Autor: VDB Physiotherapieverband

Physiotherapiepraxen
bleiben geöffnet

Bund und Länder haben am 13. Dezember weitere Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten vereinbart. Auch wenn der Einzelhandel und Schulen weitestgehend geschlossen werden, Physiotherapiepraxen bleiben weiterhin geöffnet. Der Beschluss der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den RegierungschefInnen der Länder vom 13.12.2020 regelt eindeutig: „Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/ Fußpflege bleiben weiter möglich“. Die Bund-Länder-Vereinbarung wird über Rechtsverfügungen der Länder umgesetzt. Bitte informieren sie sich über die aktuell gültigen Maßnahmen bezüglich Rehasport oder anderen Detailfragen zu erlaubten Maßnahmen in der Physiotherapie in ihren Landesverbänden oder auf den Internetseiten der Länder und Kommunen. Ziel der Kontaktreduzierungen ist es, die Infektionszahlen deutlich zu reduzieren, so dass es den Gesundheitsämtern wieder möglich ist, Infektionsketten zu identifizieren und unterbrechen zu können. Die Maßnahmen gelten ab dem 16. Dezember und voraussichtlich bis zum 10. Januar. (dad)

Wuerfel mit Fragezeichen und Gluehbirne

Autor: VDB Physiotherapieverband

Schulung neue
Heilmittel-Richtlinie und Heilmittelkatalog

Am Donnerstag, den 17.12.2020 ab 19.00 Uhr bietet der Verbund der Landesverbände Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern des VDB-Physiotherapieverbandes eine Schulung zum Thema „Heilmittel-Richtlinie und Heilmittelkatalog“ an. Die Veranstaltung findet online über Microsoft Teams statt. Bernd Liebenow, stellvertretender VDB-Bundesvorsitzender und Vorsitzender des Landesverbandes Berlin-Brandenburg, gibt in einem Vortrag interessante Einblicke in die Änderungen der Heilmittelrichtlinie, die uns ab 01.01.2021 erwarten. Anschließend besteht die Möglichkeit, in einer Fragerunde mit Bernd Liebenow sowie René Portwich, Vorsitzender des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern, offene Fragen zu besprechen. Die Mitglieder des VDB erhalten die Einladung zum Online-Meeting am Montag per E-Mail. Da die Themen auch für Nicht-Mitglieder von größter Bedeutung sind, bietet der VDB Länderverbund Interessierten die Möglichkeit, für einmalig 20,00 Euro ebenfalls an der Veranstaltung teilzunehmen. Um sich als Nicht-Mitglied zum Online-Meeting anzumelden, wenden sie sich bitte an die E-Mail Adresse der Länderverbund-Geschäftsstelle: . Sollten sie weitere Fragen haben, erreichen sie uns gerne telefonisch unter Tel.: 0941/63084334.

Frau mit FFP2 Maske mit Traenen in den Augen

Autor: VDB Physiotherapieverband

Wie gefährdet sind PhysiotherapeutInnen?

Was hält PhysiotherapeutInnen im Beruf gesund? Peggy Jesse und Ina Ernst, Studentinnen der Hochschule Fresenius in Idstein, gehen dieser Frage in einer Studie im Rahmen ihrer Bachelorarbeit nach. Die Studentinnen erheben die externen und internen Ressourcen der ambulanten Physiotherapie mittels Fragebogen. Die empirischen Daten dienen der Auswertung auf die Frage, was hält PhysiotherapeutInnen im Beruf gesund und mit welchem externen Anforderungsprofil sind sie konfrontiert. Die Teilnahme sollte nicht länger als 13 Minuten dauern. Mit den untenstehenden Umfragelinks gelangen sie zu den beiden Fragebögen. Links: Was gefährdet uns Physiotherapeuten? RES-K (Ressourcenselbsteinschätzung, Kurzversion)    

Covid Impfstoff in Ampullen mit Spritze

Autor: VDB Physiotherapieverband

ÖGD beteiligt sich mit Hochdruck am Aufbau der Impfzentren – aber bis zum Impfknick schärfere Corona-Maßnahmen nötig

Gesundheitsämter können die Kontaktnachverfolgung nicht mehr gewährleisten und fordern eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen noch vor Weihnachten. Mitarbeiter der Gesundheitsämter im ganzen Land beteiligen sich mit Hochdruck daran, ein flächendeckendes Netz von Zentren zur Impfung gegen das Corona-Virus aufzubauen. Darauf weist der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) hin. Die Ämter arbeiten dabei eng mit den Kommunen und je nach lokalen Gegebenheiten mit Kassenärztlichen Vereinigungen und mit Hilfsorganisationen zusammen. „Die Impfungen sind sehr wichtig. Wir setzen große Hoffnungen darauf. Gleichwohl werden sie die Corona-Pandemie nicht in wenigen Wochen beenden können. Bis die Impfungen im Frühjahr hoffentlich eine spürbare Entlastung bringen (Impfknick), müssen wir mit der Pandemie leben. Dafür ist wichtig: Die Infektionszahlen müssen sinken“ sagte Dr. Ute Teichert, Vorsitzende des BVÖGD. Große Sorge bereitet dem Verband, dass die Zahlen aktuell nicht nur auf hohem Niveau stagnieren, sondern langsam sogar wieder steigen könnten. Ein Hinweis auf steigende Infektionszahlen ist, dass sehr viele Corona-Tests positiv ausfallen: nämlich 10,4 Prozent alles PCR-Tests in der vergangenen Woche. Dies ist ein neuer Höchststand. Die Positivrate hatte in der …

