Schiedsstelle beschließt deutliche Vergütungserhöhung ab 1. Januar 2023
Gute Nachrichten für alle Physiotherapeuten: Für das Jahr 2023 wird die Vergütung für physiotherapeutische Leistungen im GKV-Bereich um 8,47 Prozent steigen – im Januar und Februar sogar temporär um 11,05 Prozent. Das hat die Schiedsstelle mit ihrem Schiedsspruch vom 13. Dezember 2022 verfügt.
Die temporäre Erhöhung setzt sich aus der festgesetzten Erhöhung um 8,47 Prozent zuzüglich eines sogenannten Zahlbetrags in Höhe von 2,58 Prozent zusammen. Physiotherapeuten erhalten den Zahlbetrag, weil die Schiedsstelle die neuen Preise eigentlich bereits zum 1. November 2022 hätte festsetzen müssen. Um diese beiden „verlorenen“ Monate zu kompensieren, gibt es im Januar und Februar einen Zuschlag.
Über alle weiteren Inhalte des Schiedsspruchs werden die maßgeblichen Verbände ihre Gremien und Mitglieder detailliert informieren, sobald die schriftliche Schiedsbegründung vorliegt.
Die derzeit geltende Vergütungsvereinbarungen hatten die vier beteiligten Physiotherapieverbände IFK – Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, PHYSIO-DEUTSCHLAND – Deutscher Verband für Physiotherapie, VPT – Verband für Physiotherapie und der VDB-Physiotherapieverband zum 31. Juli 2022 gekündigt, um mit dem GKV-Spitzenverband unter anderem über Preiserhöhungen verhandeln zu können. Auf dem Verhandlungsweg ließ sich jedoch keine Einigung erzielen. Darum beantragten die vier Physiotherapieverbände im Anschluss ein neues Schiedsverfahren, das nun mit dem Schiedsspruch beendet wurde.
Bis zum Inkrafttreten der neuen Preise am 1. Januar 2023 gilt die letzte Vergütungsvereinbarung vom 1. August 2021 weiter.