FFP2 Maske, Einmalhandschule und Desinfektionsmittel

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Regelungen im
Heilmittelbereich
aktualisiert

Eine rechtsverbindliche Regelung für eine Verlängerung der Hygienepauschale im Heilmittelbereich liegt vor. Die Rechtsverordnung wurde jüngst im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit einigen Tagen Verspätung besteht endlich Rechtssicherheit für die Abrechnung der Hygienepauschale im Heilmittelbereich. Die Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung wurde jüngst im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar in Kraft. Der GKV Spitzenverband und die Krankenkassenverbände auf Bundesebene haben die gesetzliche Änderung in den Regelungen für den Heilmittelbereich aufgrund der COVID-19-Pandemie, gültig ab 01.01.2021, Stand: 08.01.2021 bezugnehmend auf die Hygienepauschale aktualisiert: „Aufgrund § 2 Abs. 7 der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung können zugelassene Leistungserbringer in dem in der Rechtsverordnung bestimmten Zeitraum (derzeit vom 05.05.2020 bis zum 31.03.2021) einen pauschalen Ausgleich für erhöhte Hygienemaßnahmen (Mundschutz etc.) in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen. Für diesen pauschalen Ausgleich ist ausschließlich die neue Positionsnummer X9944 für alle Heilmittelbereiche zu verwenden.“ Quellen: Regelungen für den Heilmittelbereich ab 01.01.2021_Stand_08.01.2021 Veroeffentlichung Bundesanzeiger 07.01.2021    

Eine Hand hält fallende Dominosteine auf

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Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III unterstützt Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, die direkt oder indirekt von den behördlichen Schließungen seit dem 16. Dezember betroffen sind. Die Überbrückungshilfe III schließt sich an die Überbrückungshilfe II an und unterstützt mit Fixkosten-Zuschüssen. Alle Infos hier: Überbrückungshilfe III

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Physiotherapie geöffnet

Bund und Länder haben am 5. Januar eine Verlängerung und Verschärfung der Maßnahmen gegen die Verbreitung der Covid-19 Infektionen beschlossen. Physiotherapiepraxen bleiben geöffnet. Alle bis zum 10. Januar befristeten Maßnahmen werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Physiotherapiepraxen betreffen die Einschränkungen nicht. Heilmittelpraxen bleiben weiterhin geöffnet und Physiotherapeuten führen medizinisch notwendige Behandlungen durch. Restaurants, Kultur- und Bildungseinrichtungen und Teile des Einzelhandels bleiben allerdings geschlossen. Regelunterricht findet an Schulen nicht statt. Die Bundeskanzlerin und die MinisterpräsidentInnen beschlossen zusätzlich zur Verlängerung der Maßnahmen weitergehende Beschränkungen für Bewohner in Hotspot-Regionen, private Zusammentreffen und Rückkehrer aus Risikogebieten. Private Zusammenkünfte werden nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen auf 100.000 EinwohnerInnen schränken die Länder den Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort ein. Ausgenommen sind triftige Gründe. Für Einreisende aus Risikogebieten nach Deutschland wird neben der grundsätzlichen Quarantäne und der digitalen Einreiseanmeldung eine Testpflicht bei Einreise eingeführt. Familien beabsichtigt der Bund mit einer neuen Maßnahme zu entlasten. Eine …

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BMG will
Hygienepauschale für GKV Heilmittelverordnungen verlängern

Das Bundesministerium für Gesundheit hat jüngst den Referentenentwurf „Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung“ vorgelegt. Der wesentliche Inhalt des Entwurfes regelt die Abrechnungsmöglichkeit der Hygienepauschale für Heilmittelerbringer bis zum 31. März 2021. Die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung bestimmt die pauschale Abgeltung der Kosten erhöhter Hygieneaufwendungen für Heilmittelerbringer in der aktuellen Pandemie. Für jede abgerechnete Heilmittelverordnung vergüteten die gesetzlichen Krankenkassen eine Pauschale von 1,50 Euro bis zum 31. Dezember 2020. Diese Abrechnungsmöglichkeit soll fortgeführt werden und nach Inkrafttreten rückwirkend zum 1. Januar 2021 gelten. (dad)

