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Reform der Notfallversorgung

Reform der Notfallversorgung

Reform der Notfallversorgung (Beschluss vom 22.04.2026)

– Relevanz für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
Das Bundeskabinett hat am 22.04.2026 eine umfassende Reform der Notfallversorgung beschlossen. Ausgangspunkt ist die bislang fragmentierte Struktur mit drei weitgehend getrennten Bereichen:

  • Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst (116 117)
  • Rettungsdienst (112)
  • Notaufnahmen der Krankenhäuser

Ziel der Reform ist eine verbesserte Steuerung der Patienten sowie eine effizientere Nutzung vorhandener Ressourcen.

Zentrale Elemente der Reform

1. 116117 als Steuerungszentrale

Die Telefonnummer 116 117 wird als zentraler Zugangspunkt deutlich gestärkt:

  • bundesweit einheitliche Ersteinschätzung (Triage)
  • gezielte Weiterleitung in geeignete Versorgungsstrukturen
  • perspektivisch digitale Integration aller Akteure

Ziel ist die Reduktion unnötiger Notaufnahmebesuche. Die politische Einordnung als „zentraler Dreh- und Angelpunkt“ entspricht der offiziellen Linie.

2. Einführung Integrierter Notfallzentren (INZ)

Ein wesentliches Strukturmerkmal ist die Einrichtung von INZ an Krankenhäusern:

  • gemeinsame Organisation durch Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Kliniken
  • zentrale Ersteinschätzung vor Ort
  • Steuerung in ambulante oder stationäre Behandlung

Damit erfolgt erstmals eine systematische Verknüpfung ambulanter und stationärer Notfallversorgung.

3. Standardisierte Ersteinschätzung

Entwicklung eines bundeseinheitlichen Triage-Systems durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

  • Übergangsweise Nutzung bestehender Systeme

Ziel ist eine medizinisch konsistente und verbindliche Patientensteuerung.

4. Stärkere Rolle des Rettungsdienstes

  • Erweiterte Kompetenzen zur Behandlung vor Ort (ohne zwingenden Transport)
  • Engere Verzahnung mit ambulanter Versorgung

Die Organisation des Rettungsdienstes bleibt jedoch Ländersache.

5. Kooperations- und Flexibilisierungsoptionen

KVen erhalten mehr Spielraum bei der Organisation des Bereitschaftsdienstes

  • erleichterte Kooperationen mit anderen KVen und Rettungsdiensten
  • Berücksichtigung regionaler Unterschiede

Dies adressiert insbesondere bestehende personelle Engpässe.

6. Digitalisierung und Infrastruktur

Investitionen von rund 225 Mio. Euro in Leitstellen-Digitalisierung

  • Ausbau der digitalen Vernetzung und Steuerung

7. Steuerungsmechanismen für Patienten

Diskutiert wurden:

  • finanzielle Steuerung (z. B. Gebühren)
  • verhaltensbezogene Anreize (z. B. kürzere Wartezeiten nach Kontakt mit 116 117)

Aktuell setzt die Reform primär auf Anreizsysteme, mit Option auf spätere Verschärfung.

Quelle: Tagesschau

Politische Einordnung und Konfliktlinien

Unterstützung und Konsens

  • Betonung der Kooperation mit den Kassenärztlichen Vereinigungen
  • zentrale Elemente (insbesondere 116 117 und Digitalisierung) gelten als konsensfähig
  • Einbindung der Länder durch Beibehaltung ihrer Zuständigkeit im Rettungsdienst

Kritikpunkte

  • kritische Bewertung der stärkeren Einbindung des Rettungsdienstes in das SGB V
  • Befürchtungen kommunaler Ebene bezüglich Finanzierung und Zuständigkeiten
  • offene Fragen zur praktischen Umsetzbarkeit (insbesondere Personal und Strukturen)

Einordnung der Reformlogik

Die Reform folgt einem klaren Paradigma:
→ strukturelle Integration und verbesserte Steuerung statt Kapazitätsausbau
Kernziele:

  • systematische Lenkung von Patientenströmen
  • Entlastung der Notaufnahmen
  • Stärkung ambulanter Versorgungsstrukturen

Die politische Kommunikation („dritter Anlauf wird Ziellauf“) unterstreicht, dass es sich um einen weiteren Versuch handelt, ein langjähriges Strukturproblem zu lösen.

Relevanz für die Physiotherapie

Für Physiotherapeuten ergeben sich mittelbar wichtige Entwicklungen:

  • stärkere Verlagerung von Fällen in den ambulanten Bereich
  • potenziell steigende Bedeutung interprofessioneller Zusammenarbeit
  • mögliche Einbindung in regionale Versorgungsstrukturen und Netzwerke
  • langfristig erhöhte Nachfrage nach nachgelagerter Versorgung (z. B. Rehabilitation)

Fazit

  • Die Notfallreform stellt einen klassischen Integrations- und Steuerungsansatz dar:
  • Zentralisierung der Ersteinschätzung (116 117)
  • institutionelle Verknüpfung durch INZ
  • Stärkung ambulanter und präklinischer Versorgung
  • Ausbau digitaler Infrastruktur
  • Offen bleiben jedoch zentrale Fragen:
  • tatsächliche Steuerungswirkung ohne verbindliche Zugangsbeschränkungen
  • Finanzierung und Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kassen
  • praktische Umsetzung vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels

Die Reform ist konzeptionell schlüssig, ihre Wirksamkeit wird jedoch maßgeblich von der konkreten Implementierung und den Anreizstrukturen abhängen.

Weitere Quellen:
BGM
Bundesregierung
Download: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung