann den Gedanken in die Tat um. Aus dem Besuch wurde zunächst nichts, doch antwortete das Ministerbüro, Spahn würde gerne zu gegebener Zeit darauf zurückkommen. Ein Jahr später war es dann soweit. Wer A sagt, muss auch B sagen, dachte sich …

500 Therapeuten folgen im Langenbeck-Virchow-Haus in Berlin den Worten von Jens Spahn.

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Therapeuten diskutieren in Berlin

500 Therapeuten folgen der Einladung des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) zum Therapiegipfel in Berlin. Jens Spahn erteilt der Vollakademisierung eine Absage.   500 Therapeuten diskutieren im großen Hörsaal des Langenbeck-Virchow-Hauses in Berlin – dazu ein hochkarätig besetztes Podium mit Gesundheitsminister Jens Spahn am Rednerpult. Der Lobbyerfolg der letzten Jahre ist sicht- und spürbar. Die Probleme der Heilmittelerbringer kommen in der Politik an, erste Verbesserungen mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sind umgesetzt, andere auf dem Weg. Deutliche Verbesserungen „Die Einführung der Bundeshöchstpreise bringen deutliche Verbesserungen“, sagt Ute Repschläger, Vorsitzende des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV). Dennoch reichen die Maßnahmen längst nicht aus. Weitere 30 Prozent Vergütungserhöhungen sind notwendig und auch der Verwaltungsaufwand in den Therapieberufen müsse vergütet werden. Jens Spahn spricht von Vertrauen, dass es zurückzugewinnen gelte, durch gemeinsames Debattieren aber auch durch Entscheidungen. So verspricht der Minister bis Jahresende Eckpunkte zu veröffentlichen, als Grundlage für eine Ausbildungsreform und neue Berufsgesetze. Das Papier soll konkrete Lösungsvorschläge zum Thema „Schulgeld“ und der Abschaffung des Zertifikatswesens aufzeigen. Die entsprechende Gesetzgebung erfolge im nächsten Jahr, die Umsetzung 2021. Absage …

Zwei Personen erklimmen einen Geldberg. Die eine Person hilft der anderen.

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Ost-West-Angleich in
der Physiotherapie

Ziel erreicht: Physiotherapeuten in Ost und West erhalten einheitliche Preise. Ab dem 1. Juli werden physiotherapeutische Leistungen in allen Bundesländern einheitlich vergütet. 30 Jahre nach dem Mauerfall ist der Ost-Abschlag Geschichte. Endlich erhalten Kollegen in den ostdeutschen Bundesländern für ihre Leistungen den gleichen Preis wie in Westdeutschland. Der VDB-Physiotherapieverband kämpfte mit Nachdruck für die Abschaffung dieser sozialen Ungerechtigkeit. René Portwich, Landesvorsitzender von Mecklenburg-Vorpommern sagt: „Jetzt gibt es für die Praxen im Osten klare Perspektiven, endlich können die Selbständigen ihre Mitarbeiter genauso gut bezahlen wie im Westen. Wir hoffen, dass der Wegzug der Therapeuten aus ihrer Heimat damit beendet ist.“ (dad) VDB-Physiotherapieverband / Öffentlichkeitsarbeit Foto: iStock.com/AndreyPopov