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FIBO findet im Juni statt

Aufgrund der aktuellen Pandemie-Entwicklung findet die FIBO – Leitmesse für Fitness, Wellness und Gesundheit – nicht wie geplant vom 8. bis 11. April, sondern vom 24. bis 27. Juni in Köln statt, teilt der Veranstalter in einer Pressemitteilung mit. „Wir sind zuversichtlich, mit dem neuen Sommer-Termin optimalere Bedingungen für eine sichere Veranstaltung schaffen zu können. Dabei prüfen wir auch, wie wir reale und digitale Komponenten ideal miteinander kombinieren. Auch die Verfügbarkeit von Impfstoffen im Verlauf des Jahres 2021 gibt uns Grund zu Optimismus“, sagt Benedikt Binder-Krieglstein, CEO des Veranstalters Reed Exhibitions Deutschland GmbH. „Die weiter unklaren Pandemie-Entwicklungen und Rahmenbedingungen haben uns zu einer Neubewertung der Lage veranlasst. Für uns steht an erster Stelle, die gesundheitlichen, aber auch wirtschaftlichen Risiken für alle Teilnehmer zu minimieren und unnötige Kosten zu vermeiden“, so Binder-Krieglstein weiter. FIBO-Chefin Silke Frank will die verlängerte Vorbereitungszeit optimal nutzen, um im Sommer eine für alle Beteiligten sichere und erfolgreiche FIBO 2021 zu realisieren. „Wir setzen alles daran, 2021 wieder mit der Präsenzmesse an den Start zu gehen und gehen davon aus, dass sich …

Aufnahme auf der Messe Leipzig Gruppengymnastik

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therapie LEIPZIG auf 2022 verschoben

Aufgrund verschärfter Verordnungen wird die therapie LEIPZIG, führende Fachmesse mit Kongress für Therapie, medizinische Rehabilitation und Prävention, vom bisher geplanten Termin im März 2021 auf den 24. bis 26. März 2022 verschoben, gibt die Messeleitung in einer Pressemitteilung bekannt. Mit der derzeit geltenden Coronaverordnung und den verschärften Maßnahmen sei keine Planungssicherheit für die Durchführung der therapie LEIPZIG Anfang März 2021 gegeben. Die Leipziger Messe habe sich daher entschieden, die führende Plattform für Therapie, medizinischen Rehabilitation und Prävention auf den 24. bis 26. März 2022 zu verschieben. Von einer rein digitalen Veranstaltung sieht der Veranstalter ab, da die therapie LEIPZIG von der Vor-Ort-Begegnung und vom persönlichen Austausch, Mitmachen, Erleben, Anfassen und Ausprobieren lebt. Bevor die therapie LEIPZIG wieder ihre Tore öffne, richte sich der Blick optimistisch auf den Herbst 2021. Der Wissenstransfer für Therapeuten soll dann  zu den Vor-Ort-Veranstaltungen der therapie DÜSSELDORF (8. und 9. Oktober 2021) und der therapie HAMBURG (22. und 23. Oktober 2021) erfolgen. Die Planungen der Regionalveranstaltungen gingen derzeit in eine neue Runde. (red.) Foto: Leipziger Messe GmbH /Tom Schulze

Haende mit Handschuhen bedeckt halten eine FFP2 Maske

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PKV Kassen verlängern Corona-Sonderregeln

Die Privaten Krankenversicherungen verlängern die Hygienepauschale für Heilmittel bis 31. März 2021. Auch Videotherapie wird weiterhin anerkannt und erstattet. Der Verband der Privaten Krankenversicherung teilt im PKV Newsletter eine Verlängerung der Hygienepauschale für Physiotherapie mit: „Heilmittelerbringer wie etwa Physiotherapeuten und Logopäden erhalten verlängert bis zum 31. März die pandemiebedingte Extravergütung von 1,50 Euro je Behandlung“. Auch Heilmittelbehandlungen per Videotherapie werden weiterhin anerkannt und erstattet. Dies diene dem Schutz der PatientInnen. Voraussetzung sei, dass die Videotherapie ausdrücklich zwischen Therapeut und Versichertem vereinbart wurde, sie für die Versorgung des Patienten im Einzelfall therapeutisch sinnvoll erscheine und für die Behandlung geeignet sei. Zudem sei darauf zu achten, dass der behandelnde Arzt die Videotherapie auf der Verordnung befürworte, z.B. durch den Zusatz „ggf. auch per Videotherapie“. (red.)  

