Autor: Thomas Wein

Update Fußchirurgie

Die Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie am St.-Rochus-Hospital in Castrop-Rauxel lädt interessierte Physiotherapeuten zu einer Fortbildungsveranstaltung „Update Fußchirurgie“ ein. Die Ärzte des Zentrums für Fuß- und Sprunggelenkschirurgie berichten in 20-minütigen Vorträgen über aktuelle Aspekte der Fußchirurgie. Es besteht ausreichend Zeit für Diskussionen. Referenten: Dr. Uwe Klapper – Arthrose des OSG – Arthrodese oder Endoprothese? Dr. Kerstin Wittor – Minimalinvasive Fußchirurgie was ist möglich? Dr. Anissa Lazam – Stadiengerechte Therapie des Knick-Plattfußes bei Erwachsenen Christoph Kemke – Nachbehandlung nach Operationen am Fuß Die Veranstaltung findet statt am: 10.07.2019 von 17:00 bis 19:00 Uhr im Konferenzraum am St.-Rochus-Hospital in Castrop-Rauxel. Kontakt: Katholische St. Lukas Gesellschaft mbH Wilhelm-Schmidt-Straße 4 44263 Dortmund Tel.: +49 231 4342-3768 Internet: www.lukas-gesellschaft.de Foto: iStock.com/luckyracoon

Autor: Thomas Wein

Das TSVG ist rechtsgültig

Lange erwartet-nun ist es endlich rechtsgültig. Am 6. Mai hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) unterzeichnet. Am 10. Mai wurde es im Bundesanzeiger verkündet. Am Tag nach der Veröffentlichung trat es in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, Patienten schneller zu Arztterminen zu verhelfen. Geschehen soll dies durch den Ausbau von Terminservicestellen, die als zentrale Anlaufstellen 24 Stunden am Tag, an sieben Tagen der Woche erreichbar sind. Zusätzlich wird auch das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte erhöht. In unterversorgten Gebieten müssen Kassenärztliche Vereinigungen in Zukunft eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten. Doch auch für Heilmittelerbringer hält das Gesetz einige Neuerungen bereit. Ab dem ersten Juli gelten unabhängig von den vereinbarten Vertragslaufzeiten bundesweit einheitliche Preise für alle Kassenarten. Für jede Leistungsposition wird der Preis auf den höchsten vereinbarten Kassensatz angehoben, auch wenn dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft getreten wäre. Diese Preise gelten bis 30.06.2020. Die Preisverhandlungen werden zukünftig für den jeweiligen Heilmittelbereich zentral mit dem GKV-Spitzenverband geführt, in den Verhandlungen soll dabei auch auf die wirtschaftliche Situation der Heilmittelerbringer eingegangen werden. Die …

Autor: Thomas Wein

Workshops für Therapeuten

REHAB 2019 bietet Intensiv-Workshops für Therapeuten, Fachhändler und beruflich Pflegende zur Rollstuhl- und Hilfsmittelversorgung Karlsruhe. Wer infolge eines Unfalls oder einer Krankheit auf Hilfsmittel angewiesen ist, muss die für ihn nötigen Hilfsmittel beantragen. Dabei durchläuft er verschiedene Stufen, die von der Bedarfsfeststellung bis zur Einweisung in den Gebrauch des Hilfsmittels reichen. Dass dieser Prozess komplex und auch nicht unproblematisch ist, macht ein Interview mit Thomas Hildenbrand, Geschäftsführer des Reha-Netzwerks ROLLETS deutlich. Auf der REHAB – Fachmesse für Rehabilitation, Therapie, Pflege und Inklusion, die vom 16. bis 18. Mai in der Messe Karlsruhe stattfindet, bietet der Experte Intensiv-Workshops zum Thema an. Die Seminare befassen sich zum Beispiel mit dem Versorgungsprozess von Hilfsmitteln sowie Argumentationen gegenüber Kostenträgern anhand konkreter Beispiele in der Mobilität. Außerdem werden rückenentlastende Transfertechniken oder die gerätegestützte Stehtherapie anhand individueller Hilfsmittel thematisiert. Herr Hildenbrand, wie läuft der Prozess der Hilfsmittelversorgung in der Regel ab? Gehen wir einmal von einer Person aus, die infolge eines Schlaganfalls oder durch eine Querschnittlähmung auf den Rollstuhl angewiesen ist. Sie wird bereits oft übereilt im Krankenhaus mit einem Rollstuhl …