Eine Frau fasst sich schmererfuelltem Gesicht an die Brust

Autor: VDB Physiotherapieverband

Frauengesundheitsbericht vorgestellt

Wie steht es um die Frauengesundheit? RKI erarbeitet Frauengesundheitsbericht im Auftrag des Bundesministerium für Gesundheit. „Die häufigste Todesursache bei Frauen sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen, auf die rund 40% aller Todesfälle zurückzuführen sind. Trotzdem gelten Herz-Kreislauf-Erkrankungen weiterhin als eher „männliche“ Erkrankungen und Frauen unterschätzen häufig ihr Erkrankungsrisiko“. Diese Meldung geht aus dem heute vom Robert-Koch-Institut und Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Frauengesundheitsbericht hervor. Der Gesundheitsbericht informiert umfassend zum Gesundheitszustand, zum Gesundheitsverhalten und zur Gesundheitsversorgung von Frauen in Deutschland. Berichtet wird über Frauen aller Altersgruppen, ein Kapitel widmet sich der Gesundheit von Mädchen. Frauen verhielten sich oftmals gesundheitsbewusster als Männer und ernährten sich ausgewogener. Dafür seien sie körperlich weniger aktiv, nehmen beispielsweise seltener das Fahrrad für den Weg zur Arbeit und seien in der Freizeit weniger sportlich aktiv. Obwohl in Gesundheitsberufen mehr Frauen als Männer beschäftigt sind, seien sie trotzdem in Führungspositionen unterrepräsentiert, teilt das BMG in einer Meldung mit. Eine gute medizinische Versorgung berücksichtige immer auch das Geschlecht, stellt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn klar und ergänzt: „Manche Erkrankungen lösen bei Frauen andere Symptome aus als bei Männern. Andere erfordern eine …

Das Bild zeigt zwei Coronatest-Kits

Autor: VDB Physiotherapieverband

Anspruch auf kostenfreie Corona-Testung ohne
Vorlage eines
Testkonzeptes

Die Coronavirus-Testverordnung-Test V definiert, wer, wann einen Anspruch auf eine Testung hat. Nun ist eine überarbeitete Fassung in Kraft getreten. Am 2. Dezember ist eine überarbeitete Fassung der Coronavirus-Testverordnung in Kraft getreten. Das Bundesministerium für Gesundheit hat einige Anpassungen vorgenommen. Für den Heilmittelbereich ändert sich folgendes: Wenn das Unternehmen eine präventive Testung der Mitarbeiter verlangt, besteht ein Anspruch. Neu ist, dass ein unternehmensbezogenes Testkonzept nicht mehr erstellt oder vorgelegt werden muss. Nach der Coronavirus-Testverordnung-Test V Paragraph 4 in Verbindung mit Paragraph 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 9 „Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe“ besteht ein Anspruch auf Tests bei asymptomatischem Personal in Heilmittelpraxen. Therapiepraxen können ohne Vorliegen von Symptomen kostenlos Tests an ihren Mitarbeitern durchführen lassen. Wo können die Mitarbeiter getestet werden? Die Physiotherapiepraxis bzw. die zu testenden Mitarbeiter wenden sich in diesem Zusammenhang an ein Testzentrum oder einen Arzt. Hier werden die Tests durchgeführt. Die Kosten rechnet das Testzentrum bzw. der zugelassene Arzt direkt mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung ab. Dem Arzt liegen entsprechende Abrechnungspositionen vor. Der Heilmittelpraxis sollten keine Kosten entstehen. Wie oft kann …

ein weißes und ein rotes Puzzleteil greifen ineinander

Autor: VDB Physiotherapieverband

Infos zur Umstellung auf die neue Heilmittel-Richtlinie

Opta data bietet in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Verbänden Unterstützung in der Umsetzung der neuen Heilmittel-Richtlinie. Eigentlich hätte das neue Verordnungsmuster bereits ab 1. Oktober 2020 für Heilmittelerbringer gelten sollen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Eintritt der neuen Heilmittel-Richtlinie und damit ebenfalls das neue, für alle Berufsgruppen übergreifende Verordnungsmuster allerdings auf den 01. Januar 2021 verschoben. Da sich mit der zeitlichen Verzögerung nun vermehrt Fragen ergeben und viele Heilmittelerbringer zunehmend verunsichert sind, stellt opta data kontinuierlich und so früh wie möglich alle wichtigen Informationen für die Umsetzung der neuen Heilmittel- Richtlinie unter www.thevea.de bereit, informiert das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Auf thevea.de können sich Interessierte für einen kostenlosen Update-Service anmelden. Dieser versorge sowohl Kunden als auch Interessenten automatisch mit den relevanten News. Zudem kündigt opta data ein kostenloses Software-Tool an, welches Heilmittelerbringer mit Inkrafttreten der neuen Verordnung zeitlich spürbar entlasten soll. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit einer umfassenden Auswahl der maßgeblichen Verbände aus allen Berufsgruppen, bietet opta data  Sicherheit für alle TherapeutenInnen im täglichen Umgang mit den neuen Verordnungen an. Weitere Informationen unter www.thevea.de. …