Mann liegt auf Matte und trainiert Bauchmuskeln daneben steht ein Laptop

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Präventionskurse
weiterhin online möglich

Die Corona-Sonderregelung gilt zunächst bis 31. März 2021. In einer gemeinsamen Pressemitteilung teilen die gesetzlichen Krankenkassen mit, dass zertifizierte Präventionskurse weiterhin auch digital durchgeführt werden können, zum Beispiel im Live-Stream. Damit reagieren die Kassen und die Prüfstelle auf die anhaltende Corona-Pandemie. Die Verlängerung der im März eingeführten Corona-Sonderregelung gilt zunächst bis 31. März 2021. Mit der Möglichkeit, vorläufig auf digitale Angebote umzustellen, wollen die Krankenkassen in der Krise möglichst viele Präventionsangebote für ihre Versicherten aufrechterhalten. Zudem möchten sie mit der Maßnahme die Kursanbieter und Kursleiter unterstützen und zum allgemeinen Infektionsschutz beitragen. Alle Informationen zum Thema Präventionskurse in Corona-Zeiten gibt es im Downloadbereich auf der Website der Prüfstelle www.zentrale-pruefstelle-praevention.de. Der Verband der Ersatzkassen informiert weiterhin, dass die AOK Baden-Württemberg am 1. Januar 2021 der Zentralen Prüfstelle Prävention beitritt. Damit beteilige sich die gesamte gesetzliche Krankenversicherung (GKV) an der Kooperationsgemeinschaft. Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft im Auftrag der Kassen Präventionskurse nach den Qualitätsstandards des Leitfadens Prävention des GKV-Spitzenverbandes und vergibt das Qualitätssiegel „Deutscher Standard Prävention“. „Wir freuen uns, dass nun alle Krankenkassen an Bord sind. Damit haben …

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Heilmittelrezepte
sekundenschnell prüfen

Das elektronische Rezeptprüftool e-VO Check zeigt Ausstellungsfehler und direkte Korrekturmöglichkeiten an und minimiert den Verwaltungsaufwand von Therapeuten. Zum 1. Januar tritt die neue Heilmittel-Richtlinie in Kraft. Für Physiotherapeuten und Masseure heißt das vor allem eins: Die Einarbeitung in zahlreiche neue Änderungen, Anpassungen und Neuregelungen. Viel Verwaltungszeit nahm in der Vergangenheit die Überprüfung der Rezepte in Anspruch. In Kooperation mit maßgeblichen Verbänden aus allen Berufsgruppen hat opta data mit dem thevea eVO-Check ein Prüftool für alle Heilmittelerbringer entwickelt.  Mit dem kostenlosen elektronischen Verordnungs-Prüftool „thevea eVO-Check“ ermöglicht die opta data Gruppe Heilmittelerbringern Verordnungen in wenigen Sekunden gemäß der neuen Heilmittel-Richtlinie kostenlos auf Ausstellungsfehler zu prüfen. Es werden nicht nur mögliche Ausstellungsfehler angezeigt, sondern direkt Korrekturmöglichkeiten aufgezeigt. So kann die wertvolle Arbeitszeit mehr beim Patienten verbracht werden und weniger hinter dem Schreibtisch. Der eVO-Check kennt alle aktuellen und angepassten Regelungen der neuen Heilmittel-Richtlinie und ist damit der ideale Begleiter im hektischen Praxisalltag. Der eVO-Check ist eine einfache, anwenderfreundliche Lösung für den Praxisalltag – jederzeit als App mobil für das Smartphone und Tablet und als Desktop-Version für den Rechner …

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Physiotherapiepraxen
bleiben geöffnet

Bund und Länder haben am 13. Dezember weitere Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten vereinbart. Auch wenn der Einzelhandel und Schulen weitestgehend geschlossen werden, Physiotherapiepraxen bleiben weiterhin geöffnet. Der Beschluss der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den RegierungschefInnen der Länder vom 13.12.2020 regelt eindeutig: „Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/ Fußpflege bleiben weiter möglich“. Die Bund-Länder-Vereinbarung wird über Rechtsverfügungen der Länder umgesetzt. Bitte informieren sie sich über die aktuell gültigen Maßnahmen bezüglich Rehasport oder anderen Detailfragen zu erlaubten Maßnahmen in der Physiotherapie in ihren Landesverbänden oder auf den Internetseiten der Länder und Kommunen. Ziel der Kontaktreduzierungen ist es, die Infektionszahlen deutlich zu reduzieren, so dass es den Gesundheitsämtern wieder möglich ist, Infektionsketten zu identifizieren und unterbrechen zu können. Die Maßnahmen gelten ab dem 16. Dezember und voraussichtlich bis zum 10. Januar. (dad)