Autor: Thomas Wein

Argumente gegen
eine Therapeutenkammer

Die Therapieberufe sind in eine Schieflage geraten. Als Hilfsberufe definiert, von den gesetzlichen Krankenkassen unterbezahlt, in Folge eines Zertifikatssystems und der Eigenfinanzierung der Ausbildung ausgebeutet, suchen Heilmittelerbringer nach Wegen aus der Krise. Die Forderungen sind eindeutig: höhere Vergütung, Autonomie, Abbau der Bürokratie, Schulgeld abschaffen, Ausbildungsreform umsetzen! Und: Die gesellschaftliche Anerkennung therapeutischer Leistungen soll deutlich größer werden. Um diese Ziele zu erreichen, fordern einzelne Interessengruppen die Errichtung einer Therapeutenkammer. Der VDB-Physiotherapieverband lehnt eine Kammer entschieden ab. Denn: Die Missstände in den Therapieberufen sind mit der Einführung einer Kammer nicht zu beseitigen. Zu den wichtigsten Gründen für den Ausstieg aus dem Beruf zählen eine unzureichende Vergütung, geringe gesellschaftliche Anerkennung und Aufstiegsmöglichkeiten. Auf die Vergütungen therapeutischer Leistungen haben Kammern keinen Einfluss. Nach SGB V sind die Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen die Verbände, deren Vereinbarungsbefugnisse nach Inhalt und Umfang durch Bundesgesetzgebung und die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) begrenzt werden. Gesellschaftliche Anerkennung erfährt ein Therapeut, wenn seine Leistung angemessen finanziell entlohnt wird. Ein Direktzugang, ohne monetäre Aufwertung der therapeutischen Berufe, bedeutet in erster Linie ein mehr an Verantwortung für …

Autor: Thomas Wein

Brandbriefe ausgewertet

An der Aktion „Therapeuten am Limit“ beteiligten sich im letzten Jahr über 1000 Heilmittelerbringer und schrieben Brandbriefe an Heiko Schneider. 629 wurden nun durch Prof. Dr. Heidi Höppner und Dr. Eva-Maria Beck sowie einem Team aus Studierenden qualitativ ausgewertet. Als Physiotherapeut Heiko Schneider im vergangenen Frühjahr seine Bewegung „Therapeuten am Limit“ startete, einen Brandbrief über die unhaltbaren Missstände im Heilmittelerbringerbereich schrieb und seine Kollegen dazu aufrief, es ihm gleichzutun, war er sich sicherlich nicht bewusst, dass er damit zum einen eine der medienwirksamsten Aktionen der letzten Jahre im Gesundheitssektor starten würde – und dass seinem Aufruf zum anderen an die 1000 Therapeutinnen und Therapeuten folgen würden. Am 28. Mai des vergangenen Jahres machte sich Heiko Schneider auf, seinen Brandbrief – und die der über 1000 Therapeutenkollegen – mit dem Fahrrad von Frankfurt am Main nach Berlin zum Bundesgesundheitsministerium zu bringen. Eine Woche dauerte die Tour und wurde zu einer aufsehenerregenden Aktion. Nicht nur, weil ihn zahlreiche Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden, Sprachtherapeuten, Masseure und medizinische Bademeister sowie Podologen bei der Übergabe vor Ort unterstützten, sondern auch …

Ältere Frau zaehlt Kleingeld

Autor: Thomas Wein

Was ist mit der Rente?

Die Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung sieht eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen vor. Passiert ist bis jetzt nichts. Auch selbständigen Physiotherapeuten droht die Altersarmut. „Um den sozialen Schutz von Selbständigen zu verbessern, wollen wir eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen einführen, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z. B. in berufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind.“ So steht es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Was sich wie ein Segen anhört ist noch substanzlos. Denn: Passiert ist bis jetzt nichts. „Konkrete Umsetzungspläne – die über den Wortlaut des Koalitionsvertrages hinausgehen – liegen der Deutschen Rentenversicherung Bund bislang nicht vor“, ergibt eine Anfrage unserer Redaktion. Lediglich der Hinweis, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in einem Interview mit der Rheinischen Post ankündigte, Ende des Jahres einen Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbständigen in das System der Alterssicherung vorzulegen, lässt hoffen. Dass die Altersabsicherung sich auch zum Problem selbständiger Physiotherapeuten entwickelt, geht auf eine zu geringe Vergütungsleistungen physiotherapeutischer Leistungen seitens der gesetzlichen Krankenkassen zurück. Der Koalitionsvertrag sieht nun vor, alle Selbständigen in ein System der Alterssicherung einzubeziehen. Heil sagt im Interview mit der Rheinischen Post: „Das …

Autor: Thomas Wein

Ausbildungsreform überfällig

Mariele Sibum-Berentelg lud die stellvertretende Fraktionschefin der CDU Bundestagsfraktion – Gitta Connemann – zu einem informellen Gespräch in das Harener Gesundheitszentrum ein. Weitere Teilnehmer der Gesprächsrunde waren Maria Tieben und Maria Bauken aus dem Stadtrat Haren, Holger Cosse von der CDU Emsland, Friedhelm Freiherr von Lansberg-Velen vom CDU Kreisverband Meppen, Edgar Lerch vom VDB-Physiotherapieverband, Michael Faßbender, Vertriebsleiter Proxomed sowie die Physiotherapeuten Mareike Sundag und Martin Gersema. Thema des Treffens war eine Ausbildungsreform für die Heil- und Hilfsberufe. Wie Gitta Connemann betonte, sei es eine Zumutung, dass die Ausbildung für die Heil- und Hilfsberufe derzeit privat finanziert werden muss. Es sei die Pflicht der Länder, dies so schnell wie möglich zu ändern – und auch über eine dualen Ausbildungsgang mit bedarfsgerechter akademischer Qualifikation nachzudenken. Eine entsprechende Vorlage hat der VDB-Physiotherapieverband der Politik bereits längs präsentiert, wie der Landesvorstand Edgar Lerch zu ergänzen wusste. Nun wird es Zeit, die Reformen voranzutreiben. (thi)