Autor: VDB Physiotherapieverband

Adventskalender motiviert zur Bewegung

BZgA bietet digitalen Adventskalender für ältere Menschen an Einfache und zugleich effektive Bewegungsübungen, leckere Rezepte und weihnachtliche Gedichte: Der Online-Adventskalender auf der Kampagnenwebseite „Gesund und aktiv älter werden“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bringt Abwechslung in die Adventszeit. Vom 01. bis 24. Dezember 2020 öffnet sich auf www.gesund-aktiv-aelter-werden.de/service/adventskalender jeden Tag ein Türchen mit gesundheitsförderlichen Tipps und Anregungen. Bedingt durch die Coronavirus-Pandemie sind in diesem Jahr liebgewonnene Rituale wie der Besuch von Weihnachtsmärkten und Adventsfeiern aufgrund des Infektionsgeschehens nicht möglich. Um die Vorweihnachtszeit dennoch aktiv zu gestalten, sind regelmäßige Bewegung an der frischen Luft und auch das Aufrechterhalten sozialer Kontakte wie z.B. der Austausch mit Familie, Nachbarn und Freunden per Telefon oder Video wichtig und förderlich für das eigene Wohlbefinden. Der Online-Adventskalender der BZgA unterstützt dabei mit Bewegungsangeboten und weiteren Ideen, Türchen für Türchen bis Heiligabend. Für die Trainingstipps sind keine Vorkenntnisse nötig, jede Einheit kann ohne Aufwand zu Hause oder auch im Freien umgesetzt werden. Die Übungen stammen aus dem AlltagsTrainingsProgramm (ATP) des BZgA-Präventionsprogramms „Älter werden in Balance“, das durch den Verband der Privaten …

Abbildung einer elektronischen Patientenakte

Autor: VDB Physiotherapieverband

Drittes Gesetz zur
Digitalisierung im
Gesundheitswesen auf dem Weg

Leistungserbringer werden sukzessive und verpflichtend an die Telematikinfrastruktur angeschlossen, das E-Rezept kommt auch für Heilmittelleistungen und Videotherapie gilt langfristig nicht mehr nur im Ausnahmefall. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Referentenentwurf „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ (GDMVP) veröffentlicht. Gesundheitsminister Jens Spahn bringt damit das dritte Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen auf den Weg. Kurz zusammengefasst: Das Gesetz hat es in sich. Alle Leistungserbringer werden sukzessive und verpflichtend an die Telematikinfrastruktur angeschlossen, das E-Rezept kommt auch für Heilmittelleistungen und Videotherapie gilt langfristig nicht mehr nur im Ausnahmefall. Das Gesetz beinhaltet also wichtige Änderungen und plant die konkrete Umsetzung digitaler Versorgungsanwendungen. Positiv ist: Zukünftig werden Leistungen von Therapeuten, die im Zusammenhang mit digitalen Gesundheitsanwendungen erbracht werden, vergütet, so steht es im Entwurf. Videosprechstunden sollen Heilmittelerbringern ermöglicht und bis zum 30. September 2021 die für den jeweiligen Heilmittelbereich geeigneten ergänzenden Leistungen, die als Videobehandlung erbracht werden können, festgelegt und dazu erforderlichen technischen Verfahren vereinbart werden. Darüber hinaus plant das BMG eine verpflichtende Verordnung von Heilmitteln in elektronischer Form ab Juli 2026. Damit dieses Vorhaben …

Rueckengymnastik online

Autor: VDB Physiotherapieverband

Zertifiziertes Videotherapie-Tool für Physiotherapeuten

Die Sonderregelungen für ab 02.11.2020 verordnete Leistungen rücken Videobehandlungen als Therapieunterstützung wieder in den Fokus. Bis 31.01.2021 können Videobehandlungen für verordnete Therapiemaßnahmen eingesetzt und abgerechnet werden.  Die NOVENTI Videosprechstunde ist ein zertifizierter Videodienst und bietet Physiotherapeuten ein Tool für Videobehandlungen. Videobehandlungen können aktuell über die gesetzlichen Kostenträger abgerechnet werden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich ist und die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertrags(zahn)ärztinnen und -ärzten verordnet werden können. Die NOVENTI Videosprechstunde ist zertifiziert (Gütesiegelstandard ips®) und offiziell von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) als Videodienstanbieter gelistet. Das Tool ist auf allen Endgeräten, vom Smartphone bis Laptop, nutzbar. 3 Monate kostenfrei testen unter: https://videosprechstunde.noventi.healthcare/. So einfach geht´s: https://youtu.be/xlID9UMfKqE