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Physiotherapie-online
wieder möglich

Grafik zeigt eine Online-Physiotherapie

Eine Behandlung kann auch als Videobehandlung stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich ist und die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist, informiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Pressemitteilung.

Diese Sonderregel gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertrags(zahn)ärztinnen und -ärzten verordnet werden können. Der Beschluss tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung zum 2. November 2020 in Kraft.

Die neue Sonderregel gilt zunächst bis zum 31. Januar 2021.

Quelle: Pressemitteilung G-BA 30.10.2020

Alle Infos im Detail finden in der aktuellen Heilmittelrichtlinie §2a Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie.
Link zur Heilmittelrichtlinie