Autor: Thomas Wein

Vorstandswahlen im VDB-Physiotherapieverband

Die Mitgliederversammlung des VDB-Physiotherapieverbandes wählte jüngst in Kassel den Bundesvorstand. Die Versammlung bestätigte Marcus Troidl als Vorsitzenden und Bernd Liebenow in der Funktion des Stellvertreters, Rüdiger Steinmetz, Kassenprüfer, Kerstin Zacharias, Schriftführerin und Wolfgang Klasen als Kassenprüfer. Neu im Team sind Wolfgang Oster, stellvertretender Vorsitzender, und Edgar Lerch, Schatzmeister. (dad) Bild: Der neue Vorstand des VDB-Physiotherapieverbandes: (v.li.n.re.) Edgar Lerch, Schatzmeister, Bernd Liebenow, stellv. Vorsitzender, Kerstin Zacharias, Schriftführerin, Marcus Troidl, Vorsitzender und Wolfgang Oster, stellv. Vorsitzender.

Autor: Thomas Wein

Abstimmungsprozess nicht
abgeschlossen

Kommt die Schulgeldfreiheit im Freistaat Bayern oder kommt sie nicht? Das Kultusministerium gibt Auskunft. Markus Söder hatte kurz vor der Bayernwahl die Abschaffung des Schulgeldes für Therapeuten verkündet, das Kultusministerium in der konkreten Umsetzung jedoch einen Rückzieher gemacht. (Die Redaktion der Therapie und Praxis berichtete) https://vdb-physio.de/index.php/2019/02/) Angehörige der Gesundheitsberufe und Schulträger zeigten sich anschließend verärgert. Nun kursieren wieder Verlautbarungen, die Schulgeldfreiheit sei gesichert. Doch sicher scheint in dieser Angelegenheit schon lange nichts mehr. Denn: Die Gespräche des Kultusministeriums mit den Schulträgern dauern an. Zwar versichert das Ministerium: „Die geplante Regelung zur Abschaffung des Schulgelds an privaten Berufsfachschulen für Gesundheitsfachberufe in Bayern soll rückwirkend zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2018/19 (16.02.2019) in Kraft treten“, so die Pressestelle auf Anfrage, doch ob und in welcher Höhe es dazu kommt, bleibt offen. Geht es nach dem Ministerium, wird den privaten Schulträgern ein klassenbezogener Zuschuss angeboten, für den sie im Gegenzug auf die Erhebung von Schulgeld unmittelbar bei ihren Schülern verzichten müssen. Wie hoch der Gesundheitsbonus pro Schüler jedoch ausfallen wird, darüber wird noch Stillschweigen bewahrt. Der Grund mag in …

Autor: Thomas Wein

Gut aufgestellt für die
Vergütungsverhandlungen 2020

Erfolgreicher Start in die Vorbereitungen der bundesweiten Vergütungsverhandlungen: Vertreter der maßgeblichen Spitzenorganisationen aus den verschiedenen Heilmittelberufen trafen sich in Düsseldorf, um gemeinsam die wichtigsten Fragen zur strategischen Vorgehensweise zu besprechen. Während der Auftaktveranstaltung loteten die Vertreter in konstruktiver Atmosphäre aus, welche Vorarbeiten am dringendsten anzugehen sind und wo es bereits Schnittmengen gibt. Außerdem erstellten sie gemeinsam einen Zeitplan für die weiteren Verhandlungsvorbereitungen. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht vor, dass die maßgeblichen Verbände der Heilmittelerbringer künftig bundesweite Verhandlungen mit den Krankenkassen führen. Diese müssen erstmals zum 1. Juli 2020 abgeschlossen sein. Es bleiben also 15 Monate Zeit, um die Strategie auszuarbeiten, abzustimmen und dann je Heilmittelbereich mit dem GKV-Spitzenverband zu verhandeln. Den Teilnehmern war es deshalb wichtig, den Prozess der Verhandlungsvorbereitung möglichst frühzeitig anzustoßen. Die ersten bundesweiten Verhandlungen nach Inkrafttreten des TSVG sind entscheidend dafür, welche Basis für die Vergütungsentwicklung der Zukunft gelegt werden können. Darum ist es sinnvoll, die Kompetenzen der Verbandsvertreter zu bündeln und die Vorbereitungen – wo es möglich ist – gemeinsam anzugehen. Der Startschuss für die Zusammenarbeit fiel beim Treffen der …